Glossar zur Preisbindung.pdf - Börsenverein des Deutschen ...
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Bundlingangebote: � Koppelungsangebote<br />
CD-ROM: CD-ROM, die in erster Linie lesbare<br />
Texte enthalten und überwiegend über den<br />
Buchhandel vertrieben werden, unterliegen<br />
nach dem BuchPrG zwingend einer <strong>Preisbindung</strong>.<br />
Bsp.: Das auch oder ausschließlich auf<br />
einem Datenträger abgespeicherte Nachschlagewerk<br />
oder Wörterbuch. CD-ROM und andere<br />
körperliche Datenträger, die in nennenswertem<br />
Umfang multimediale Elemente enthalten und<br />
sonstige interaktive Nutzungsformen bereitstellen,<br />
fallen im Zweifel nicht unter das BuchPrG.<br />
Entsprechen<strong>des</strong> gilt für Online-Angebote, die<br />
per Individualversand übermittelt oder zum Abruf<br />
bereitgehalten werden. � E-Books<br />
Citycardsysteme: � Kundenbindungssysteme<br />
Direktgeschäft: Mit Direktgeschäft ist der Fall<br />
gemeint, das ein Verlag Endabnehmer direkt, d.<br />
h. unter Umgehung <strong>des</strong> Bucheinzel- und Zwischenbuchhandels,<br />
beliefert. Direktgeschäfte<br />
sind auch unter der Geltung <strong>des</strong> BuchPrG erlaubt.<br />
Dieses bezweckt zwar den Schutz <strong>des</strong><br />
kleinen und mittelständischen Sortimentsbuchhandels<br />
und setzt letztlich <strong>des</strong>sen Vertriebsleistung<br />
voraus. Trotzdem bleibt es bei dem im<br />
Kern verfassungsrechtlich geschützten Recht<br />
je<strong>des</strong> privaten Unternehmens, seine Vertriebsund<br />
Absatzwege grundsätzlich frei zu gestalten.<br />
Verlage müssen im Direktgeschäft zwingend<br />
die selbst festgesetzten Ladenpreise beachten,<br />
d. h. sie dürfen nur die Preise berechnen und<br />
nur die Nachlässe einräumen, die auch der Sortimentsbuchhändler<br />
berechnen oder einräumen<br />
dürfte. Dies gilt auch im Bereich <strong>des</strong> sog. Industrie-<br />
bzw. Großkundengeschäfts, wo typischerweise<br />
hohe Stückzahlen abgenommen<br />
werden. Gerade hier ist die Versuchung mitunter<br />
groß, den aus Sicht <strong>des</strong> Verlages »eingesparten«<br />
Händlerrabatt an den Großkunden<br />
weiterzugeben oder diesem Mengennachlässe<br />
ein<strong>zur</strong>äumen, die den preisbindungsrechtlich<br />
erlaubten Rahmen sprengen. Bei<strong>des</strong> ist unzulässig<br />
und kann mit den durch das BuchPrG <strong>zur</strong><br />
Verfügung gestellten Instrumentarien geahndet<br />
werden. Im Einzelfall kann sich die Veranstaltung<br />
einer Sonderauflage empfehlen. In diesem<br />
Fall muss streng darauf geachtet werden, dass<br />
die im Regelfall günstigere Sonderausgabe anders<br />
und im Zweifel »schlechter« ausgestattet<br />
ist als die Buchhandelsausgabe. Anderenfalls<br />
riskiert der Verlag, wegen Vertriebs einer unzulässigen<br />
Parallelausgabe abgemahnt zu werden.<br />
Vom Direktgeschäft zu unterscheiden ist der<br />
Fall, dass ein Verlag einen Firmen- oder sonstigen<br />
Kunden als Wiederverkäufer beliefert.<br />
� Merkblatt »Die Buchpreisbindung. Eine Information<br />
für Industriekunden, öffentliche Institutionen<br />
und andere Großabnehmer«<br />
Diskriminierungsverbot: Das Diskriminierungsverbot<br />
ist ein Begriff aus dem Wettbewerbs-<br />
und Kartellrecht. Für den Buchhandel<br />
hat das Diskriminierungsverbot in verschiedenem<br />
Zusammenhang Relevanz.<br />
Nach § 20 GWB unterliegen Unternehmen dem<br />
kartellrechtlichen Diskriminierungsverbot, wenn<br />
und soweit sie marktbeherrschend oder marktmächtig<br />
sind. Hierbei handelt es sich um keine<br />
auf Verlage oder den Buchhandel zugeschnittene,<br />
sondern um eine für alle Handelsstufen<br />
und für alle Branchen einschlägige Bestimmung.<br />
Adressat dieser Vorschrift sind <strong>des</strong>halb<br />
nicht nur Verlage, sondern – bei Vorliegen einer<br />
entsprechenden Marktmacht – ebenso Zwischen-<br />
und Einzelbuchhändler. Außerdem<br />
kommt es bei § 20 GWB nicht darauf an, ob die<br />
betreffenden Verlagserzeugnisse preisgebunden<br />
sind oder nicht.<br />
Ein Verlag hat im Zweifel insoweit eine marktbeherrschende<br />
Stellung, als ein Buch, z. B. ein<br />
wichtiges medizinisches Fachbuch, nicht substituierbar<br />
ist oder ein bestimmter Titel für das<br />
Sortiment – aus einer objektivierten Warte gesehen<br />
– unverzichtbar erscheint. Das trifft im<br />
Zweifel auf alle Bestseller und sog. Longseller<br />
zu. Der Umstand, dass ein Verlag das aus-<br />
<strong>Glossar</strong> zum Buchpreisbindungsgesetz 7