Glossar zur Preisbindung.pdf - Börsenverein des Deutschen ...
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sig hingegen wäre es, wenn der Förderverein<br />
als Betreiber eines Büchertisches den Anschein<br />
erweckte, Eltern könnten Bücher beim Bezug<br />
über den Förderverein günstiger einkaufen.<br />
Auch darf der Förderverein nicht den Eindruck<br />
hervorrufen, er erlangte durch den Verkauf der<br />
Bücher einen finanziellen Vorteil, der mittelbar<br />
auch den Eltern zugute komme. Tatsächlich erhält<br />
der Büchertischbetreiber lediglich eine Entschädigung,<br />
durch die entstandene Aufwendungen<br />
(pauschal) abgegolten werden sollen.<br />
� Sammelbestellung; � Merkblatt Wiederverkäuferrabatt<br />
Fremdsprachige Bücher: Fremdsprachige<br />
Bücher unterliegen in aller Regel keiner <strong>Preisbindung</strong>.<br />
Für fremdsprachige Bücher deutscher<br />
Verlage gilt das BuchPrG nur, wenn diese überwiegend<br />
für den Absatz in Deutschland bestimmt<br />
sind (§ 2 Abs. 2). Dies ist regelmäßig<br />
nicht der Fall. So bleiben z. B. englischsprachige<br />
Publikationen deutscher Fach- und Wissenschaftsverlage<br />
preisbindungsfrei. Ein Beispiel<br />
für Bücher, die in fremder Sprache verfasst und<br />
trotzdem für den Absatz auf dem deutschen<br />
Markt bestimmt sind, ist fremdsprachige Schullektüre.<br />
Fremdsprachige Titel müssen, soweit<br />
preisbindungsfrei, in Gesamtverzeichnissen, in<br />
Verkaufskatalogen, im VLB sowie in Anzeigen<br />
mit dem Hinweis »Unverbindliche Preisempfehlung«<br />
bzw. »UVP« versehen werden. Kunstoder<br />
Architekturbücher, die vollständig in<br />
Deutsch und Englisch verfasst sind, sind keine<br />
fremdsprachigen Bücher und unterliegen damit<br />
der <strong>Preisbindung</strong>. <strong>Preisbindung</strong>sfrei dagegen<br />
bleiben fremdsprachige Bücher, die aus dem<br />
Ausland importiert werden. � Grenzüberschreitende<br />
Lieferungen<br />
Gefängnisbibliotheken: Gefängnisbibliotheken<br />
sind nicht nachlassberechtigt, weil sie nicht jedermann<br />
zugänglich sind.<br />
Geringfügigkeit: � Zugaben<br />
Gesamtverzeichnisse: Verlage müssen in Gesamtverzeichnissen<br />
und Verlagskatalogen die<br />
Ladenpreise für preisgebundene Verlagserzeugnisse<br />
angeben. Da der feste Ladenpreis<br />
den »Normalfall« darstellt, brauchen preisgebundene<br />
Verlagserzeugnisse nicht als solche<br />
gekennzeichnet werden. Sofern der Verlag einen<br />
Endverkaufspreis unverbindlich empfiehlt,<br />
muss das jeweilige Produkt mit einer entsprechenden<br />
Kennzeichnung (»Unverbindliche<br />
Preisempfehlung« bzw. »UVP«) versehen werden.<br />
Dies gilt insbesondere für Bücher, für die<br />
der Verleger die Ladenpreisbindung aufgehoben<br />
hat, aber auch für fremdsprachige Bücher,<br />
für Hörbücher, Videos, Kalender, nicht gebundene<br />
CD-ROM und sonstige Non-Books.<br />
Sofern ein Verlag am Schweizer Sammelrevers<br />
teilnimmt und in der Schweiz mit gebundenen<br />
Preisen arbeitet, muss er diese Frankenpreise<br />
ebenfalls in seiner Gesamtverzeichnissen und<br />
Katalogen angeben. Für den Verkauf nach Österreich<br />
können unverbindliche Preisempfehlungen<br />
ausgesprochen werden. Eine Verpflichtung<br />
dazu besteht aber nicht.<br />
Geschenke: Geschenke, d. h. Zuwendungen,<br />
die nicht an den Kauf eines Buches gekoppelt<br />
sind, sind preisbindungsrechtlich nicht zu beanstanden.<br />
Dies gilt im Prinzip auch dann, wenn<br />
Bücher verschenkt werden. Bedenken können<br />
sich in diesem Fall allenfalls aus wettbewerbsrechtlichen<br />
Gesichtspunkten ergeben. Grundsätzlich<br />
verboten bleiben Zugaben, die an den<br />
Kauf eines Buches gekoppelt sind.<br />
Globen: Globen unterliegen zwingend einer<br />
<strong>Preisbindung</strong> (§ 2 Abs. 1 Nr. 2).<br />
Grenzüberschreitende Lieferungen: Bei<br />
grenzüberschreitenden Lieferungen sind verschiedene<br />
Konstellationen, insbesondere der<br />
Import und der Export deutscher und fremdsprachiger<br />
Bücher, auseinander zu halten.<br />
Importe aus dem Ausland sind überwiegend<br />
preisbindungsfrei. Die meisten aus dem Ausland<br />
eingeführten Bücher sind fremdsprachige<br />
Bücher und fallen damit von vornherein aus<br />
10 <strong>Glossar</strong> zum Buchpreisbindungsgesetz