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2007. 05. 24 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />

Tag: <strong>24</strong>. Mai 2007<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Vorsitz: LAbg. Bgm Mario Mühlböck<br />

Amtsleiter: Rudolf Holzbauer<br />

Schriftführer: Johann Hofer, MBA<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bürgerfragestunde;<br />

2. Berichte des Bürgermeisters;<br />

3. Prüfbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses vom 6.2.2007;<br />

4. Beschluss von Wirtschaftsförderungsrichtlinien:<br />

a) Nahversorgungsförderung<br />

b) Förderung für Betriebsneugründungen<br />

c) Förderung für Lehrplätze;<br />

5. Vergabe der Arbeiten für Straßenbeleuchtung 2007;<br />

6. Vergabe der Arbeiten für Straßenbau 2007;<br />

7. Bebauungsplan Nr. 166 „EBS/Schönering“ – 1.Änderung;<br />

8. Verhängung eines Neuplanungsgebietes über Teile der Grundstücke Nr. <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1<br />

und <strong>24</strong>9/1, alle KG Schönering (Eschenweg) zum Zwecke der Erstellung eines<br />

Bebauungs-planes und Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 177 – Grundsatzbeschluss;<br />

9. Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 193/2, 193/3, 193/4 und<br />

Bauarea 160 und 161, alle KG Dörnbach, zum Zwecke der Erstellung eines<br />

Bebauungsplanes;<br />

10. Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 213/1, 213/2 und 215/1,<br />

alle KG Schönering, zum Zwecke der Erstellung eines Bebauungsplanes;<br />

11. Flächenwidmungsplan Nr. 4 – <strong>24</strong>.Änderung „Waldkindergarten“ – Grundsatzbeschluss;<br />

12. Bebauungsplan Nr. 175 „Lagerhausstraße Hitzing“ – Grundsatzbeschluss;<br />

13. Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr.15 „Pointinger“ – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren;<br />

14. Bebauungsplan Nr. 89 – Änderung Nr.2 „Wieländer“ – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren;<br />

15. Antrag der ÖVP Fraktion gem. § 46 Abs 2 OÖ. GemO<br />

Einführung eines Gratis-ÖV-Schnuppertickets in <strong>Wilhering</strong>;<br />

16. Antrag der Fraktion Grüne gem. § 46 Abs. 2 OÖ. GemO<br />

„Erstellung eines umfassenden Energiekonzepts“<br />

17. Allfälliges;<br />

18. 15 Minuten Bürgerfragestunde.<br />

Punkt 1<br />

Bürgerfragestunde<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Punkt 2


Berichte des Bürgermeisters<br />

� Auch heuer wird die Heizölaktion wieder durchgeführt. Dieses mal werden allerdings<br />

zwei Firmen zur Angebotslegung eingeladen, nämlich das Lagerhaus und die Firma<br />

Kreuzmayr.<br />

� Bei der letzten <strong>Gemeinde</strong>vorstandssitzung wurde die Renovierung der Fassade der<br />

Volksschule <strong>Wilhering</strong> beschlossen.<br />

� Die Fähre Ottensheim – <strong>Wilhering</strong> wird im heurigen Sommer keine Nachtfahrten<br />

mehr durchführen. Herr Hagenauer hatte diesbezüglich in den vergangenen Jahren<br />

Schwierigkeiten mit einem Nachbar, der sich durch den Lärm belästigt fühlte. Er wird<br />

daher einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen und nur mehr zu den<br />

Theaterwochenenden einen längeren Fährbetrieb anbieten. Dies wird allerdings für<br />

die <strong>Gemeinde</strong> kostenlos sein.<br />

� Gestern, 23.<strong>05.</strong>2007, hat die Horteinweihung in den Volksschule Schönering<br />

stattgefunden.<br />

� Mittelzuteilung durch Regierungsmitglieder wie folgt:<br />

LH-Stv. Hiesl 10% der jeweils wirklich verbauten Straßenbaumittel der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />

LR Dr. Stöger Ausfinanzierung der Rot Kreuz Dienststelle € 55.884,00<br />

LR Ackerl 2007/2008 je für Straßenbau € 75.000,00<br />

für Kellerausbau des Hofrichterhauses € 50.000,00<br />

und Drittelfinanzierung auch für die erhöhten Baukosten<br />

Punkt 3<br />

Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 06.02.2007<br />

Berichterstattung durch den Obmann Stellvertreter, Herrn Dr. Hochleitner.<br />

Herr Dr. Hochleitner bringt den Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates den Prüfbericht wie folgt<br />

zur Kenntnis:<br />

Bericht des Prüfungsausschuss an den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

gemäß § 91 Abs. 3 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

vom 6. Februar 2007<br />

TOP 2: Freiwillige Leistungen/Förderungen der Marktgemeinde mit und ohne<br />

Sachzwang sowie gesetzliche Beiträge<br />

Der Prüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 6. Februar 2007 mit den freiwilligen<br />

Leistungen/Förderungen der <strong>Gemeinde</strong> beschäftigt. Zu dieser Thematik ist seitens des Landes<br />

OÖ. am 10. November 2005 ein Erlass ergangen (<strong>Gemeinde</strong>förderungen; Richtlinien).<br />

Zur Begriffserklärung der Förderausgaben:


Förderausgaben sind Ausgaben für Maßnahmen Dritter, die zur Erfüllung kultureller, sozialer,<br />

wirtschaftlicher sowie sonstiger staatspolitischer und gesellschaftspolitischer Aufgaben getroffen<br />

werden, soweit hierfür keine unmittelbare Gegenleistung erfolgt. Bei den Förderausgaben wird<br />

unterschieden in Pflichtausgaben (per Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben) und<br />

Ermessensausgaben.<br />

Bei den Ermessensausgaben wird weiter unterschieden in<br />

a) Freiwillige Ausgaben mit Sachzwang und<br />

b) Freiwillige Ausgaben ohne Sachzwang<br />

Die Aufsichtsbehörde vertritt die Ansicht, dass bei den freiwilligen Ausgaben ohne Sachzwang<br />

Förderungsausgaben bis zu einer Höhe von € 15,00 je Einwohner – bezogen auf die letzte<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratswahl – den Gebarungsgrundsätzen Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und<br />

Zweckmäßigkeit entsprechen (für <strong>Wilhering</strong> ergibt das einen Förderbetrag ohne Sachzwang in<br />

Höhe von max. € 81.<strong>24</strong>0,00 � 5.416 EW x € 15,00)<br />

Die Prüfung der freiwilligen Förderungen ohne Sachzwang hat ergeben, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wilhering</strong> im Jahr 2005 € 113.542,21 und im Jahr 2006 € 116.725,36 ausgegeben bzw.<br />

gefördert hat – d.h., dass im Jahr 2005 € 20,96 je Einwohner (ermittelt durch die Prüfung des<br />

Rechnungsabschlusses 2005 durch BH Linz-Land vom 18. Oktober 2006) und im Jahr 2006<br />

€ 21,55 je Einwohner gefördert wurden.<br />

Diese beiden Werte liegen deutlich über dem vom Land OÖ. empfohlenen Richtwert von<br />

€ 15,00 je Einwohner. Der Prüfungsausschuss schließt sich der Empfehlung des Landes OÖ.<br />

(Erlass vom 10. November 2005) an, die freiwilligen Ausgaben zu evaluieren, eine kritische<br />

Durchsicht der Förderausgaben vorzunehmen und die Fördermittel gezielt einzusetzen, damit<br />

die <strong>Gemeinde</strong> erst gar nicht in die Gefahr kommt eine Abgangsgemeinde zu werden.<br />

Bei der Evaluierung und Überarbeitung der Förderrichtlinien legt der Prüfungsausschuss<br />

besonderen Wert auf die Einhaltung der besonderen Grundsätze der Sparsamkeit,<br />

Zweckmäßigkeit und Wirkungsorientierung der Förderungen.<br />

Der Verwaltung obliegt die Erfolgs- und Wirkungsorientierungskontrolle, die nicht nur als<br />

Verwendungsprüfung zu verstehen ist, sondern als Erfolgsprüfung durch Nachweis des<br />

erreichten Subventionserfolges und Vergleich mit dem gewünschten Erfolg.<br />

Die Evaluierung sämtlicher Förderungen und die schriftliche Berichterstattung hierüber durch die<br />

<strong>Gemeinde</strong> an den Prüfungsausschuss sollte so zeitig passieren, damit sich der<br />

Prüfungsausschuss noch rechtzeitig vor der Erstellung des Haushaltsvoranschlages für das<br />

Finanzjahr 2008 damit erneut auseinander setzen kann.<br />

Punkt 4<br />

Beschluss von Wirtschaftsförderungslinien<br />

a) Nahversorgungsförderung<br />

b) Förderung für Betriebsneugründungen<br />

c) Förderung für Lehrplätze<br />

Berichterstattung durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck<br />

a.) Nahversorgungsförderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />

Der Bürgermeister bringt folgende Förderungsrichtlinien zur Kenntnis:


1. Zielsetzung und Grundlagen<br />

NAHVERSORGUNGSFÖRDERUNG<br />

der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />

Ziel des Programmes ist es, Investitionen von Nahversorgungsbetrieben zu fördern, die zur<br />

Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation, vor allem mit Waren des<br />

täglichen Bedarfes, beitragen. Das sind: Gemischtwarenhandel mit Lebensmittelvollsortiment,<br />

Fleischer, Bäcker, Gastronomie sowie Nahversorgung mit Postdienstleistungen.<br />

2. Förderungswerber<br />

Physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen Rechtes<br />

und des Handelsrechtes mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung, die nicht mehr als<br />

5 VollzeitarbeitnehmerInnen (excl. Lehrlinge) am Betriebsstandort beschäftigen und nicht mehr<br />

als 3 Betriebsstandorte aufweisen.<br />

3. Förderbare Vorhaben<br />

Förderungsfähig sind die Kosten für nachstehend angeführte Investitionen:<br />

• Totalerneuerungen (zB Verkaufsräume, Kühlanlagen, sanitäre Anlagen,<br />

Gastzimmer, etc.)<br />

• Betriebserweiterungen<br />

• Errichtung eines Betriebes<br />

• Qualitätsverbessernde maschinelle Einrichtungen<br />

• Übernahme eines Betriebes mit Lebensmittelvollsortiment<br />

• Einrichtungen für Postpartnerdienste<br />

• Einrichtungen und Marketingmaßnahmen für die Bereiche „Regionales Regal“<br />

(das sind Produkte aus der Region), „Bio Regal“ (Bioprodukte) und „Fair<br />

Trade Regal“ (Produkte aus fairem Handel<br />

4. Bemessungsgrundlage und Mindestinvestitionsvolumen<br />

Das Investitionsvolumen der förderbaren Kosten muss mindestens € 4.000,00, bei materiellen<br />

Investitionen sowie Beratungs- und Marketingmaßnahmen für ein „Regionales Regal“, ein „Bio<br />

Regal“ oder ein „Fair Trade Regal“ mindestens € 1.500,00 betragen, wobei die<br />

Berechnungsgrundlage 100 % der förderbaren Kosten beträgt.<br />

5. Förderungsart und –höhe<br />

Die Förderungshöhe beträgt bis zu 10 % der Investition = förderbaren Kosten jedoch max.<br />

€ 2.500,00 innerhalb von 2 Jahren ab getätigter Investition in Form von Zuschüssen.<br />

Materielle Investitionen sowie Beratungs- und Marketingmaßnahmen für ein „Regionales Regal“,<br />

ein „Bio Regal“ und ein „Fair Trade Regal“ erhalten eine erhöhte Förderung von 20 %.<br />

6. Förderungsvoraussetzungen<br />

Die Förderungsrichtlinien des Landes OÖ. „Richtlinien Nahversorgungsprogramm des Landes<br />

OÖ.“ sind auch verbindlich für die Nahversorgungsförderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>.


Voraussetzung für die Förderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ist die Zuerkennung der<br />

Förderung durch das Land OÖ.<br />

Die Vorlage der entsprechenden Unterlagen bei der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ist nicht mehr<br />

notwendig.<br />

7. Inkrafttreten<br />

Die Richtlinien treten rückwirkend mit 01.01.2006 in Kraft und enden mit Ablauf des Jahrs 2010.<br />

Förderungsansuchen nach diesen Richtlinien können – vorbehaltlich einer vorzeitigen<br />

Evaluierung – bis einschließlich 31.12.2010 eingebracht werden.<br />

Der Bürgermeister:<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

Herr <strong>Gemeinde</strong>vorstand Mittermair möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob an der<br />

Hitzinger Kreuzung ein Spar Markt errichtet wird.<br />

Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass ja bekannter Weise die entsprechende Flächenwidmung<br />

vorliegt und die Vertreter des Spar Marktes aufmerksam gemacht wurden, ein Verkehrskonzept<br />

für diesen Bereich vorzulegen.<br />

Bis dato sind allerdings keine Einreichpläne bei der <strong>Gemeinde</strong> eingelangt. Vom zuständigen<br />

Regionsvertreter hat der Bürgermeister allerdings erfahren, dass Spar dort im Jahr 2008<br />

tatsächlich einen Markt errichten will.<br />

Keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

A n t r a g,<br />

die Nahversorgungsförderung wie von ihm vorgetragen zu beschließen und rückwirkend mit<br />

01.01.2006 in Kraft zu setzen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

b.) Förderung für Betriebsneugründungen<br />

Der Bürgermeister bringt den Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates die Richtlinie für die<br />

Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> für Betriebsneugründungen wie folgt zur<br />

Kenntnis:<br />

RICHTLINIEN<br />

für die Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />

für Betriebsneugründungen<br />

§ 1


Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> fördert nach diesen Richtlinien Betriebe, die ihren Standort im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wilhering</strong> ansiedeln und Mitglied der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für<br />

Oberösterreich sind, durch die Gewährung von einmaligen Beihilfen.<br />

§ 2<br />

Einmalige Beihilfen werden ausschließlich für Neugründungen bzw. Neuansiedelungen eines<br />

Betriebes im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wilhering</strong> gewährt. Eine mehrmalige Förderung eines<br />

Investitionsprojektes ist ausgeschlossen. Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn durch die<br />

Neugründung bzw. Neuansiedelung eines Betriebes ab Stichtag zumindest 1 vollbeschäftigter<br />

Arbeitsplatz im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wilhering</strong> geschaffen wurde, für den Kommunalsteuer bezahlt<br />

wird.<br />

§ 3<br />

Von der Förderung ausgeschlossen sind Betriebe, gegen die ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

wurde.<br />

Die Gewährung einer Förderung kann von Auflagen und Bedingungen, die im direkten<br />

Zusammenhang mit den Investitionsvorhaben stehen, abhängig gemacht werden. Ein<br />

Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht.<br />

Nicht gefördert werden Einkaufszentren, Warenhäuser, Diskonter sowie überregional tätige<br />

Filialisten und von Genossenschaften geführte Betriebe (ausgenommen Betriebe der<br />

Nahversorgung).<br />

§ 4<br />

Die Förderung beträgt im 1. Betriebsjahr 75 %, im 2. Betriebsjahr 50 % und im<br />

3. Betriebsjahr 25 % der bezahlten Kommunalsteuer.<br />

§ 5<br />

Die Förderung muss zurückgezahlt werden, wenn:<br />

• der Betrieb innerhalb von drei Jahren stillgelegt wird<br />

• die auferlegten Bedingungen nicht eingehalten werden<br />

• beim Förderungsantrag unrichtige Angaben gemacht wurden bzw. Angaben<br />

verweigert wurden<br />

Zuschüsse sind mit 2 % über der Bankrate zu verzinsen und innerhalb von zwei Monaten<br />

zurückzuzahlen.<br />

§ 6<br />

Förderungen dürfen nur auf Grund eines schriftlichen Ansuchens bearbeitet werden; der Anlass<br />

für die Förderung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Die Auszahlung erfolgt nach<br />

Maßgabe der Budgetmittel in der Reihenfolge des Einlangens vollständiger Anträge über<br />

Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes. Über die Förderung wird nach Vorlage der<br />

Kommunalsteuererklärung entschieden.<br />

§ 7


Diese Richtlinien treten mit 01.01.2007 in Kraft.<br />

Der Bürgermeister:<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

Frau GR Dkfm. Narzt und Frau GR Eisenriegler stellen zur Diskussion, ob nicht unter den<br />

vorliegenden Bedingungen auch größere Märkte um Wirtschaftsförderung ansuchen könnten.<br />

Dies wird allerdings ausgeschlossen, da nach § 3 ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer<br />

Förderung nicht besteht.<br />

Der Bürgermeister stellt dann den<br />

A n t r a g,<br />

die Richtlinien für die Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> für<br />

Betriebsneugründungen zu beschließen und mit 01.01.2007 in Kraft zu setzen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

c.) Richtlinien für die Förderung von Lehrplätzen in <strong>Wilhering</strong>er Betrieben<br />

Der Bürgermeister bringt den Damen und Herren die Richtlinien wie folgt zur Kenntnis<br />

RICHTLINIEN<br />

für die Förderung von<br />

Lehrplätzen in <strong>Wilhering</strong>er Betrieben<br />

§ 1 Gegenstand<br />

1) Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> fördert nach Maßgabe dieser Richtlinien und der hiefür im<br />

jeweiligen Rechnungsjahr zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des freien<br />

Ermessens Gewerbebetriebe mit dem gewerberechtlichen Sitz oder dem Sitz einer<br />

kommunalsteuerpflichtigen Betriebsstätte in <strong>Wilhering</strong>. Gemeinnützige, nicht auf<br />

Gewinnerzielung ausgerichtete Einrich-tungen, deren Betriebszweck die Schaffung von<br />

Lehrlingsausbildungsplätzen für Jugendliche zum Ziel hat, können ebenfalls nach diesen<br />

Richtlinien gefördert werden.<br />

2) Eine Förderung kann erfolgen, wenn damit einem Jugendlichen die Ausübung eines<br />

Lehrberufes ermöglicht wird und die u.a. Bedingungen erfüllt sind.<br />

§ 2 Art der Förderung<br />

Die Förderung erfolgt durch Gewährung von Kommunalsteuernachlässen durch die<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>.<br />

§ 3 Ausmaß und Dauer der Förderung<br />

1) Die Förderung wird über schriftliches Ansuchen (vgl. § 7) in Form durch Vergütung der<br />

Kommunalsteuer im Nachhinein ausbezahlt.


2) Gefördert werden Lehrlinge für das 1. und 2. Lehrjahr. Die Höhe der Förderung beträgt<br />

100 % der Kommunalsteuer, die für diese Lehrlinge bezahlt wurde.<br />

1) Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn<br />

§ 4 Ausschluss der Förderung<br />

a) das Förderungsansuchen unrichtige Angaben enthält;<br />

b) der Förderungswerber geforderte Unterlagen nach einmaliger schriftlicher<br />

Aufforderung nicht beibringt;<br />

c) der Förderungswerber das Ansuchen nicht bis Vollendung des jeweiligen<br />

Lehrjahres einbringt (vgl. § 7);<br />

d) bezüglich des Förderungswerbers Ausschließungsgründe zur Gewerbeausübung<br />

gemäß § 13 Gewerbeordnung bestehen;<br />

e) der Förderungswerber wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften<br />

rechtskräftig verurteilt worden ist.<br />

2) Werden die in Abs. (1) a), d) und e) angeführten Ausschließungsgründe erst im Laufe<br />

der Förderung bekannt, wird die weitere Zahlung von Förderungsmitteln sofort<br />

eingestellt. Bereits geleistete Förderungsmittel sind innerhalb von zwei Monaten mit einer<br />

Verzinsung von 2 % über der Bankrate zurückzuzahlen.<br />

Der Förderungswerber hat sich zu verpflichten<br />

§ 5 Pflichten des Förderungswerbers<br />

2) die in den Richtlinien verlangten Nachweise in der geforderten Form fristgerecht zu<br />

erbringen und alle verlangten Auskünfte wunschgemäß zu erteilen.<br />

§ 6 Einstellung der Förderung<br />

1) Wenn Umstände eintreten, die entweder in der Person des Förderungswerbers bzw. in<br />

seinem Vermögen oder in der Führung des geförderten Unternehmens liegen, die den<br />

beabsichtigten Erfolg der Förderungsmaßnahmen beeinträchtigen oder ausschließen<br />

oder wenn vorgesehene Nachweise nicht beigebracht werden, erfolgt keine bzw. keine<br />

weitere Leistung von Förderungsmitteln.<br />

2) Eine solche Tatsache liegt insbesondere vor, wenn<br />

a) über das Vermögen des Förderungswerbers das Ausgleich- oder<br />

Konkursverfahren eingeleitet oder einem Konkurs- bzw. Ausgleichsantrag<br />

mangels Vermögens nicht Folge gegeben wird oder die Zwangsverwaltung bzw.<br />

die Zwangsversteigerung über das gesamte Betriebsvermögen oder über Teile<br />

desselben bewilligt werden;<br />

b) der Förderungswerber den Betrieb nicht mehr weiterführt;<br />

c) der Förderungswerber die gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit<br />

der Führung seines Betriebes nicht einhält;<br />

d) der Förderungswerber Auskünfte verweigert oder wesentlich unrichtige<br />

Auskünfte gibt;<br />

e) eine rechtskräftige Verurteilung im Sinne des § 4 Abs. 1 lit. e erfolgt ist.<br />

3) Bei Vorliegen der Tatbestände des Abs. (2) lit. d), f) und g) sind die bis dahin bezahlten<br />

Förderungsmittel innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> zurückzuzahlen.


§ 7 Verfahren<br />

Eine Förderung gemäß § 3 erfolgt nur über schriftliches Ansuchen. Ein Lehrvertrag und ein<br />

positives Jahreszeugnis sind dem Ansuchen beizulegen.<br />

§ 8 Schlussbestimmungen<br />

1) Ein Rechtsanspruch des Förderungswerbers auf die Gewährung von Förderungsmitteln<br />

besteht nicht. Durch die Entgegennahme eines Ansuchens erwachsen der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> keine wie immer gearteten Verpflichtungen.<br />

2) Alle mit der Durchführung der Förderung verbundenen Kosten, Gebühren, Abgaben und<br />

Spesen hat der Förderungswerber zu tragen.<br />

3) Der Förderungswerber hat die schriftliche Erklärung abzugeben, dass ihm die<br />

Bestimmungen dieser Richtlinien bekannt sind und er diese vorbehaltlos für ihn als<br />

verbindlich anerkennt.<br />

4) Diese Förderung tritt mit 01.01.2007 in Kraft.<br />

Keine Wortmeldungen<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

A n t r a g,<br />

Der Bürgermeister:<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

die Richtlinien für die Förderung von Lehrplätzen in <strong>Wilhering</strong>er Betrieben zu beschließen und<br />

mit 01.01.2007 in Kraft zu setzen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 5<br />

Vergabe der Arbeiten für Straßenbeleuchtung 2007<br />

Berichterstattung durch den Obmann Stellvertreter des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn<br />

GR LAbg. Wolfgang Stanek.<br />

Das Straßenbeleuchtungsprogramm 2007 wurde im nicht offenen Verfahren ohne vorherige<br />

Bekanntmachung nach dem „Billigstbieterprinzip“ (es erhält jenes Angebot den Zuschlag<br />

welches den billigsten Preis aufweist) ausgeschrieben. Es wurden 6 Firmen ersucht ein Angebot<br />

zu erstellen. Von 5 Firmen wurde zeitgerecht ein Angebot eingereicht und brachten diese<br />

nachfolgendes überprüftes Ergebnis:<br />

1. Fa. Elektro Kastner, 4111 Walding € 25.428,00


2. Fa. Siemens GmbH & Co KG, 4020 Linz € 28.236,60<br />

3. Elektro Kagerer, 4060 Leonding € 29.453,16<br />

4. VKT Verkehrs- und Kommunikationstechnik, 4020 Linz € 30.526,80<br />

5. Licht & Planung, 4631 Krenglbach € 31.059,48<br />

Es wurden die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Edramsberg mit Kosten von EUR<br />

19.312,80 sowie zwei Masten für die Höfer Straße (Gebetsroither) mit Kosten von EUR 3.211,20<br />

sowie Regiearbeiten (EUR 2.904,00) ausgeschrieben.<br />

Der Bauausschuss hat sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung vom 16. Mai 2007<br />

beschäftigt und vorgeschlagen, die Arbeiten entsprechend der Ausschreibung zu vergeben.<br />

Herr GR LAbg. Wolfgang Stanek stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

die Arbeiten an die Firma Kastner entsprechend dem Angebot vom <strong>24</strong>. April 2007 zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 6<br />

Vergabe der Arbeiten für Straßenbau 2007<br />

Berichterstattung durch den Obmann Stellvertreter des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn<br />

GR LAbg. Wolfgang Stanek.<br />

Die Arbeiten wurden im offenen Verfahren im Unterschwellenbereich im Sinne des<br />

Bundesvergabegesetz 2006 ausgeschrieben und wurden von 10 Firmen Angebote abgeholt. 6<br />

Bieter haben zeitgerecht ein Angebot eingereicht. Die Angebotseröffnung fand am 18. April<br />

2007 um 09.15 Uhr statt. Sie brachte folgendes überprüftes Ergebnis:<br />

1. Firma Strabag, Linz EUR 226.448,72 (inkl. MwSt.)<br />

2. Firma. Alpine-Mayreder, Linz EUR 228.670,04 (inkl. MwSt.)<br />

3. Firma Swietelsky, Linz EUR <strong>24</strong>5.985,96 (inkl. MwSt.)<br />

4. Firma Allbau, Linz EUR 276.713,76 (inkl. MwSt.)<br />

5. Firma Zamponi & Stallinger, Linz EUR 282.403,36 (inkl. MwSt.)<br />

6. Firma Held & Francke, Linz EUR 292.411,75 (inkl. MwSt.)<br />

Die Ausschreibung beinhaltet die Kapitel Straßenbau, Kanalbau, Wasserleitungsbau,<br />

Straßenbeleuchtung, Straßensanierung sowie Regiearbeiten.<br />

Die Prüfung der Angebote erfolgte auf Grundlage der Ausschreibungskriterien und wurde die<br />

Firma Strabag AG, Salzburgerstraße 323, 4021 Linz als Billigstbieter ermittelt.<br />

Vom Bauausschuss wurde in der Sitzung vom 16. Mai 2007 festgelegt folgende Straßen im Jahr<br />

2007 herzustellen:


1. Höfer Straße - Sanierung<br />

2. Neudeckerweg – Sanierung und Neuasphaltierung<br />

3. Schlierweg - Asphaltierung<br />

4. Im Weideland<br />

5. Stichstraße Luemerweg<br />

6. Stichstraße Quellenweg<br />

Die Kosten für die o. a. Arbeiten betragen EUR 182.500,00.<br />

Die Arbeiten für die Sanierung der Schöneringer Straße mit Kirchenaufgang sind in der<br />

Ausschreibung nicht enthalten. Dies ist erst nach Vorliegen eines Straßenprojektes möglich.<br />

Im Finanzierungsplan sind für den Straßenbau 2007 bis 2010 im Jahr 2007<br />

EUR 286.000,00 vorgesehen. Für den bereits fertig gestellten, jedoch noch nicht abgerechneten<br />

Fahrbahnteiler auf der Ruflinger-Landesstraße ist mit Kosten von EUR 34.000,00 zu rechnen.<br />

Zusätzlich wurden die Arbeiten für die Außengestaltung der Volksschule Dörnbach<br />

ausgeschrieben. Die Kosten dafür betragen EUR 7.500,00.<br />

Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger sagt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt, dass Herr<br />

LR Ackerl € 75.000,00 zugesagt hat. Von Herrn LH-Stv. Hiesl werden 10 % des Bauvolumens,<br />

also rd. € 22.500,00 bereitgestellt.<br />

Herr Vzbgm. Mag. Paschinger möchte nun von Herrn GR LAbg. Stanek wissen, ob damit die<br />

notwendige Finanzierungszusage von LH-Stv. Hiesl als erteilt gilt.<br />

Herr GR LAbg. Stanek bejaht dies.<br />

Keine weiteren Wortmeldungen<br />

Herr GR LAbg. Wolfgang Stanek stellt den<br />

A n t r a g ,<br />

die Arbeiten an die Firma Strabag entsprechend dem Angebot vom 18. April 2007 zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 7<br />

Bebauungsplan Nr. 166 „EBS Schönering“, 1. Änderung<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die EBS Wohnungsgesellschaft mbH., Ziegeleistraße 37, 4020 Linz vertreten durch Herrn<br />

Geschäftsführer Kurt Bach hat die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> mit Schreiben vom 25. April 2007<br />

ersucht den Bebauungsplan für ihre Grundstücke im Zentrum von Schönering direkt<br />

anschließend an den Friedhof bzw. des Wohn- und Ordinationshauses des Herrn Dr. Gahleitner<br />

abzuändern.<br />

Anstelle der ursprünglichen Bebauung mit 8 Doppelhauseinheiten sollen nun 6


Reihenhauseinheiten in 2-geschoßiger Bauweise mit max. 38 Grad Dachneigung errichtet<br />

werden. Zusätzlich soll ein Wohnhaus mit 8 Wohneinheiten vorgesehen werden. Es sollen 2<br />

PKW-Stellplätze pro Wohneinheit errichtet werden, wobei ein Teil dieser in einer Tiefgarage<br />

untergebracht werden sollen. Zusätzlich sollen 2 Besucherparkplätze auf dem Grundstück<br />

situiert werden.<br />

Die Angelegenheit wurde im Raumplanungsausschuss beraten und positiv beurteilt.<br />

Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 8<br />

Verhängung eines Neuplanungsgebietes über Teile der Grundstücke <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und<br />

<strong>24</strong>9/1, alle KG Schönering (Eschenweg) zum Zwecke der Erstellung eines<br />

Bebauungsplanes und Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 177 - Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, über die Grundstücke <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und <strong>24</strong>9/1, alle<br />

KG Schönering einen Bebauungsplan zu erstellen. Die gegenständlichen Grundstücke liegen in<br />

der Ortschaft Reith in Verlängerung des Eschenweges. Durch den Bebauungsplan soll eine<br />

geordnete Erschließung der Grundstücke sichergestellt werden.<br />

Weiters soll eine sich dem Orts- und Landschaftsbild einfügende Bebauung ermöglicht werden.<br />

Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich der Gesamthöhe, Fassadenhöhe,<br />

Stellplätze (2 pro Wohneinheit) sowie maximale Höhen für Stützmauern erhalten.<br />

Um das Planungsziel nicht zu gefährden wurde daher vom Planungsausschuss der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vorgeschlagen über das gegenständliche Planungsgebiet ein<br />

Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass die<br />

Planungsziele des Bebauungsplanes nicht behindert bzw. gar verhindert werden.<br />

Herr GV Manfred Winter als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

nachfolgende Verordnung zu beschließen und den Grundsatzbeschluss zur Erstellung des<br />

Bebauungsplanes zu fassen:<br />

Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>24</strong>.<strong>05.</strong>2007, betreffend die Verhängung<br />

eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke Nr. <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und <strong>24</strong>9/1, alle KG<br />

Schönering.<br />

§ 1


Über die in dem beiliegenden Vermessungsplan dargestellten Grundstücke Nr. <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und<br />

<strong>24</strong>9/1, alle KG Schönering wird im Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994,<br />

Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F., ein Neuplanungsgebiet zur Erstellung eines<br />

Bebauungsplanes mit der Wirkung gemäß § 45 Abs. 2 OÖ. Bauordnung 1994, dass<br />

Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten<br />

Grundstücken und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben<br />

gemäß § <strong>24</strong> Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur ausnahmsweise erteilt werden<br />

dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte<br />

Bewilligung die Durchführung des zukünftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder<br />

verhindert, verhängt.<br />

§ 2<br />

Durch den Bebauungsplan soll eine geordnete Erschließung der Grundstücke<br />

sichergestellt werden. Weiters soll eine sich dem Orts- und Landschaftsbild einfügende<br />

Bebauung ermöglicht werden. Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich der<br />

Gesamthöhe, Fassadenhöhe, Stellplätze (2 pro Wohneinheit) sowie maximale Höhen für<br />

Stützmauern erhalten. Um die Umsetzung des Planungszieles nicht zu behindern bzw. gar zu<br />

verhindern wird daher über die im beiliegenden Plan dargestellten Grundstücke ein<br />

Neuplanungsgebiet verhängt.<br />

§3<br />

Eine Vermessungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />

verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />

während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />

§ 4<br />

Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />

dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />

Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />

rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren<br />

außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />

Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Der Bürgermeister:<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

Punkt 9<br />

Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 193/2, 193/3, 193/4 und<br />

Bauarea 160 und 161, alle KG Dörnbach, zum Zwecke der Erstellung eines<br />

Bebauungsplanes<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, über die Grundstücke 193/2, 193/3, 193/4 und<br />

Bauarea 160 und 161, alle KG Dörnbach ein Neuplanungsgebiet zu verhängen. Die<br />

gegenständlichen Grundstücke liegen in der Ortschaft Dörnbach in der Siedlung „Am<br />

Ledererberg“.


Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />

Einfamilienhausbebauung. Aufgrund der sehr schmalen und daher sehr schlechten<br />

Erschließungsmöglichkeit der gegenständlichen Grundstücke wird aus Sicht des<br />

Planungsausschusses eine Aufdichtung abgelehnt.<br />

Um das Planungsziel nicht zu gefährden wurde daher vom Planungsausschuss der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vorgeschlagen über das gegenständliche Planungsgebiet ein<br />

Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass die<br />

Planungsziele des Bebauungsplanes nicht behindert bzw. gar verhindert werden.<br />

Herr GV Manfred Winter als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />

Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>24</strong>.<strong>05.</strong>2007, betreffend die Verhängung<br />

eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke Nr. 93/2, 193/3, 193/4 und Bauarea 160 und<br />

161, alle KG Dörnbach.<br />

§ 1<br />

Über die in dem beiliegenden Vermessungsplan dargestellten Grundstücke Nr. 93/2, 193/3,<br />

193/4 und Bauarea 160 und 161, alle KG Dörnbach wird im Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ.<br />

Bauordnung 1994, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F., ein Neuplanungsgebiet zur<br />

Erstellung eines Bebauungsplanes mit der Wirkung gemäß § 45 Abs. 2 OÖ. Bauordnung 1994,<br />

dass Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten<br />

Grundstücken und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben<br />

gemäß § <strong>24</strong> Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur ausnahmsweise erteilt werden<br />

dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte<br />

Bewilligung die Durchführung des zukünftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder<br />

verhindert, verhängt.<br />

§ 2<br />

Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />

Einfamilienhausbebauung. Um die Umsetzung des Planungszieles nicht zu behindern bzw. gar<br />

zu verhindern wird daher über die im beiliegenden Plan dargestellten Grundstücke ein<br />

Neuplanungsgebiet verhängt.<br />

§3<br />

Eine Vermessungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />

verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />

während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />

§ 4<br />

Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />

dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.


Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />

rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren<br />

außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />

Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Der Bürgermeister<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

Punkt 10<br />

Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 213/1, 213/2 und 215/1,<br />

alle KG Schönering, zum Zwecke der Erstellung eines Bebauungsplanes<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, über die Grundstücke 213/1, 213/2 und 215/1, alle<br />

KG Schönering ein Neuplanungsgebiet zu verhängen. Die gegenständlichen Grundstücke liegen<br />

in der Ortschaft Reith westlich der Reither Straße.<br />

Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />

Einfamilienhausbebauung. Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich Gebäudehöhe,<br />

bebaubare Fläche, Stellplätze (2 pro Wohneinheit) usw. erhalten.<br />

Um das Planungsziel nicht zu gefährden wurde daher vom Planungsausschuss der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vorgeschlagen über das gegenständliche Planungsgebiet ein<br />

Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass die<br />

Planungsziele des Bebauungsplanes nicht behindert bzw. gar verhindert werden.<br />

Herr GV Manfred Winter als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />

Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>24</strong>.<strong>05.</strong>2007, betreffend die Verhängung<br />

eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke Nr. 213/1, 213/2 und 215/1, alle KG<br />

Schönering.<br />

§ 1<br />

Über die in dem beiliegenden Vermessungsplan dargestellten Grundstücke Nr. 213/1, 213/2 und<br />

215/1, alle KG Schönering, alle KG <strong>Wilhering</strong> wird im Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ. Bauordnung<br />

1994, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F., ein Neuplanungsgebiet zur Erstellung eines<br />

Bebauungsplanes mit der Wirkung gemäß § 45 Abs. 2 OÖ. Bauordnung 1994, dass<br />

Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten<br />

Grundstücken und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben


gemäß § <strong>24</strong> Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur ausnahmsweise erteilt werden<br />

dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte<br />

Bewilligung die Durchführung des zukünftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder<br />

verhindert, verhängt.<br />

§ 2<br />

Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />

Einfamilienhausbebauung. Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich Gebäudehöhe,<br />

bebaubare Fläche, Stellplätze (2 pro Wohneinheit) usw. erhalten. Um die Umsetzung des<br />

Planungszieles nicht zu behindern bzw. gar zu verhindern wird daher über die im beiliegenden<br />

Plan dargestellten Grundstücke ein Neuplanungsgebiet verhängt.<br />

§3<br />

Eine Vermessungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />

verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />

während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />

§ 4<br />

Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />

dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />

Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />

rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren<br />

außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />

Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Der Bürgermeister<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

Herr GR Dr. Hochleitner hält allgemein fest, dass er die Bereitschaft des Ausschussobmannes<br />

befürwortet, wieder mehr in die Planung einzugreifen und durch die Erstellung von<br />

Bebauungsplänen wieder mehr Möglichkeiten gegeben sind, eine geordnete Verbauung<br />

vorzuschreiben.<br />

Diese Bereitschaft hat Herr GR Dr. Hochleitner in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vermisst. Er<br />

hält aber den Weg in diese neue Richtung für einen positiven Schritt.<br />

Punkt 11<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4 – <strong>24</strong>. Änderung „Waldkindergarten“ - Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Der Verein zur Förderung der Naturpädagogik vertreten durch den Obmann Herrn Gregor<br />

Bayer, hat die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ersucht einen Teil des Grundstückes Nr. 100, KG<br />

Dörnbach von Grünland „Wald“ in Grünland Sonderausweisung „Waldkindergarten“


umzuwidmen. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers Herrn Ferdinand Weinberger liegt<br />

vor.<br />

Die gegenständliche Fläche liegt in Verlängerung des Atriumweges an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zu<br />

Leonding in der Ortschaft Hitzing. Vollständigkeitshalber wird festgehalten, dass Herr Bayer<br />

auch für das Grundstück in der Stadtgemeinde Leonding, auf welchen der Waldkindergarten<br />

bereits betrieben wird, ebenfalls um Umwidmung angesucht hat.<br />

Die Angelegenheit wurde im letzten Raumplanungsausschuss besprochen und positiv beurteilt.<br />

Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Flächenwidmungsplanänderung zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 12<br />

Bebauungsplan Nr. 175, Lagerhausstraße, Hitzing, Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 175<br />

„Lagerhausstraße Hitzing“ zu erstellen. Das Planungsgebiet liegt in der Ortschaft Hitzing<br />

nördlich der Ochsen Landesstraße.<br />

Der Bebauungsplan soll eine geordnete Erschließung der gegenständlichen Grundstücksflächen<br />

ermöglichen. Durch den Bebauungsplan soll eine dem Orts- und Landschaftsbild entsprechende<br />

Bebauung sichergestellt werden. Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich<br />

Stellflächen Gebäudehöhen, Bauweise usw. enthalten.<br />

Der Ausschuss für Örtliche Raumplanung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich in seiner<br />

Sitzung vom 15.<strong>05.</strong>2007 mit der Angelegenheit beschäftigt und vorgeschlagen den<br />

Bebauungsplan zu erstellen.<br />

Ein diesbezüglicher erster Bebauungsplanentwurf liegt der heutigen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

zugrunde. In der Planungsausschusssitzung wurden dazu noch folgende Änderungen<br />

besprochen: Verbreiterung der Stichstraße von der Landesstraße auf 6,0 m, Abrücken der<br />

bebaubaren Fläche Richtung Süden, zusätzliches Baufenster für Grundstück 3/2, Änderung der<br />

Lage der Zufahrtsstraße im Bereich Grundstück 3/3 und 2.<br />

Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Erstellung des neuen Bebauungsplanes zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g


Punkt 13<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 15 „Pointinger“ - Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren<br />

Frau GR Renate Richter erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungssaal.<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt das Grundstück Nr. 588/1, KG Dörnbach im Ausmaß<br />

von 3.318 m² in Bauland Dorfgebiet umzuwidmen. Die gegenständliche Fläche liegt in der<br />

Ortschaft Appersberg. Das Grundstück ist im Örtlichen Entwicklungskonzept der Marktgemeinde<br />

<strong>Wilhering</strong> als Erweiterungsfläche vorgesehen.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Das Amt der<br />

OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben vom 17.08.2006 mitgeteilt,<br />

dass die vorgesehene Änderung ohne Einwand zur Kenntnis genommen wird. Es wurde jedoch<br />

vorgeschlagen um die Bildung von weiteren Baulandreserven zu vermeiden für die tatsächliche<br />

Realisierung (Bebauung) privatrechtliche Vereinbarungen abzuschließen.<br />

Mit Frau Pauline Pointinger, Appersberg 6, 4073 <strong>Wilhering</strong> als Grundeigentümerin der<br />

gegenständliche Fläche wurde ein Baulandsicherungsvertrag datiert mit 09.<strong>05.</strong>2007<br />

abgeschlossen. Eine Bankgarantie zur Besicherung des Infrastrukturkosten- und<br />

Baualandsicherungsbeitrages wurde vorgelegt.<br />

Frau GR LT-Präs. Eisenriegler ist der Meinung, dass ein Bebauungsplan eine dichte Verbauung<br />

in diesem Bereich verhindern sollte. Gerade in diesem sensiblen dörflichen Bereich ist eine zu<br />

dichte Verbauung ein nicht wieder gut zu machender Fehler. Von Seiten des Bürgermeisters<br />

wird dazu festgehalten, dass man im Raumplanungsausschuss einvernehmlich vorbesprochen<br />

hat, hier eine dichte Verbauung anzuhalten.<br />

Das heutige Verfahren muss allerdings, um überhaupt einen Bebauungsplan erarbeiten zu<br />

können, abgeschlossen werden.<br />

Man kann also erst, wenn der heutigen Grundsatzbeschluss gefallen ist, die Arbeit bzgl.<br />

Bebauungsplan angehen. Herr Dr. Hochleitner bekräftigt die Aussage von Herrn Bürgermeister<br />

Mario Mühlböck. Im Raumplanungsausschuss ist die klare Tendenz zu erkennen gewesen, dass<br />

man hier ein Neuplanungsgebiet verhängen wird und die Erstellung eines Bebauungsplanes<br />

voran treibt.<br />

Frau GR LT-Präs. Eisenriegler möchte allerdings sicherstellen, dass in der nächsten<br />

Raumplanungssitzung diese Angelegenheit wie besprochen für den <strong>Gemeinde</strong>rat vorbereitet<br />

wird und sie möchte dies auch ausdrücklich im Protokoll festgehalten haben.<br />

Die Verantwortlichen des Raumplanungsausschusses und auch der Bürgermeister sagen zu,<br />

dass diese Angelegenheit in die Tagesordnung der nächsten Raumplanungsausschusssitzung<br />

aufgenommen wird.<br />

Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />

A n t r a g,


die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren sowie den Abschluss des<br />

Baulandsicherungsvertrages zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Frau GR Renate Richter betritt wieder den Sitzungssaal.<br />

Punkt 14<br />

Bebauungsplan Nr. 89 - Änderung Nr. 2 „Wieländer“ - Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren.<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 89 „Einfamilienhäuser<br />

Appersberg“ abzuändern. Die gegenständlichen Grundstücksflächen befinden sich in der<br />

Ortschaft Appersberg, südlich des Mittermayrweges.<br />

Konkret ist beabsichtigt, denn Bebauungsplan dahingehend abzuändern, dass das Grundstück<br />

Nr. 690/44 zum Bauplatz mit der Bezeichnung 690/23 sowie das Grundstück Nr. 690/45 zum<br />

Bauplatz bestehend aus den Grundstücken 690/46 und 47 zugeschlagen wird. Durch die<br />

Bebauungsplanänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auf dem relativ kleinen<br />

Grundstück 690/23 ein Zubau errichtet werden kann. Die Bebaubaren Flächen sollen<br />

diesbezüglich vergrößert werden.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Das Amt der<br />

OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben vom 16.02.2007 mitgeteilt,<br />

dass die vorgesehene Änderung ohne Einwand zur Kenntnis genommen wird.<br />

Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 15<br />

Antrag der ÖVP Fraktion gem. § 46 Abs. 2 OÖ.GemO<br />

Einführung eines Gratis OÖVV Schnuppertickets in <strong>Wilhering</strong><br />

Berichterstattung durch Frau Vzbgm. Renate Kapl<br />

„Gratis OÖVV Schnupperticket in <strong>Wilhering</strong><br />

Seit der Einführung eines Verkehrskonzeptes, welches die verschiedensten die Marktgemeinde<br />

<strong>Wilhering</strong> durchquerenden Verkehrsmittel im Rahmen des OÖVV miteinander vertaktet wurden,<br />

erfreut sich der öffentliche Verkehr steter Beliebtheit. Insbesondere die Zahlen der beförderten


Fahrgäste des gemeindeeigenen Busunternehmens Wilia steigen ständig an. Als<br />

Klimaschutzgemeinde bekennt sich <strong>Wilhering</strong> aktiv zu Maßnahmen zur Attraktivierung des<br />

öffentlichen Verkehrs. Die Erfahrung zeigt, dass Neueinsteiger in den öffentlichen Verkehr<br />

oftmals Hürden zu überwinden haben. Die Marktgemeinde Ottensheim versucht durch ein<br />

Gratis-Schnupperticket, welches tageweise auf der <strong>Gemeinde</strong> ausgeliehen werden kann,einen<br />

Beitrag zur Überwindung dieser Schwellenangst zu leisten. Angelehnt an das Beispiel in<br />

Ottensheim kann auch in <strong>Wilhering</strong> durch eine derartige Marketingmaßnahme ein zusätzlicher<br />

Beitrag zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs geleistet werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> möge beschließen:<br />

Als Klimaschutzgemeinde führt die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> als Marketingmaßnahme zur<br />

weiteren Belebung des OÖVV in unserer <strong>Gemeinde</strong> dem Beispiel unserer Nachbargemeinde<br />

Ottensheim folgend ein Gratis-Schnupperticket ein.<br />

Renate Richter, Ing. Bernhard Spelitz, Franz Hohenbichler, MMag. Peter Weixelbaumer, LAbg.<br />

Wolfgang Stanek, DI Johann Hauer, Josefine Richter, Vzbgm. Renate Kapl, Dr. Ferdinand<br />

Hochleitner“.<br />

Frau Vzbgm. Renate Kapl führt aus, dass ein derartiges Modell in der <strong>Gemeinde</strong> Ottensheim<br />

großen Anklang gefunden hat. Dort müssen sich die Bürger eine Woche vor Benützung dieses<br />

Schnuppertickets bei der <strong>Gemeinde</strong> anmelden und können dann zu einem bestimmten Tag die<br />

öffentlichen Verkehrsmittel mit diesem Ticket gratis benutzen.<br />

Diese Überlegung findet allgemein Zustimmung. Man überlegt auch, ob man diese Tickets in<br />

Form von Monats oder Jahreskarten bereitstellt. Vom Bürgermeister wird als zusätzliche<br />

Überlegung eingebracht, diese Schnuppertickets nicht nur am <strong>Gemeinde</strong>amt aufzulegen,<br />

sondern auch bei den drei Raiffeisenbanken, damit die Bevölkerung von Dörnbach<br />

beispielsweise nicht den langen Anfahrtsweg zur <strong>Gemeinde</strong> hat.<br />

Frau Vzbgm. Kapl könnte sich die gesamte Aktion auch als eine Marketingmaßnahme der WILIA<br />

vorstellen. Es wäre dann die <strong>Gemeinde</strong> nicht mit Kosten belastet, sondern das Unternehmen<br />

selbst würde diese Schnuppertickets bereitstellen.<br />

Herr Vzbgm. Mag. Paschinger schlägt vor, die genauen Ausführungsbestimmungen im<br />

Verkehrsausschuss festzulegen, allerdings so verbindlich, dass nicht mehr der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

damit befasst werden muss.<br />

Mit dieser Vorgangsweise erklären sich die Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

einverstanden. Der Bürgermeister lässt dann über den Antrag der ÖVP Fraktion und den Antrag<br />

der Zuweisung an den Verkehrsausschuss abstimmen.<br />

Es wird ausdrücklich festgelegt, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat mit dieser Angelegenheit nicht mehr<br />

befasst werden muss und dass der Verkehrsausschuss hier die notwendigen Verfügungen<br />

treffen kann.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 16<br />

Antrag der Fraktion GRÜNE gem. § 46 Abs. 2 OÖ. GemO


„Erstellung eines umfassenden Energiekonzeptes§<br />

Berichterstattung durch Frau GR LT-Präs. Doris Eisenriegler.<br />

„Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:<br />

Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat fordert den <strong>Gemeinde</strong>vorstand auf, ein umfassendes<br />

Energiekonzept für die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> erstellen zu lassen. Ein solches<br />

Energiekonzept soll beinhalten:<br />

Die Erhebung des Energieflusses, die Feststellung der Energiesparpotenziale, die Feststellung<br />

der Ökoenergiepotenziale und die Festlegung einer lokalen Energieeffizienzstrategie mit<br />

Zeitplan.<br />

Dabei soll den Richtlinien für das Energiespargemeinden-Förderprogramm EGEM des Landes<br />

Oberösterreich entsprochen werden. In Folge soll dem <strong>Gemeinde</strong>rat das erstellte Konzept zur<br />

Kenntnis gebracht sowie alle weiteren Schritte im Zuge der erarbeiteten<br />

Energieeffizienzstrategie regelmäßig berichtet werden.<br />

Begründung:<br />

Steigende Energiepreise sowie der drohende Klimawandel legen einen sorgsamen Umgang mit<br />

Energie nahe. Es gibt noch ein gewaltiges und bis jetzt nicht genütztes Potenzial beim<br />

Energiesparen, wofür auch inhaltliche und finanzielle Unterstützung des Landes OÖ. lukriert<br />

werden kann. Die inhaltliche Betreuung und Begleitung könnte durch den Oberösterreichischen<br />

Energiesparverband erfolgen.<br />

3.LT-Präs.in GRinDoris Eisenriegler GRin Mag.a Doris Nöbauer“<br />

Von den einzelnen Rednern der übrigen Fraktionen wird dieser Antrag als sehr positiv<br />

empfunden. Man legt in diesem Fall allerdings fest, ebenfalls einvernehmlich, den<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand mit den näheren Ausführungen zu betrauen. Der Bürgermeister lässt über<br />

den Antrag der Fraktion GRÜNE und die Zuweisung dieser Angelegenheit an den<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 17<br />

Allfälliges<br />

� Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger:<br />

Für 19.06.2007 wird um 18:00 Uhr die Arbeitsgruppe bzgl. Vermietung der<br />

Hofrichterhausräumlichkeiten tagen. Dort sollen die entsprechenden<br />

Vermietungskombinationen bzw. auch die Preise dafür beraten werden. Eine gesonderte<br />

Einladung wird noch ergehen.<br />

� GR Franz Hohenbichler<br />

Herr GR Hohenbichler weist darauf hin, dass sich der Güterweg Appersberg in einem<br />

sehr schlechten Zustand befindet.


Dazu wird vom Amtsleiter festgehalten, dass die <strong>Gemeinde</strong> noch heuer dem<br />

Gütgerwegeerhaltungsverband Phyrn-Eisenwurzen beitritt. In diesem Zuge ist mit einer<br />

Sanierung in absehbarer Zeit zu rechnen.<br />

� GV Konsulent Josef Mittermair<br />

Herr Mittermair lädt zur Veranstaltung Donau in Flammen am 08 Juni 2007 ein. Weiters<br />

weist er darauf hin, dass für die Bregenzer Festspiele noch 4 Plätze frei sind und weiters<br />

weist er darauf hin, dass auch heuer wieder ein Ferienpass erstellt wird.<br />

� GR Dr. Ferdinand Hochleitner<br />

Bezüglich Grillverbot im Bereich des Agentiegebäudes sollte ehestens eine<br />

ortspolizeiliche Verordnung erlassen werden. Bis zur nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

sollte also eine entsprechende Verordnung zur Beschlussfassung vorliegen, da sich die<br />

Anrainer dort sehr belästigt fühlen.<br />

� Vzbgm. Renate Kapl<br />

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung Donau in Flammen sollte man überlegen,<br />

einen Zubringerdienst für gehbehinderte Personen einzurichten.<br />

Dazu wird vom Bürgermeister festgehalten, dass die WILIA Busse zweimal bis zur<br />

Abfahrt Fischlehrpfad (nach dem Restaurant Dionysos) fahren werden. Gehbehinderte<br />

Personen haben dann nur mehr ein ganz kurzes Stück zurückzulegen, um zur<br />

Veranstaltung zu kommen.<br />

Keine weiteren Wortmeldungen<br />

Punkt 18<br />

15 Minuten Bürgerfragestunde<br />

Keine Wortmeldungen<br />

Ende der Sitzung 20:30 Uhr

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