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BGI 809-5 Gefährdungsbeurteilungen in Veranstaltungs- und ...

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Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.<br />

Leuchtdichteverteilung<br />

im Gesichtsfeld:<br />

a) Für allgeme<strong>in</strong>e Arbeiten<br />

an Bildschirmgeräten: Wird<br />

zur Erreichung e<strong>in</strong>wandfreier<br />

Sehbed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong><br />

ausgewogenes Leuchtdichteverhältnis<br />

im<br />

Gesichtsfeld erreicht?<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Dies liegt vor, wenn e<strong>in</strong><br />

Verhältnis der<br />

Leuchtdichten<br />

• zwischen eigentlichem<br />

Arbeitsfeld <strong>und</strong><br />

näherem Umfeld von<br />

3:1 sowie<br />

• zwischen Arbeitsfläche<br />

(eigentliches Arbeitsfeld<br />

<strong>und</strong> näheres Umfeld)<br />

<strong>und</strong> ausgedehnten<br />

Arbeitsflächen der<br />

weiter entfernten<br />

Arbeitsumgebung von<br />

10:1 nicht wesentlich<br />

überschritten wird.<br />

Anbr<strong>in</strong>gen von<br />

Lamellenstores.<br />

Gegebenenfalls Änderung<br />

der Leuchtenanordnung.

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