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Stellung und Stellenwert des Militärmediziners im ÖBH und in der ...

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1. Das Berufsbild <strong>des</strong> <strong>Militärmediz<strong>in</strong>ers</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong>GegenwartDer Militärmediz<strong>in</strong>er steht an <strong>der</strong> Spitze <strong>der</strong> sanitätsdienstlichenUnterstützung <strong>des</strong> Österreichischen B<strong>und</strong>esheeres <strong>im</strong> Rahmen se<strong>in</strong>erAufgaben, die <strong>im</strong> Wehrgesetz verankert s<strong>in</strong>d.§ 1. (1) Das B<strong>und</strong>esheer als die bewaffnete Macht <strong>der</strong> RepublikÖsterreich ist nach den Gr<strong>und</strong>sätzen e<strong>in</strong>es Milizsystemse<strong>in</strong>zurichten. Die Organisation <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esheeres hat denmilitärischen Erfor<strong>der</strong>nissen für die Erfüllung se<strong>in</strong>erE<strong>in</strong>satzaufgaben zu entsprechen. Die ständig erfor<strong>der</strong>lichenOrganisationse<strong>in</strong>richtungen (Friedensorganisation) haben denBedürfnissen <strong>des</strong> für E<strong>in</strong>satzaufgaben notwendigenOrganisationsrahmens (E<strong>in</strong>satzorganisation) zu dienen. DieE<strong>in</strong>satzorganisation hat überwiegend Truppen zu umfassen, diezu Übungszwecken o<strong>der</strong> zum Zwecke e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>satzeszusammentreten.(2) Das B<strong>und</strong>esheer wird aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Wehrpflichtgebildet <strong>und</strong> ergänzt. Die Wehrpflichtigen gehören für die Dauerihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand o<strong>der</strong> dem Milizstand o<strong>der</strong>dem Reservestand an. Die Friedensorganisation umfasst nurSoldaten, die E<strong>in</strong>satzorganisation Soldaten <strong>und</strong> Wehrpflichtige <strong>im</strong>Milizstand. (…)§ 2. (1) Dem B<strong>und</strong>esheer obliegena) die militärische Lan<strong>des</strong>verteidigung,b) auch über den Bereich <strong>der</strong> militärischen Lan<strong>des</strong>verteidigungh<strong>in</strong>aus <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> verfassungsmäßigen E<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong>ihrer Handlungsfähigkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong> demokratischen Freiheiten<strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohner sowie die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Ordnung <strong>und</strong>Sicherheit <strong>im</strong> Inneren überhaupt, (…)c) die Hilfeleistung <strong>im</strong> Ausland bei Maßnahmen <strong>der</strong>Friedensicherung, <strong>der</strong> humanitären Hilfe <strong>und</strong> <strong>der</strong>9

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