1808_Doemitz Umb - Amt Dömitz-Malliß
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6 <strong>Amt</strong>skurier Woche 18 / 02.05.2008<br />
<strong>Amt</strong>serntefest<br />
in der Gemeinde Vielank<br />
Informationen/Aktuelles<br />
Die Vorbereitungen für das diesjährige <strong>Amt</strong>serntefest sind bereits angelaufen,<br />
erste Absprachen getroffen, Termine festgelegt. In der Zeit<br />
vom 19. - 21. September werden wieder unterhaltsame Veranstaltungen<br />
für Jung und Älter geboten. Es wird am Samstag einen Festumzug<br />
durch die Gemeinde geben. Hier sind wieder Ideen und Initiativen gefragt,<br />
wenn es um die Gestaltung der Wagen geht. Auch freut es<br />
selbstverständlich unsere Besucher, wenn die Straßen geschmückt und<br />
die Vorgärten entsprechend hergerichtet sind. Am 21.09. werden dann<br />
im Festzelt die Erntekronen prämiert. Wir möchten an dieser Stelle unsere<br />
Landwirte und die Einwohner des <strong>Amt</strong>sbereiches bitten, sich an<br />
diesem <strong>Amt</strong>serntefest zu beteiligen. Den genauen Programmablauf<br />
entnehmen Sie dem <strong>Amt</strong>skurier, aber auch den Plakaten, die rechtzeitig<br />
hierüber informieren werden.<br />
Seien Sie jedoch schon heute gespannt auf das <strong>Amt</strong>serntefest in der<br />
Gemeinde Vielank.<br />
Erforderlichkeit der <strong>Umb</strong>enennung<br />
bei namensgleichen Straßen<br />
In einigen Gemeinden des <strong>Amt</strong>sbereiches haben zum Teil sehr kontroverse<br />
Diskussionen hinsichtlich der Erforderlichkeit der <strong>Umb</strong>enennung von Straßennamen<br />
stattgefunden, da in manchen Gemeindegebieten Dopplung von<br />
Straßennamen auftreten. Das Innenministerium des Landes M-V hat mit<br />
Erlass vom 11. Januar 2000 auf die Notwendigkeit einer unverwechselbaren<br />
Bestimmungsortsangabe hingewiesen und die Gemeinden aufgefordert,<br />
eine eindeutige Kennzeichnung öffentlicher Straßen zu gewährleisten.<br />
Im Zusammenhang mit den Gemeindefusionen haben die Dopplungen der<br />
Straßennamen weiter zugenommen und die Gemeinden sind aufgefordert,<br />
den Erlass zügig umzusetzen. Die Benennung von Straßen liegt nach § 51<br />
Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V (StrWG M-V) vom<br />
13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 27<br />
des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBI. M-V S. 194) in gemeindlicher<br />
Zuständigkeit. Die Identifizierbarkeit einer Straße soll gewährleisten, dass<br />
der Bestimmungsort sowohl durch Private als auch durch Vertreter öffentlicher<br />
Einrichtungen (zum Beispiel Rettungsdienste, Post etc.) eindeutig bezeichnet<br />
ist und aufgesucht werden kann. Dies kann unter Umständen für<br />
jede einzelne Bürgerin oder einzelnen Bürger lebenswichtig sein. Gründe<br />
des öffentlichen Wohls für die <strong>Umb</strong>enennung gleichnamiger Straßen sind<br />
bereits dadurch gegeben, dass mit der Beseitigung der Verwechslungsgefahr<br />
künftige Irreführungen vermieden werden. Bei <strong>Umb</strong>enennungen, aus<br />
denen sich wirtschaftliche Folgen für die Anlieger ergeben können, haben<br />
die Anlieger ein subjektives Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung<br />
unter Berücksichtigung der Grundsätze der Erforderlichkeit und<br />
Verhältnismäßigkeit.<br />
Pia Ehbrecht<br />
Bauamt<br />
Sammelplätze für Laub und Grasschnitt<br />
in der Gemeinde Neu Kaliß<br />
Die Gemeinde Neu Kaliß bietet ihren Einwohnern ab 09.05.2008 wieder<br />
die Möglichkeit, Laub und Grasschnitt abzugeben. Dazu wurden zwei<br />
neue zentrale Sammelplätze geschaffen, und zwar<br />
• beim ehemaligen LTA in Neu Kaliß (Alter Postweg) und<br />
• beim Tennisplatz im Ortsteil Heiddorf (Werner-Seelenbinder-Straße).<br />
Derzeit ist vorgesehen, beide Sammelplätze wöchentlich jeweils freitags<br />
von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis<br />
12.00 Uhr zu öffnen. Das Personal vor Ort wird darauf achten, dass<br />
nur Grasschnitt bzw. Laub abgegeben wird. Andersartige Abfälle werden<br />
nicht angenommen! Die Ablagerung von Grasschnitt und Laub<br />
außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten ist nicht zulässig!<br />
Wertstoffhof <strong>Malliß</strong><br />
Der Wertstoffhof in <strong>Malliß</strong> ist immer am Sonnabend in den geraden Kalenderwochen<br />
des Jahres in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.<br />
Im Monat Mai 2008 können Sie Ihre Abfälle am<br />
• 03.05.2008 (18. Kalenderwoche),<br />
• 17.05.2008 (20. Kalenderwoche) und<br />
• 31.05.2008 (22. Kalenderwoche)<br />
und im Monat Juni 2008 am<br />
• 14.06.2008 (24. Kalenderwoche) sowie<br />
• 28.06.2008 (26. Kalenderwoche)<br />
im Wertstoffhof abliefern.<br />
Bitte beachten Sie, dass reiner Bauschutt nur Ziegelbruch, Betonbruch,<br />
Dachpfannen, Keramik, Fliesen und Tonrohre enthalten darf.<br />
Sowie Teile von Gasbeton, Ytong, Sauerkrautplatten, Holz, Plastik, Rigips,<br />
Fermazell usw. beigemischt sind, gilt der Bauschutt als verunreinigt<br />
und muss durch die Gemeinde als Baumischabfall bzw. Restmüll<br />
- also mit höheren Kosten verbunden - entsorgt werden.<br />
Ihr Ordnungsamt<br />
Reinecke - Nicht nur im Wald<br />
und auf der Flur<br />
Nein, auch unmittelbar bei uns allen zu Hause. Dies ist eine Tatsache,<br />
der wir uns stellen müssen. Dass wir den Rotfuchs (lat. Vulpes vulpes)<br />
ab und zu mal in unseren Orten beobachten können, ist keine Seltenheit<br />
mehr. Im Gegenteil, zurzeit zeigt er sich im Ortskern der Stadt <strong>Dömitz</strong><br />
wieder vermehrt. Da der Fuchs ein potenzieller Krankheitsüberträger<br />
ist, müssen wir darauf achten, dass wir so wenig wie möglich Kontakt<br />
mit diesem Raubtier haben. Das heißt, jeder einzelne sollte seine Haustiere<br />
so wenig wie möglich im Freien füttern, sein Geflügel gegen Zugang<br />
gut sichern und keine Essensreste auf Komposthaufen sammeln.<br />
Sonst hat der Fuchs leichtes Spiel, an Beute zu gelangen und kommt<br />
dann regelmäßig an diese Orte zurück. Das Infektionsrisiko für Mensch<br />
und Tier steigt enorm. Erschwerend kommt dazu, dass der Fuchs zu<br />
dieser Jahreszeit seinen Nachwuchs im Bau hat und vermehrt auf Nahrungssuche<br />
ist. Selbst ich, als Jäger in der Gemarkung <strong>Dömitz</strong>, habe<br />
nur begrenzten Handlungsspielraum im bewohnten Teil des Jagdrevieres<br />
und appelliere deshalb an die Vernunft der Bürger.<br />
Torsten Scheper