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Auf „azubis.de“ - Handwerkskammer Halle

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Seite 18 | Berufsbilder vorgestellt AZUBI gesucht!<br />

Rechte und<br />

Pflichten<br />

Keine Lust gilt in der Ausbildungszeit<br />

nicht – ein Azubi ist verpflichtet, sich darum<br />

zu bemühen, das Ausbildungsziel zu<br />

erreichen. Weisungen des Ausbilders oder<br />

anderer weisungsberechtigter Personen<br />

in der Firma hat man zu folgen. Die Betriebsordnung<br />

– etwa das Tragen von<br />

Schutzkleidung – muss man einhalten. Es<br />

ist Pflicht, an den Ausbildungsmaßnahmen<br />

teilzunehmen, der Ausbilder im Betrieb<br />

muss Euch für die Schule freistellen.<br />

Gesetz ist: mit Arbeitsmaterialien (Werkzeug<br />

und Maschinen) hat man sorgsam<br />

umzugehen. Vereinbarungen müssen eingehalten<br />

werden. Wenn dazu ein Berichtsheft<br />

gehört, dann müsst Ihr es regelmäßig<br />

führen, denn sonst werdet Ihr nicht zur<br />

Abschlussprüfung zugelassen. Betriebsund<br />

Geschäftsgeheimnisse müsst Ihr für<br />

Euch behalten.<br />

Tätigkeiten, die nichts mit Eurer Ausbildung<br />

zu tun haben, dürfen nicht sein. Akkord-<br />

und Fließbandarbeiten sind für<br />

Euch verboten. Auch einspringen für jemanden,<br />

der gerade fehlt (die Putzfrau<br />

oder den Boten), müsst Ihr nicht. Eure<br />

Ausbilder dürfen Euch keine privaten Besorgungen<br />

für sich auftragen (einkaufen<br />

oder Kinder hüten). Aber zumutbar für<br />

Euch ist, dass Ihr Euren eigenen Arbeitsplatz<br />

sauber haltet.<br />

Einfach nicht mehr hingehen, wenn Ihr<br />

keine Lust mehr habt, das geht nicht. Wer<br />

die Ausbildung vorzeitig abbrechen<br />

möchte, muss schriftlich kündigen. In der<br />

Probezeit geht das von heute auf morgen,<br />

auch ohne Angaben von Gründen. Danach<br />

gilt die gesetzliche Kündigungsfrist<br />

und die Gründe müssen genannt werden.<br />

Ausbildungsmittel müssen Euch kostenfrei<br />

zur Verfügung gestellt werden. <strong>Auf</strong> die<br />

Zahlung einer angemessenen Vergütung<br />

habt Ihr ein Recht. Die Ausbilder müssen<br />

die nötigen Qualifikationen haben. Am<br />

Ende der Ausbildung muss der Arbeitgeber<br />

Euch ein Zeugnis ausstellen. <strong>Auf</strong><br />

Eure Bitte hin muss der Ausbilder neben<br />

Angaben über Art, Dauer und Ziel der<br />

Ausbildung sowie erworbene Kenntnisse<br />

und Fertigkeiten auch Angaben über Führung,<br />

Leistungen und besondere fachliche<br />

Fähigkeiten aufnehmen.<br />

Tourismuskaufmann/frau<br />

für Privat- und<br />

Geschäftsreisen<br />

Ausbildungsdauer: 3 Jahre Lernorte: Betrieb und Berufsschule<br />

Was macht man in diesem Beruf?<br />

Tourismuskaufleute für Privat- und Geschäftsreisen planen den gesamten<br />

Ablauf von Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Bei Reiseveranstaltern organisieren<br />

sie Individual- und Pauschalreisen und arbeiten mit Verkehrsbetrieben<br />

und anderen Leistungsträgern im Tourismus zusammen. In der<br />

Reisevermittlung beraten sie ihre Kunden über Urlaubs- und Geschäftsreisen,<br />

ermitteln Reiseverbindungen und Übernachtungsmöglichkeiten<br />

zu den gewünschten Terminen und tätigen die Reservierungen. Sie planen<br />

und organisieren Geschäftsreisen für Firmenkunden, buchen z.B.<br />

Flüge und Hotelzimmer, reservieren Mietautos und übernehmen die Reisekostenabrechnung.<br />

In allen Bereichen sind außerdem kaufmännische<br />

und verwaltende Arbeiten auszuführen. Tourismuskaufleute erstellen z.B.<br />

Angebotskalkulationen und Abrechnungen oder bearbeiten Stornierungen<br />

und Reklamationen. Darüber hinaus entwickeln und planen sie Marketingmaßnahmen<br />

und setzen diese um.<br />

Wo arbeitet man?<br />

Sie arbeiten hauptsächlich bei Reiseveranstaltern, in Reisebüros oder<br />

auch bei Geschäftsreisenservices. Darüber hinaus sind sie im Geschäftsreisemanagement<br />

von Unternehmen unterschiedlicher Branchen oder bei<br />

Leistungsträgern im Tourismus tätig. Den Großteil ihrer Arbeit erledigen<br />

sie im Büro oder am Kundenschalter.<br />

Worauf kommt es an?<br />

Kommunikationsfähigkeit und Kunden- und Serviceorientierung sind<br />

wichtig, da die Kundenberatung einen Großteil der Tätigkeit ausmacht.<br />

Sichere Kenntnisse in Mathematik sowie Vorwissen in Wirtschaft sind<br />

hilfreich, um beispielsweise Reiseangebote korrekt kalkulieren zu können.<br />

Für die Kommunikation mit ausländischen Unternehmen, z.B. Fluggesellschaften,<br />

sind Englischkenntnisse notwendig. Gute Ausdrucksfähigkeit<br />

in Deutsch ist für Informationsgespräche mit Kunden wichtig.<br />

Kenntnisse in Geografie sind gefragt, wenn Kunden mehr über die Naturgegebenheiten<br />

in ausgewählten Zielgebieten erfahren möchten.<br />

Welcher Schulabschluss wird erwartet?<br />

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.<br />

Welche Alternativen gibt es?<br />

Wenn es mit dem Ausbildungsplatz in diesem Beruf nicht klappt, hier eine<br />

kleine Auswahl von Alternativberufen mit vergleichbaren Ausbildungs-<br />

bzw. Tätigkeitsinhalten: Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit,<br />

Touristikassistent/in, Hotelkauffrau- /mann<br />

Quelle: BERUFENET (www.berufenet.arbeitsagentur.de) - Stand: 01.08.2011

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