2007. 05. 24 - .PDF - Gemeinde Wilhering
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Reihenhauseinheiten in 2-geschoßiger Bauweise mit max. 38 Grad Dachneigung errichtet<br />
werden. Zusätzlich soll ein Wohnhaus mit 8 Wohneinheiten vorgesehen werden. Es sollen 2<br />
PKW-Stellplätze pro Wohneinheit errichtet werden, wobei ein Teil dieser in einer Tiefgarage<br />
untergebracht werden sollen. Zusätzlich sollen 2 Besucherparkplätze auf dem Grundstück<br />
situiert werden.<br />
Die Angelegenheit wurde im Raumplanungsausschuss beraten und positiv beurteilt.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 8<br />
Verhängung eines Neuplanungsgebietes über Teile der Grundstücke <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und<br />
<strong>24</strong>9/1, alle KG Schönering (Eschenweg) zum Zwecke der Erstellung eines<br />
Bebauungsplanes und Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 177 - Grundsatzbeschluss<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, über die Grundstücke <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und <strong>24</strong>9/1, alle<br />
KG Schönering einen Bebauungsplan zu erstellen. Die gegenständlichen Grundstücke liegen in<br />
der Ortschaft Reith in Verlängerung des Eschenweges. Durch den Bebauungsplan soll eine<br />
geordnete Erschließung der Grundstücke sichergestellt werden.<br />
Weiters soll eine sich dem Orts- und Landschaftsbild einfügende Bebauung ermöglicht werden.<br />
Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich der Gesamthöhe, Fassadenhöhe,<br />
Stellplätze (2 pro Wohneinheit) sowie maximale Höhen für Stützmauern erhalten.<br />
Um das Planungsziel nicht zu gefährden wurde daher vom Planungsausschuss der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vorgeschlagen über das gegenständliche Planungsgebiet ein<br />
Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass die<br />
Planungsziele des Bebauungsplanes nicht behindert bzw. gar verhindert werden.<br />
Herr GV Manfred Winter als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
nachfolgende Verordnung zu beschließen und den Grundsatzbeschluss zur Erstellung des<br />
Bebauungsplanes zu fassen:<br />
Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>24</strong>.<strong>05.</strong>2007, betreffend die Verhängung<br />
eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke Nr. <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und <strong>24</strong>9/1, alle KG<br />
Schönering.<br />
§ 1