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2007. 05. 24 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Reihenhauseinheiten in 2-geschoßiger Bauweise mit max. 38 Grad Dachneigung errichtet<br />

werden. Zusätzlich soll ein Wohnhaus mit 8 Wohneinheiten vorgesehen werden. Es sollen 2<br />

PKW-Stellplätze pro Wohneinheit errichtet werden, wobei ein Teil dieser in einer Tiefgarage<br />

untergebracht werden sollen. Zusätzlich sollen 2 Besucherparkplätze auf dem Grundstück<br />

situiert werden.<br />

Die Angelegenheit wurde im Raumplanungsausschuss beraten und positiv beurteilt.<br />

Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 8<br />

Verhängung eines Neuplanungsgebietes über Teile der Grundstücke <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und<br />

<strong>24</strong>9/1, alle KG Schönering (Eschenweg) zum Zwecke der Erstellung eines<br />

Bebauungsplanes und Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 177 - Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, über die Grundstücke <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und <strong>24</strong>9/1, alle<br />

KG Schönering einen Bebauungsplan zu erstellen. Die gegenständlichen Grundstücke liegen in<br />

der Ortschaft Reith in Verlängerung des Eschenweges. Durch den Bebauungsplan soll eine<br />

geordnete Erschließung der Grundstücke sichergestellt werden.<br />

Weiters soll eine sich dem Orts- und Landschaftsbild einfügende Bebauung ermöglicht werden.<br />

Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich der Gesamthöhe, Fassadenhöhe,<br />

Stellplätze (2 pro Wohneinheit) sowie maximale Höhen für Stützmauern erhalten.<br />

Um das Planungsziel nicht zu gefährden wurde daher vom Planungsausschuss der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vorgeschlagen über das gegenständliche Planungsgebiet ein<br />

Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass die<br />

Planungsziele des Bebauungsplanes nicht behindert bzw. gar verhindert werden.<br />

Herr GV Manfred Winter als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

nachfolgende Verordnung zu beschließen und den Grundsatzbeschluss zur Erstellung des<br />

Bebauungsplanes zu fassen:<br />

Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>24</strong>.<strong>05.</strong>2007, betreffend die Verhängung<br />

eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke Nr. <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und <strong>24</strong>9/1, alle KG<br />

Schönering.<br />

§ 1

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