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Spezielle Wirtschaftslehre für Büroberufe

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HGB<br />

§ 62<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden sind, entwickeln<br />

auch eine stärkere Bindung zum Unternehmen. Es entstehen weniger Kosten <strong>für</strong><br />

die Einarbeitung neuer Arbeitskräfte.<br />

Der Gesetzgeber, und als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Berufsgenossenschaften,<br />

haben durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien grundlegende Vorschriften<br />

zum Schutze der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz erlassen. Arbeitsschutzbestimmungen<br />

<strong>für</strong> Berufsgruppen, die in »geschlossenen Räumen« arbeiten, gelten vor allem auch <strong>für</strong><br />

Bürokaufleute (Abschnitt 1.3.2).<br />

1.1.1 Gestaltungselemente des Arbeitsraumes<br />

Der Alptraum von einem Arbeitsplatz:<br />

»Mein Büro liegt im Hinterhof. Selbst im Sommer fällt kein Sonnenstrahl durch das winzige<br />

Fenster. Ein Ventilator im Vorderhaus saugt geräuschvoll die Abluft der Werkstatt<br />

in den Hof. Auch an heißen Sommertagen muss deshalb das Fenster geschlossen bleiben.<br />

Die düstere Tapete an den Wänden macht mich trübsinnig.«<br />

Welche Mängel hat der Arbeitsraum nach dieser Beschreibung?<br />

Was müsste getan werden, um Abhilfe zu schaffen?<br />

Bei der Anlage eines Arbeitsraumes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer vor<br />

einer Gesundheitsgefährdung zu schützen. Dies ergibt sich bereits grundsätzlich aus seiner<br />

Fürsorgepflicht nach dem Handelsgesetzbuch, aber auch aus einer Reihe von Arbeitsschutzgesetzen.<br />

Bei der Anlage von Arbeitsräumen müssen deshalb die Umweltfaktoren Luft, Klima, Licht,<br />

Akustik und Farbgebung berücksichtigt werden.<br />

Luft und Klima im Arbeitsraum<br />

Die Luft muss frei sein von Verunreinigungen und Schadstoffbelastungen. Oft ist die Rede<br />

von der Luftverpestung durch Abgase in der freien Natur. Dabei ist die Luft in geschlossenen<br />

Räumen, z.B. in Büros, meist stärker belastet.<br />

Das Bundesgesundheitsamt hat festgestellt, dass die Zimmerluft bis zu 50-mal schlechter sein kann als die ohnehin<br />

mit Abgasen, Schadstoffen und Ozon belastete Luft im Freien.<br />

Es gibt viele Quellen, die zu Luftverunreinigungen, sogar zu Schadstoffbelastungen führen.<br />

Verursacher können sein:<br />

– Die Menschen selbst, die bei der Arbeit in erhöhtem Maße Sauerstoff verbrauchen. Vor<br />

allem durch Raucher ergeben sich besondere Schadstoffbelastungen.<br />

– Geräte im Büro wie Computer, Kopierer und Drucker. Sie verursachen chemische Dämpfe<br />

und Gerüche. Bei Kopierern und Laserdruckern entsteht Ozon, ein starkes Reizgas,<br />

sowie auch Feinstaub von den Tonern. Computer stoßen durch elektrostatische Felder<br />

Staub vom Bildschirm ab.<br />

– Einrichtungsgegenstände, z.B. lackierte oder polierte Büromöbel, sofern sie nicht mit umweltfreundlichen<br />

Lacken bzw. Polituren behandelt sind. Kondensatoren von Leuchtstofflampen<br />

können hochgiftige Stoffe enthalten.<br />

– Büromaterialien wie Faserschreiber, Korrekturhilfen und Klebstoffe. Sie enthalten oft Lösungsmittel<br />

und Konservierungsstoffe, die Dämpfe verursachen.<br />

– Raumreinigungs- und Raumpflegemittel. Dazu gehören Desinfektions- und Lösungsmittel,<br />

Polituren und Sprays.<br />

Die Luftbelastung steigt besonders rasch, wenn luftdicht isolierte Fenster eingebaut sind<br />

und die dann erforderliche Klimaanlage falsch installiert, verschmutzt oder nicht sachgerecht<br />

eingestellt ist. Deshalb muss man da<strong>für</strong> sorgen, dass die Anlagen ständig kontrolliert<br />

und gereinigt werden.<br />

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