beim Nato-Gipfel
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Tabelle Nr.2 und 3:<br />
Wenn in zunehmendem Maße Kommunen viel Geld in die Hand nehmen,<br />
um ein selbst bestimmtes Niveau an Sicherheit und Ordnung anzustreben,<br />
so stellt sich die Frage nach finanziellen Zuschüssen des Landes. Schließlich<br />
handelt es sich um eine Verbesserung der vom Land zu gewährleistenden<br />
Grundversorgung. Dies war Anlass für eine weitere Anfrage:<br />
Am 3.3.2009 stellten Reinhold Gall, MdL, in<br />
seiner Eigenschaft als sicherheitspolitischer<br />
Sprecher der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam<br />
mit den Fraktionskollegen Walter Heiler, Hans<br />
Georg Junginger, Haller und Stickelberger einen<br />
Katalog mit 10 Fragen zusammen.<br />
Als Begründung wurde von den Landtagsabgeordneten<br />
ausgeführt, dass zahlreiche Kommunen<br />
in Baden-Württemberg einen kommunalen Ordnungsdienst<br />
eingerichtet haben, der Aufgaben<br />
gemäß § 80 PolG wahrnimmt. Die Städte und<br />
Gemeinden versuchten hierdurch – im Rahmen<br />
ihrer Möglichkeiten – die Auswirkungen des<br />
Personalabbaus bei der Polizei durch eigenes<br />
Engagement zu kompensieren. Hierbei hätten<br />
sich die kommunalen Ordnungsdienste jedoch<br />
sehr unterschiedlich entwickelt, sodass eine landesweite<br />
Vereinheitlichung z. B. bei der Bezahlung<br />
zu diskutieren sei. Allerdings wäre der finanzielle<br />
Aufwand für die Einrichtung eines<br />
kommunalen Ordnungsdienstes erheblich und<br />
überfordere einige Gemeinden. In solchen Fällen<br />
werde oftmals die Beauftragung eines privaten<br />
Sicherheitsdienstes beschlossen, der zwar der<br />
Bevölkerung das Engagement des Gemeinderates<br />
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in<br />
der Kommune signalisiere, aber faktisch mangels<br />
besonderer Kompetenzen keinen wesentlichen<br />
Beitrag leisten könne.<br />
Diese Entwicklung, in der die Bevölkerung den<br />
Eindruck gewinne, dass das Land seiner Aufgabe<br />
– der Herstellung von Sicherheit und Ordnung<br />
– nicht hinreichend nachkomme und die<br />
die Gemeinden zu finanziellem Engagement in<br />
„Scheinsicherheiten“ zwinge, müsse gestoppt<br />
werden.<br />
Mit Schreiben vom 19. März 2009 nahm Innenminister<br />
Heribert Rech wie folgt Stellung:<br />
Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />
Welche Kommunen in Baden-Württemberg unterhalten<br />
derzeit einen kommunalen Ordnungsdienst<br />
und wie hat sich deren Zahl seit 2006 entwickelt?<br />
Welche Beträge haben die Kommunen hierfür in<br />
ihren Haushalten seit 2006 jährlich veranschlagt?<br />
Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />
Das Innenministerium geht davon aus, dass mit<br />
kommunalem Ordnungsdienst im Sinne des Antrags<br />
der Gemeindevollzugsdienst im Sinne des<br />
§ 80 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg<br />
6<br />
(PolG) gemeint ist. Dem Ministerium liegen keine<br />
Informationen dazu vor, wie viele Kommunen<br />
einen Gemeindevollzugsdienst unterhalten<br />
und welche Beträge sie hierfür in ihre Haushalte<br />
eingestellt haben.<br />
Von einer Erhebung wurde im Hinblick auf den<br />
damit verbundenen Verwaltungsaufwand abgesehen.<br />
Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />
Inwieweit beteiligt sich das Land an den Kosten<br />
für die Einrichtung und den Erhalt der kommunalen<br />
Ordnungsdienste?<br />
Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />
Das Land beteiligt sich außerhalb des kommunalen<br />
Finanzausgleichs nicht an entsprechenden<br />
Kosten.<br />
Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />
Wie viele Beschäftigte sind bei den kommunalen<br />
Ordnungsdiensten jeweils beschäftigt und nach<br />
welcher Besoldungsgruppe bzw. nach welcher<br />
Einstufung im TVL werden sie bezahlt?<br />
Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />
Dem Innenministerium liegen entsprechende<br />
Informationen nicht vor. Im Hinblick auf den<br />
damit verbundenen Verwaltungsaufwand wurde<br />
auch insoweit von einer Erhebung abgesehen.<br />
Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />
Welche Aufgaben wurden diesen kommunalen<br />
Ordnungsdiensten jeweils übertragen und mit<br />
welchen Kompetenzen wurde sie im Rahmen des<br />
§ 80 PolG sie ausgestattet?<br />
Welche Aufgaben übernehmen die kommunalen<br />
Ordnungsdienste in den Gemeinde, die zuvor<br />
von der Polizei wahrgenommen wurden?<br />
Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />
Nach einer Erhebung des Städtetags Baden-<br />
Württemberg aus dem Jahr 2008 wird der gemeindliche<br />
Vollzugsdienst (GVD) überwiegend<br />
für die Überwachung des ruhenden und fließenden<br />
Verkehrs, die Überwachung des Fehlverhaltens<br />
in öffentlichen Anlagen, die Überwachung<br />
der Regelungen der allgemeinen Polizeiverordnungen<br />
und sonstiger Gemeindesatzungen und<br />
damit für Aufgaben eingesetzt, die in § 31 DVO<br />
PolG für die gemeindlichen Vollzugsbediensteten<br />
abschließend aufgeführt sind.<br />
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben haben<br />
sie die Stellung von Polizeivollzugsbeamten<br />
(vgl. § 59 Nr.1 PolG und § 80 Absatz 2 PolG),<br />
das heißt, dessen Eingriffsbefugnisse sowie das<br />
Recht zur Anwendung unmittelbaren Zwangs.<br />
Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />
Wie wird die Entwicklung der Zahl der kommunalen<br />
Ordnungsdienste und der Aufgabenwahrnehmung<br />
beurteilt?<br />
Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />
Da die Zahl der kommunalen Ordnungsdienste<br />
nicht bekannt ist, muss eine Beurteilung bezogen<br />
auf die zahlenmäßige Entwicklung unterbleiben.<br />
Im Übrigen wird im Hinblick auf das Verhältnis<br />
von Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst<br />
auf die Antwort zu Nr.5 und 6 des Antrags der<br />
Fraktion der SPD „Personalsituation im Vollzugesdienst<br />
der Polizei“ (Drucksache 14/3359 vom<br />
14. Oktober 2008) verwiesen.<br />
Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />
Besteht nach Beurteilung der Landesregierung<br />
die Notwendigkeit für eine landesweite gesetzliche<br />
Regelung zur Vereinheitlichung des kommunalen<br />
Ordnungsdienstes in Baden-Württemberg?<br />
Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />
Nach Auffassung des Innenministeriums besteht<br />
kein über die bereits vorhandenen gesetzlichen<br />
Regelungen hinausgehender Regelungsbedarf.<br />
Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />
Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung,<br />
dass die Zahl der Kommunen, die zur Aufrechterhaltung<br />
der „alltäglichen“ öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung private Sicherheitsdienste<br />
engagieren, zunimmt?<br />
Innenminister Heribert Rech, MdL:<br />
Für die Annahme einer solchen Entwicklung<br />
liegen dem Innenministerium keine Erkenntnisse<br />
vor. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme zu<br />
dem Antrag der Abgeordneten Gall u. a. SPD<br />
„Einsatz privater Sicherheitsdienste durch die<br />
Kommunen“ (Drucksache 14/107 vom 11. Juli<br />
2006) verwiesen.<br />
Reinhold Gall, MdL u. a.:<br />
Nimmt die Landesregierung die geschilderte<br />
Entwicklung zum Anlass, den Stellenabbau bei<br />
der Polizei zu stoppen, der die Kommunen –<br />
trotz Landeszuständigkeit für die Herstellung der<br />
Sicherheit und Ordnung – zur „Selbsthilfe“<br />
zwingt?<br />
Innenminister Heribert Rech, MdL:Bis zum<br />
Jahr 2010 werden landesweit insgesamt 846<br />
Planstellen des Polizeivollzugsdienstes abgebaut.<br />
Davon entfallen 610 Stellen auf die Abschöp-