Spezielle Wirtschaftslehre für Büroberufe
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HGB<br />
§ 62<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden sind, entwickeln<br />
auch eine stärkere Bindung zum Unternehmen. Es entstehen weniger Kosten <strong>für</strong><br />
die Einarbeitung neuer Arbeitskräfte.<br />
Der Gesetzgeber, und als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Berufsgenossenschaften,<br />
haben durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien grundlegende Vorschriften<br />
zum Schutze der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz erlassen. Arbeitsschutzbestimmungen<br />
<strong>für</strong> Berufsgruppen, die in »geschlossenen Räumen« arbeiten, gelten vor allem auch <strong>für</strong><br />
Bürokaufleute (Abschnitt 1.3.2).<br />
1.1.1 Gestaltungselemente des Arbeitsraumes<br />
Der Alptraum von einem Arbeitsplatz:<br />
»Mein Büro liegt im Hinterhof. Selbst im Sommer fällt kein Sonnenstrahl durch das winzige<br />
Fenster. Ein Ventilator im Vorderhaus saugt geräuschvoll die Abluft der Werkstatt<br />
in den Hof. Auch an heißen Sommertagen muss deshalb das Fenster geschlossen bleiben.<br />
Die düstere Tapete an den Wänden macht mich trübsinnig.«<br />
Welche Mängel hat der Arbeitsraum nach dieser Beschreibung?<br />
Was müsste getan werden, um Abhilfe zu schaffen?<br />
Bei der Anlage eines Arbeitsraumes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer vor<br />
einer Gesundheitsgefährdung zu schützen. Dies ergibt sich bereits grundsätzlich aus seiner<br />
Fürsorgepflicht nach dem Handelsgesetzbuch, aber auch aus einer Reihe von Arbeitsschutzgesetzen.<br />
Bei der Anlage von Arbeitsräumen müssen deshalb die Umweltfaktoren Luft, Klima, Licht,<br />
Akustik und Farbgebung berücksichtigt werden.<br />
Luft und Klima im Arbeitsraum<br />
Die Luft muss frei sein von Verunreinigungen und Schadstoffbelastungen. Oft ist die Rede<br />
von der Luftverpestung durch Abgase in der freien Natur. Dabei ist die Luft in geschlossenen<br />
Räumen, z.B. in Büros, meist stärker belastet.<br />
Das Bundesgesundheitsamt hat festgestellt, dass die Zimmerluft bis zu 50-mal schlechter sein kann als die ohnehin<br />
mit Abgasen, Schadstoffen und Ozon belastete Luft im Freien.<br />
Es gibt viele Quellen, die zu Luftverunreinigungen, sogar zu Schadstoffbelastungen führen.<br />
Verursacher können sein:<br />
– Die Menschen selbst, die bei der Arbeit in erhöhtem Maße Sauerstoff verbrauchen. Vor<br />
allem durch Raucher ergeben sich besondere Schadstoffbelastungen.<br />
– Geräte im Büro wie Computer, Kopierer und Drucker. Sie verursachen chemische Dämpfe<br />
und Gerüche. Bei Kopierern und Laserdruckern entsteht Ozon, ein starkes Reizgas,<br />
sowie auch Feinstaub von den Tonern. Computer stoßen durch elektrostatische Felder<br />
Staub vom Bildschirm ab.<br />
– Einrichtungsgegenstände, z.B. lackierte oder polierte Büromöbel, sofern sie nicht mit umweltfreundlichen<br />
Lacken bzw. Polituren behandelt sind. Kondensatoren von Leuchtstofflampen<br />
können hochgiftige Stoffe enthalten.<br />
– Büromaterialien wie Faserschreiber, Korrekturhilfen und Klebstoffe. Sie enthalten oft Lösungsmittel<br />
und Konservierungsstoffe, die Dämpfe verursachen.<br />
– Raumreinigungs- und Raumpflegemittel. Dazu gehören Desinfektions- und Lösungsmittel,<br />
Polituren und Sprays.<br />
Die Luftbelastung steigt besonders rasch, wenn luftdicht isolierte Fenster eingebaut sind<br />
und die dann erforderliche Klimaanlage falsch installiert, verschmutzt oder nicht sachgerecht<br />
eingestellt ist. Deshalb muss man da<strong>für</strong> sorgen, dass die Anlagen ständig kontrolliert<br />
und gereinigt werden.<br />
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