BGI 809-5 Gefährdungsbeurteilungen in Veranstaltungs- und ...
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Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.<br />
Leuchtdichteverteilung<br />
im Gesichtsfeld:<br />
a) Für allgeme<strong>in</strong>e Arbeiten<br />
an Bildschirmgeräten: Wird<br />
zur Erreichung e<strong>in</strong>wandfreier<br />
Sehbed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong><br />
ausgewogenes Leuchtdichteverhältnis<br />
im<br />
Gesichtsfeld erreicht?<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
Dies liegt vor, wenn e<strong>in</strong><br />
Verhältnis der<br />
Leuchtdichten<br />
• zwischen eigentlichem<br />
Arbeitsfeld <strong>und</strong><br />
näherem Umfeld von<br />
3:1 sowie<br />
• zwischen Arbeitsfläche<br />
(eigentliches Arbeitsfeld<br />
<strong>und</strong> näheres Umfeld)<br />
<strong>und</strong> ausgedehnten<br />
Arbeitsflächen der<br />
weiter entfernten<br />
Arbeitsumgebung von<br />
10:1 nicht wesentlich<br />
überschritten wird.<br />
Anbr<strong>in</strong>gen von<br />
Lamellenstores.<br />
Gegebenenfalls Änderung<br />
der Leuchtenanordnung.