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beim Nato-Gipfel

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Tabelle Nr.2 und 3:<br />

Wenn in zunehmendem Maße Kommunen viel Geld in die Hand nehmen,<br />

um ein selbst bestimmtes Niveau an Sicherheit und Ordnung anzustreben,<br />

so stellt sich die Frage nach finanziellen Zuschüssen des Landes. Schließlich<br />

handelt es sich um eine Verbesserung der vom Land zu gewährleistenden<br />

Grundversorgung. Dies war Anlass für eine weitere Anfrage:<br />

Am 3.3.2009 stellten Reinhold Gall, MdL, in<br />

seiner Eigenschaft als sicherheitspolitischer<br />

Sprecher der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam<br />

mit den Fraktionskollegen Walter Heiler, Hans<br />

Georg Junginger, Haller und Stickelberger einen<br />

Katalog mit 10 Fragen zusammen.<br />

Als Begründung wurde von den Landtagsabgeordneten<br />

ausgeführt, dass zahlreiche Kommunen<br />

in Baden-Württemberg einen kommunalen Ordnungsdienst<br />

eingerichtet haben, der Aufgaben<br />

gemäß § 80 PolG wahrnimmt. Die Städte und<br />

Gemeinden versuchten hierdurch – im Rahmen<br />

ihrer Möglichkeiten – die Auswirkungen des<br />

Personalabbaus bei der Polizei durch eigenes<br />

Engagement zu kompensieren. Hierbei hätten<br />

sich die kommunalen Ordnungsdienste jedoch<br />

sehr unterschiedlich entwickelt, sodass eine landesweite<br />

Vereinheitlichung z. B. bei der Bezahlung<br />

zu diskutieren sei. Allerdings wäre der finanzielle<br />

Aufwand für die Einrichtung eines<br />

kommunalen Ordnungsdienstes erheblich und<br />

überfordere einige Gemeinden. In solchen Fällen<br />

werde oftmals die Beauftragung eines privaten<br />

Sicherheitsdienstes beschlossen, der zwar der<br />

Bevölkerung das Engagement des Gemeinderates<br />

für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in<br />

der Kommune signalisiere, aber faktisch mangels<br />

besonderer Kompetenzen keinen wesentlichen<br />

Beitrag leisten könne.<br />

Diese Entwicklung, in der die Bevölkerung den<br />

Eindruck gewinne, dass das Land seiner Aufgabe<br />

– der Herstellung von Sicherheit und Ordnung<br />

– nicht hinreichend nachkomme und die<br />

die Gemeinden zu finanziellem Engagement in<br />

„Scheinsicherheiten“ zwinge, müsse gestoppt<br />

werden.<br />

Mit Schreiben vom 19. März 2009 nahm Innenminister<br />

Heribert Rech wie folgt Stellung:<br />

Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />

Welche Kommunen in Baden-Württemberg unterhalten<br />

derzeit einen kommunalen Ordnungsdienst<br />

und wie hat sich deren Zahl seit 2006 entwickelt?<br />

Welche Beträge haben die Kommunen hierfür in<br />

ihren Haushalten seit 2006 jährlich veranschlagt?<br />

Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />

Das Innenministerium geht davon aus, dass mit<br />

kommunalem Ordnungsdienst im Sinne des Antrags<br />

der Gemeindevollzugsdienst im Sinne des<br />

§ 80 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg<br />

6<br />

(PolG) gemeint ist. Dem Ministerium liegen keine<br />

Informationen dazu vor, wie viele Kommunen<br />

einen Gemeindevollzugsdienst unterhalten<br />

und welche Beträge sie hierfür in ihre Haushalte<br />

eingestellt haben.<br />

Von einer Erhebung wurde im Hinblick auf den<br />

damit verbundenen Verwaltungsaufwand abgesehen.<br />

Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />

Inwieweit beteiligt sich das Land an den Kosten<br />

für die Einrichtung und den Erhalt der kommunalen<br />

Ordnungsdienste?<br />

Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />

Das Land beteiligt sich außerhalb des kommunalen<br />

Finanzausgleichs nicht an entsprechenden<br />

Kosten.<br />

Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />

Wie viele Beschäftigte sind bei den kommunalen<br />

Ordnungsdiensten jeweils beschäftigt und nach<br />

welcher Besoldungsgruppe bzw. nach welcher<br />

Einstufung im TVL werden sie bezahlt?<br />

Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />

Dem Innenministerium liegen entsprechende<br />

Informationen nicht vor. Im Hinblick auf den<br />

damit verbundenen Verwaltungsaufwand wurde<br />

auch insoweit von einer Erhebung abgesehen.<br />

Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />

Welche Aufgaben wurden diesen kommunalen<br />

Ordnungsdiensten jeweils übertragen und mit<br />

welchen Kompetenzen wurde sie im Rahmen des<br />

§ 80 PolG sie ausgestattet?<br />

Welche Aufgaben übernehmen die kommunalen<br />

Ordnungsdienste in den Gemeinde, die zuvor<br />

von der Polizei wahrgenommen wurden?<br />

Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />

Nach einer Erhebung des Städtetags Baden-<br />

Württemberg aus dem Jahr 2008 wird der gemeindliche<br />

Vollzugsdienst (GVD) überwiegend<br />

für die Überwachung des ruhenden und fließenden<br />

Verkehrs, die Überwachung des Fehlverhaltens<br />

in öffentlichen Anlagen, die Überwachung<br />

der Regelungen der allgemeinen Polizeiverordnungen<br />

und sonstiger Gemeindesatzungen und<br />

damit für Aufgaben eingesetzt, die in § 31 DVO<br />

PolG für die gemeindlichen Vollzugsbediensteten<br />

abschließend aufgeführt sind.<br />

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben haben<br />

sie die Stellung von Polizeivollzugsbeamten<br />

(vgl. § 59 Nr.1 PolG und § 80 Absatz 2 PolG),<br />

das heißt, dessen Eingriffsbefugnisse sowie das<br />

Recht zur Anwendung unmittelbaren Zwangs.<br />

Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />

Wie wird die Entwicklung der Zahl der kommunalen<br />

Ordnungsdienste und der Aufgabenwahrnehmung<br />

beurteilt?<br />

Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />

Da die Zahl der kommunalen Ordnungsdienste<br />

nicht bekannt ist, muss eine Beurteilung bezogen<br />

auf die zahlenmäßige Entwicklung unterbleiben.<br />

Im Übrigen wird im Hinblick auf das Verhältnis<br />

von Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst<br />

auf die Antwort zu Nr.5 und 6 des Antrags der<br />

Fraktion der SPD „Personalsituation im Vollzugesdienst<br />

der Polizei“ (Drucksache 14/3359 vom<br />

14. Oktober 2008) verwiesen.<br />

Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />

Besteht nach Beurteilung der Landesregierung<br />

die Notwendigkeit für eine landesweite gesetzliche<br />

Regelung zur Vereinheitlichung des kommunalen<br />

Ordnungsdienstes in Baden-Württemberg?<br />

Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />

Nach Auffassung des Innenministeriums besteht<br />

kein über die bereits vorhandenen gesetzlichen<br />

Regelungen hinausgehender Regelungsbedarf.<br />

Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />

Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung,<br />

dass die Zahl der Kommunen, die zur Aufrechterhaltung<br />

der „alltäglichen“ öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung private Sicherheitsdienste<br />

engagieren, zunimmt?<br />

Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />

Für die Annahme einer solchen Entwicklung<br />

liegen dem Innenministerium keine Erkenntnisse<br />

vor. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme zu<br />

dem Antrag der Abgeordneten Gall u. a. SPD<br />

„Einsatz privater Sicherheitsdienste durch die<br />

Kommunen“ (Drucksache 14/107 vom 11. Juli<br />

2006) verwiesen.<br />

Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />

Nimmt die Landesregierung die geschilderte<br />

Entwicklung zum Anlass, den Stellenabbau bei<br />

der Polizei zu stoppen, der die Kommunen –<br />

trotz Landeszuständigkeit für die Herstellung der<br />

Sicherheit und Ordnung – zur „Selbsthilfe“<br />

zwingt?<br />

Innenminister Heribert Rech, MdL:Bis zum<br />

Jahr 2010 werden landesweit insgesamt 846<br />

Planstellen des Polizeivollzugsdienstes abgebaut.<br />

Davon entfallen 610 Stellen auf die Abschöp-

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