Auf „azubis.de“ - Handwerkskammer Halle
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Seite 18 | Berufsbilder vorgestellt AZUBI gesucht!<br />
Rechte und<br />
Pflichten<br />
Keine Lust gilt in der Ausbildungszeit<br />
nicht – ein Azubi ist verpflichtet, sich darum<br />
zu bemühen, das Ausbildungsziel zu<br />
erreichen. Weisungen des Ausbilders oder<br />
anderer weisungsberechtigter Personen<br />
in der Firma hat man zu folgen. Die Betriebsordnung<br />
– etwa das Tragen von<br />
Schutzkleidung – muss man einhalten. Es<br />
ist Pflicht, an den Ausbildungsmaßnahmen<br />
teilzunehmen, der Ausbilder im Betrieb<br />
muss Euch für die Schule freistellen.<br />
Gesetz ist: mit Arbeitsmaterialien (Werkzeug<br />
und Maschinen) hat man sorgsam<br />
umzugehen. Vereinbarungen müssen eingehalten<br />
werden. Wenn dazu ein Berichtsheft<br />
gehört, dann müsst Ihr es regelmäßig<br />
führen, denn sonst werdet Ihr nicht zur<br />
Abschlussprüfung zugelassen. Betriebsund<br />
Geschäftsgeheimnisse müsst Ihr für<br />
Euch behalten.<br />
Tätigkeiten, die nichts mit Eurer Ausbildung<br />
zu tun haben, dürfen nicht sein. Akkord-<br />
und Fließbandarbeiten sind für<br />
Euch verboten. Auch einspringen für jemanden,<br />
der gerade fehlt (die Putzfrau<br />
oder den Boten), müsst Ihr nicht. Eure<br />
Ausbilder dürfen Euch keine privaten Besorgungen<br />
für sich auftragen (einkaufen<br />
oder Kinder hüten). Aber zumutbar für<br />
Euch ist, dass Ihr Euren eigenen Arbeitsplatz<br />
sauber haltet.<br />
Einfach nicht mehr hingehen, wenn Ihr<br />
keine Lust mehr habt, das geht nicht. Wer<br />
die Ausbildung vorzeitig abbrechen<br />
möchte, muss schriftlich kündigen. In der<br />
Probezeit geht das von heute auf morgen,<br />
auch ohne Angaben von Gründen. Danach<br />
gilt die gesetzliche Kündigungsfrist<br />
und die Gründe müssen genannt werden.<br />
Ausbildungsmittel müssen Euch kostenfrei<br />
zur Verfügung gestellt werden. <strong>Auf</strong> die<br />
Zahlung einer angemessenen Vergütung<br />
habt Ihr ein Recht. Die Ausbilder müssen<br />
die nötigen Qualifikationen haben. Am<br />
Ende der Ausbildung muss der Arbeitgeber<br />
Euch ein Zeugnis ausstellen. <strong>Auf</strong><br />
Eure Bitte hin muss der Ausbilder neben<br />
Angaben über Art, Dauer und Ziel der<br />
Ausbildung sowie erworbene Kenntnisse<br />
und Fertigkeiten auch Angaben über Führung,<br />
Leistungen und besondere fachliche<br />
Fähigkeiten aufnehmen.<br />
Tourismuskaufmann/frau<br />
für Privat- und<br />
Geschäftsreisen<br />
Ausbildungsdauer: 3 Jahre Lernorte: Betrieb und Berufsschule<br />
Was macht man in diesem Beruf?<br />
Tourismuskaufleute für Privat- und Geschäftsreisen planen den gesamten<br />
Ablauf von Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Bei Reiseveranstaltern organisieren<br />
sie Individual- und Pauschalreisen und arbeiten mit Verkehrsbetrieben<br />
und anderen Leistungsträgern im Tourismus zusammen. In der<br />
Reisevermittlung beraten sie ihre Kunden über Urlaubs- und Geschäftsreisen,<br />
ermitteln Reiseverbindungen und Übernachtungsmöglichkeiten<br />
zu den gewünschten Terminen und tätigen die Reservierungen. Sie planen<br />
und organisieren Geschäftsreisen für Firmenkunden, buchen z.B.<br />
Flüge und Hotelzimmer, reservieren Mietautos und übernehmen die Reisekostenabrechnung.<br />
In allen Bereichen sind außerdem kaufmännische<br />
und verwaltende Arbeiten auszuführen. Tourismuskaufleute erstellen z.B.<br />
Angebotskalkulationen und Abrechnungen oder bearbeiten Stornierungen<br />
und Reklamationen. Darüber hinaus entwickeln und planen sie Marketingmaßnahmen<br />
und setzen diese um.<br />
Wo arbeitet man?<br />
Sie arbeiten hauptsächlich bei Reiseveranstaltern, in Reisebüros oder<br />
auch bei Geschäftsreisenservices. Darüber hinaus sind sie im Geschäftsreisemanagement<br />
von Unternehmen unterschiedlicher Branchen oder bei<br />
Leistungsträgern im Tourismus tätig. Den Großteil ihrer Arbeit erledigen<br />
sie im Büro oder am Kundenschalter.<br />
Worauf kommt es an?<br />
Kommunikationsfähigkeit und Kunden- und Serviceorientierung sind<br />
wichtig, da die Kundenberatung einen Großteil der Tätigkeit ausmacht.<br />
Sichere Kenntnisse in Mathematik sowie Vorwissen in Wirtschaft sind<br />
hilfreich, um beispielsweise Reiseangebote korrekt kalkulieren zu können.<br />
Für die Kommunikation mit ausländischen Unternehmen, z.B. Fluggesellschaften,<br />
sind Englischkenntnisse notwendig. Gute Ausdrucksfähigkeit<br />
in Deutsch ist für Informationsgespräche mit Kunden wichtig.<br />
Kenntnisse in Geografie sind gefragt, wenn Kunden mehr über die Naturgegebenheiten<br />
in ausgewählten Zielgebieten erfahren möchten.<br />
Welcher Schulabschluss wird erwartet?<br />
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.<br />
Welche Alternativen gibt es?<br />
Wenn es mit dem Ausbildungsplatz in diesem Beruf nicht klappt, hier eine<br />
kleine Auswahl von Alternativberufen mit vergleichbaren Ausbildungs-<br />
bzw. Tätigkeitsinhalten: Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit,<br />
Touristikassistent/in, Hotelkauffrau- /mann<br />
Quelle: BERUFENET (www.berufenet.arbeitsagentur.de) - Stand: 01.08.2011