BGI 809-5 Gefährdungsbeurteilungen in Veranstaltungs- und ...
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Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.<br />
Für e<strong>in</strong>e qualitative Bildbeurteilung<br />
(z.B. Bildkontrolle,<br />
Farbkorrektur)<br />
werden besondere<br />
Anforderungen an die<br />
Beleuchtung wegen der<br />
E<strong>in</strong>heitlichkeit <strong>und</strong><br />
Vergleichbarkeit der<br />
Fernsehbildwiedergabe<br />
gestellt.<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
Die maximale Raumbeleuchtung<br />
darf als Auflicht<br />
bei ausgeschaltetem<br />
Monitor 0,5 % der wiederzugebendenSpitzenleuchtdichte<br />
bei e<strong>in</strong>geschaltetem<br />
Monitor nicht überschreiten.<br />
Das heißt, bei e<strong>in</strong>er<br />
festgelegten Spitzenleuchtdichte<br />
von 80 cd/m 2 sollte<br />
das Auflicht somit<br />
< 0,4 cd/m 2 se<strong>in</strong>.<br />
Die Script- <strong>und</strong> Pultbeleuchtungsstärke<br />
sollte im<br />
Allgeme<strong>in</strong>en 200 lux nicht<br />
überschreiten. Bei qualitativer<br />
Bildbeurteilung dürfen<br />
die Scriptbeleuchtung 100<br />
lux <strong>und</strong> die Pultbeleuchtung<br />
40 lux nicht überschreiten.<br />
Gegebenenfalls Installation<br />
spezieller<br />
Regieraumleuchten.<br />
Die Beleuchtung muss auf<br />
die Fernsehwiedergabe<br />
e<strong>in</strong>gestellt se<strong>in</strong>. Bei<br />
qualitätsbestimmenden<br />
Arbeitsplätzen darf sich die<br />
Lichtfarbe bei eventueller<br />
Dimmung nicht ändern.<br />
Verwendung von<br />
dunkelgr<strong>und</strong>igen Monitor-<br />
Bildschirmen.<br />
Störende Tastaturbeleuchtungen<br />
mit<br />
lichtschwächeren Lampen<br />
versehen <strong>und</strong>/oder LED-<br />
Anzeigen ger<strong>in</strong>ger<br />
aussteuern.