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Glossar zur Preisbindung.pdf - Börsenverein des Deutschen ...

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sig hingegen wäre es, wenn der Förderverein<br />

als Betreiber eines Büchertisches den Anschein<br />

erweckte, Eltern könnten Bücher beim Bezug<br />

über den Förderverein günstiger einkaufen.<br />

Auch darf der Förderverein nicht den Eindruck<br />

hervorrufen, er erlangte durch den Verkauf der<br />

Bücher einen finanziellen Vorteil, der mittelbar<br />

auch den Eltern zugute komme. Tatsächlich erhält<br />

der Büchertischbetreiber lediglich eine Entschädigung,<br />

durch die entstandene Aufwendungen<br />

(pauschal) abgegolten werden sollen.<br />

� Sammelbestellung; � Merkblatt Wiederverkäuferrabatt<br />

Fremdsprachige Bücher: Fremdsprachige<br />

Bücher unterliegen in aller Regel keiner <strong>Preisbindung</strong>.<br />

Für fremdsprachige Bücher deutscher<br />

Verlage gilt das BuchPrG nur, wenn diese überwiegend<br />

für den Absatz in Deutschland bestimmt<br />

sind (§ 2 Abs. 2). Dies ist regelmäßig<br />

nicht der Fall. So bleiben z. B. englischsprachige<br />

Publikationen deutscher Fach- und Wissenschaftsverlage<br />

preisbindungsfrei. Ein Beispiel<br />

für Bücher, die in fremder Sprache verfasst und<br />

trotzdem für den Absatz auf dem deutschen<br />

Markt bestimmt sind, ist fremdsprachige Schullektüre.<br />

Fremdsprachige Titel müssen, soweit<br />

preisbindungsfrei, in Gesamtverzeichnissen, in<br />

Verkaufskatalogen, im VLB sowie in Anzeigen<br />

mit dem Hinweis »Unverbindliche Preisempfehlung«<br />

bzw. »UVP« versehen werden. Kunstoder<br />

Architekturbücher, die vollständig in<br />

Deutsch und Englisch verfasst sind, sind keine<br />

fremdsprachigen Bücher und unterliegen damit<br />

der <strong>Preisbindung</strong>. <strong>Preisbindung</strong>sfrei dagegen<br />

bleiben fremdsprachige Bücher, die aus dem<br />

Ausland importiert werden. � Grenzüberschreitende<br />

Lieferungen<br />

Gefängnisbibliotheken: Gefängnisbibliotheken<br />

sind nicht nachlassberechtigt, weil sie nicht jedermann<br />

zugänglich sind.<br />

Geringfügigkeit: � Zugaben<br />

Gesamtverzeichnisse: Verlage müssen in Gesamtverzeichnissen<br />

und Verlagskatalogen die<br />

Ladenpreise für preisgebundene Verlagserzeugnisse<br />

angeben. Da der feste Ladenpreis<br />

den »Normalfall« darstellt, brauchen preisgebundene<br />

Verlagserzeugnisse nicht als solche<br />

gekennzeichnet werden. Sofern der Verlag einen<br />

Endverkaufspreis unverbindlich empfiehlt,<br />

muss das jeweilige Produkt mit einer entsprechenden<br />

Kennzeichnung (»Unverbindliche<br />

Preisempfehlung« bzw. »UVP«) versehen werden.<br />

Dies gilt insbesondere für Bücher, für die<br />

der Verleger die Ladenpreisbindung aufgehoben<br />

hat, aber auch für fremdsprachige Bücher,<br />

für Hörbücher, Videos, Kalender, nicht gebundene<br />

CD-ROM und sonstige Non-Books.<br />

Sofern ein Verlag am Schweizer Sammelrevers<br />

teilnimmt und in der Schweiz mit gebundenen<br />

Preisen arbeitet, muss er diese Frankenpreise<br />

ebenfalls in seiner Gesamtverzeichnissen und<br />

Katalogen angeben. Für den Verkauf nach Österreich<br />

können unverbindliche Preisempfehlungen<br />

ausgesprochen werden. Eine Verpflichtung<br />

dazu besteht aber nicht.<br />

Geschenke: Geschenke, d. h. Zuwendungen,<br />

die nicht an den Kauf eines Buches gekoppelt<br />

sind, sind preisbindungsrechtlich nicht zu beanstanden.<br />

Dies gilt im Prinzip auch dann, wenn<br />

Bücher verschenkt werden. Bedenken können<br />

sich in diesem Fall allenfalls aus wettbewerbsrechtlichen<br />

Gesichtspunkten ergeben. Grundsätzlich<br />

verboten bleiben Zugaben, die an den<br />

Kauf eines Buches gekoppelt sind.<br />

Globen: Globen unterliegen zwingend einer<br />

<strong>Preisbindung</strong> (§ 2 Abs. 1 Nr. 2).<br />

Grenzüberschreitende Lieferungen: Bei<br />

grenzüberschreitenden Lieferungen sind verschiedene<br />

Konstellationen, insbesondere der<br />

Import und der Export deutscher und fremdsprachiger<br />

Bücher, auseinander zu halten.<br />

Importe aus dem Ausland sind überwiegend<br />

preisbindungsfrei. Die meisten aus dem Ausland<br />

eingeführten Bücher sind fremdsprachige<br />

Bücher und fallen damit von vornherein aus<br />

10 <strong>Glossar</strong> zum Buchpreisbindungsgesetz

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