BGI 809-5 Gefährdungsbeurteilungen in Veranstaltungs- und ...
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Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.<br />
(Fernseh-)Bildmonitore:<br />
Die günstigste Betrachtungsrichtung<br />
ist die vertikal<br />
auf die Bildschirmmitte<br />
gerichtete Sehachse.<br />
Wird für e<strong>in</strong>e sehr kritische<br />
Bildbeurteilung e<strong>in</strong><br />
Beobachtungsw<strong>in</strong>kel von<br />
max. + 5° e<strong>in</strong>gehalten?<br />
Wird bei der Betrachtung<br />
von mehreren Bildmonitoren<br />
<strong>in</strong> vertikaler Richtung<br />
e<strong>in</strong> Beobachtungsw<strong>in</strong>kel<br />
von nicht mehr als ± 15° zur<br />
Flächennormalen<br />
e<strong>in</strong>gehalten?<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
Näheres siehe DIN 15996.<br />
Kann <strong>in</strong>sbesondere von<br />
kle<strong>in</strong>eren Personen die<br />
untere Ebene von Monitorwänden<br />
vollständig<br />
beobachtet werden oder ist<br />
die Sicht durch Tischaufbauten<br />
oder andere<br />
Betriebsmittel<br />
e<strong>in</strong>geschränkt?<br />
Monitorwand ändern.<br />
Störende Aufbauten nach<br />
Möglichkeit umsetzen.<br />
Sitzhöhen anpassen.