01.12.2012 Aufrufe

MediClin Reha-Zentrum Bad Düben

MediClin Reha-Zentrum Bad Düben

MediClin Reha-Zentrum Bad Düben

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>MediClin</strong> <strong>Reha</strong>-<strong>Zentrum</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Düben</strong> > Qualitätsbericht <strong>Reha</strong> 2007<br />

erweiterten ambulanten Physiotherapie (EaP). Es besteht außerdem die Möglichkeit, an einer ambulanten<br />

Herzsportgruppe teilzunehmen.<br />

Patienten, die ambulante Leistungen unserer Klinik in Anspruch nehmen möchten, benötigten entweder<br />

eine Heilmittelverordnung, ein BG-Rezept oder eine Ärztliche Verordnung für <strong>Reha</strong>-Sport/Funktionstraining<br />

von ihrem Arzt. Mit diesen Verordnungen können wir die entsprechenden Therapien an die<br />

Patienten abgeben. Begleitpersonen von Patienten können ebenfalls mit diesen Verordnungen an den<br />

ambulanten Therapien teilnehmen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, als Selbstzahler die<br />

ambulanten Behandlungen in Anspruch zu nehmen.<br />

B 1-11 Leistungsformen<br />

Das <strong>MediClin</strong> <strong>Reha</strong>-<strong>Zentrum</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Düben</strong> ist eine gemäß § 40 SGB V von allen Kostenträgern anerkannte<br />

<strong>Reha</strong>bilitationsklinik. Je nach Art der Erkrankung sind die Aufwendungen für die Behandlung im Sinne der<br />

§§ 4 oder 6 der Beihilfeverordnung des öffentlichen Dienstes. Außerdem bestehen Vertragsbeziehungen<br />

zum Verband Privater Krankenversicherungen. Für die Fachkliniken Orthopädie, Kardiologie und<br />

Neurologie besteht die Anerkennung bei den Rentenversicherungsträgern sowohl für klassische<br />

Heilverfahren als auch für Anschlussheilbehandlungen (AHB).<br />

Die Fachkliniken verfügen im Rahmen von Versorgungsverträgen nach § 111 SGB V über Zulassungen für<br />

Heilverfahren (HV) und Anschlussrehabilitation (AR). In der Neurologie ist das Haus entsprechend dem<br />

Phasenmodell nach den BAR, den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für <strong>Reha</strong>bilitation, für Phase<br />

D zugelassen - also für die weiterführende <strong>Reha</strong>bilitation selbsthilfefähiger Patienten.<br />

In der gesetzlichen Unfallversicherung seitens der Berufsgenossenschaften verfügen die Fachkliniken über<br />

die Anerkennung für das BGSW-Verfahren (berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung).<br />

Ambulante <strong>Reha</strong>bilitation Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)<br />

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)<br />

Private Krankenversicherung (PKV)<br />

Selbstzahler<br />

Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)<br />

Anschlussheilbehandlung (AHB)/AR Beihilfe<br />

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)<br />

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)<br />

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)<br />

Private Krankenversicherung (PKV)<br />

Selbstzahler<br />

Sozialhilfe<br />

Beihilfefähige stationäre<br />

Behandlungsverfahren<br />

Berufsgenossenschaftliche stationäre<br />

Weiterbehandlung (BGSW)<br />

Beihilfe<br />

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!