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Amtliches Verkündungsblatt - Dessau-Roßlau

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Amtsblatt für die Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> – <strong>Amtliches</strong> <strong>Verkündungsblatt</strong> –Seite 13<strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>, 27. September 2008 · Ausgabe 10/2008 · 2. Jahrgang(2) Gleichzeitig wird das nach § 96 Abs. 5 WG LSA vorläufigfestgesetzte Überschwemmungsgebiet für die Rossel,soweit es die von dieser Verordnung erfassten Gewässerabschnittebetrifft, aufgehoben.Halle (Saale), den 28.07.2008LeimbachPräsident des LandesverwaltungsamtesAnlagen:9 Karten mit Darstellung des Überschwemmungsgebietesund des überschwemmungsgefährdeten Gebietes_____________________________________________________Widmung von VerkehrsflächenAuf der Grundlage des § 6 des Straßengesetzes für dasLand Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993, zuletztgeändert durch Gesetz vom 31.01.1995 verfügt die Stadt<strong>Dessau</strong> die Widmung der nachfolgend näher bezeichnetenVerkehrsflächen:- Durchgang zwischen Lange Gasseund Zerbster Str. 13- Nantegasse zwischen Hobuschgasse und LangeGasseDie Lage ist aus dem abgebildeten, unmaßstäblich verkleinertenÜbersichtsplan zu ersehen.BegründungDie Nantegasse im Bereich zwischen Hobuschgasse undLange Gasse wurde im Zuge der Errichtung des Gebäudekomplexesder IHK ausgebaut und steht seitdem der Allgemeinheitzur Verfügung.Der Durchgang von der Langen Gasse zur Zerbster Straßeverläuft auf der Fahrgasse des Mieterparkplatzes durch dasGebäude Zerbster Str. 13 zwischen Lange Gasse und ZerbsterStraße und stellt eine zusätzliche kurze Verbindungzwischen der Fußgängerzone und dem westlich davon gelegenenGebiet her.Der Stadtrat der Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> hat in seiner Sitzungam 10.09.2008 die Widmung dieser Verkehrsflächen beschlossen.Die Widmungsvoraussetzungen gemäß § 6 Landesstraßengesetz(dingliches Verfügungsrecht) sind für diese Straßenerfüllt.EinstufungAlle genannten Straßen dienen dem Verkehr innerhalb derStadt und der Erschließung der angrenzenden Grundstücke.Sie sind somit als Gemeindestraßen einzustufen (§ 3 Abs.1 Nr. 3 StrG LSA).StraßenbaulastTräger der Straßenbaulast wird die Stadt <strong>Dessau</strong> entsprechend§ 42 Abs. 1 S. 3 und 4 StrG LSA.BeschränkungenFür den Durchgang erfolgt eine Widmungsbeschränkungauf die Verkehrsarten zu Fuß gehen und Rad fahren. DieNutzung der Fahrgasse zur Anfahrt auf die Mieterparkplätzeist gestattet.Weitere straßenrechtliche Beschränkungen werden nichtfestgelegt.Verkehrsrechtliche Regelungen bleiben von dieser Widmungsverfügungunberührt.EinsichtnahmeDer Verwaltungsakt und die dazugehörige Begründung kannwährend der Sprechzeiten der Stadtverwaltung <strong>Dessau</strong> imTiefbauamt, Finanzrat-Albert-Straße 1, Zimmer 210, eingesehenwerden.InkrafttretenDie Widmung tritt am Tage nach der Veröffentlichung inKraft.Belehrung über den RechtsbehelfGegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats,gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieserBekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. DerWiderspruch ist schriftlich bei der Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>,Zerbster Straße 4, in 06844 <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>, einzulegenoder zur Niederschrift zu erklären. Wird Widerspruch zurNiederschrift erklärt, kann dieses im Tiefbauamt der Stadt<strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>, Finanzrat-Albert-Straße 1, erfolgen.<strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>, den 15.09.2008KoschigOberbürgermeisterAnlage: Übersichtsplan

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