2007. 05. 24 - .PDF - Gemeinde Wilhering
2007. 05. 24 - .PDF - Gemeinde Wilhering
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Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />
Tag: <strong>24</strong>. Mai 2007<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Vorsitz: LAbg. Bgm Mario Mühlböck<br />
Amtsleiter: Rudolf Holzbauer<br />
Schriftführer: Johann Hofer, MBA<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bürgerfragestunde;<br />
2. Berichte des Bürgermeisters;<br />
3. Prüfbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses vom 6.2.2007;<br />
4. Beschluss von Wirtschaftsförderungsrichtlinien:<br />
a) Nahversorgungsförderung<br />
b) Förderung für Betriebsneugründungen<br />
c) Förderung für Lehrplätze;<br />
5. Vergabe der Arbeiten für Straßenbeleuchtung 2007;<br />
6. Vergabe der Arbeiten für Straßenbau 2007;<br />
7. Bebauungsplan Nr. 166 „EBS/Schönering“ – 1.Änderung;<br />
8. Verhängung eines Neuplanungsgebietes über Teile der Grundstücke Nr. <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1<br />
und <strong>24</strong>9/1, alle KG Schönering (Eschenweg) zum Zwecke der Erstellung eines<br />
Bebauungs-planes und Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 177 – Grundsatzbeschluss;<br />
9. Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 193/2, 193/3, 193/4 und<br />
Bauarea 160 und 161, alle KG Dörnbach, zum Zwecke der Erstellung eines<br />
Bebauungsplanes;<br />
10. Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 213/1, 213/2 und 215/1,<br />
alle KG Schönering, zum Zwecke der Erstellung eines Bebauungsplanes;<br />
11. Flächenwidmungsplan Nr. 4 – <strong>24</strong>.Änderung „Waldkindergarten“ – Grundsatzbeschluss;<br />
12. Bebauungsplan Nr. 175 „Lagerhausstraße Hitzing“ – Grundsatzbeschluss;<br />
13. Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr.15 „Pointinger“ – Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren;<br />
14. Bebauungsplan Nr. 89 – Änderung Nr.2 „Wieländer“ – Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren;<br />
15. Antrag der ÖVP Fraktion gem. § 46 Abs 2 OÖ. GemO<br />
Einführung eines Gratis-ÖV-Schnuppertickets in <strong>Wilhering</strong>;<br />
16. Antrag der Fraktion Grüne gem. § 46 Abs. 2 OÖ. GemO<br />
„Erstellung eines umfassenden Energiekonzepts“<br />
17. Allfälliges;<br />
18. 15 Minuten Bürgerfragestunde.<br />
Punkt 1<br />
Bürgerfragestunde<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Punkt 2
Berichte des Bürgermeisters<br />
� Auch heuer wird die Heizölaktion wieder durchgeführt. Dieses mal werden allerdings<br />
zwei Firmen zur Angebotslegung eingeladen, nämlich das Lagerhaus und die Firma<br />
Kreuzmayr.<br />
� Bei der letzten <strong>Gemeinde</strong>vorstandssitzung wurde die Renovierung der Fassade der<br />
Volksschule <strong>Wilhering</strong> beschlossen.<br />
� Die Fähre Ottensheim – <strong>Wilhering</strong> wird im heurigen Sommer keine Nachtfahrten<br />
mehr durchführen. Herr Hagenauer hatte diesbezüglich in den vergangenen Jahren<br />
Schwierigkeiten mit einem Nachbar, der sich durch den Lärm belästigt fühlte. Er wird<br />
daher einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen und nur mehr zu den<br />
Theaterwochenenden einen längeren Fährbetrieb anbieten. Dies wird allerdings für<br />
die <strong>Gemeinde</strong> kostenlos sein.<br />
� Gestern, 23.<strong>05.</strong>2007, hat die Horteinweihung in den Volksschule Schönering<br />
stattgefunden.<br />
� Mittelzuteilung durch Regierungsmitglieder wie folgt:<br />
LH-Stv. Hiesl 10% der jeweils wirklich verbauten Straßenbaumittel der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />
LR Dr. Stöger Ausfinanzierung der Rot Kreuz Dienststelle € 55.884,00<br />
LR Ackerl 2007/2008 je für Straßenbau € 75.000,00<br />
für Kellerausbau des Hofrichterhauses € 50.000,00<br />
und Drittelfinanzierung auch für die erhöhten Baukosten<br />
Punkt 3<br />
Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 06.02.2007<br />
Berichterstattung durch den Obmann Stellvertreter, Herrn Dr. Hochleitner.<br />
Herr Dr. Hochleitner bringt den Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates den Prüfbericht wie folgt<br />
zur Kenntnis:<br />
Bericht des Prüfungsausschuss an den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
gemäß § 91 Abs. 3 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
vom 6. Februar 2007<br />
TOP 2: Freiwillige Leistungen/Förderungen der Marktgemeinde mit und ohne<br />
Sachzwang sowie gesetzliche Beiträge<br />
Der Prüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 6. Februar 2007 mit den freiwilligen<br />
Leistungen/Förderungen der <strong>Gemeinde</strong> beschäftigt. Zu dieser Thematik ist seitens des Landes<br />
OÖ. am 10. November 2005 ein Erlass ergangen (<strong>Gemeinde</strong>förderungen; Richtlinien).<br />
Zur Begriffserklärung der Förderausgaben:
Förderausgaben sind Ausgaben für Maßnahmen Dritter, die zur Erfüllung kultureller, sozialer,<br />
wirtschaftlicher sowie sonstiger staatspolitischer und gesellschaftspolitischer Aufgaben getroffen<br />
werden, soweit hierfür keine unmittelbare Gegenleistung erfolgt. Bei den Förderausgaben wird<br />
unterschieden in Pflichtausgaben (per Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben) und<br />
Ermessensausgaben.<br />
Bei den Ermessensausgaben wird weiter unterschieden in<br />
a) Freiwillige Ausgaben mit Sachzwang und<br />
b) Freiwillige Ausgaben ohne Sachzwang<br />
Die Aufsichtsbehörde vertritt die Ansicht, dass bei den freiwilligen Ausgaben ohne Sachzwang<br />
Förderungsausgaben bis zu einer Höhe von € 15,00 je Einwohner – bezogen auf die letzte<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratswahl – den Gebarungsgrundsätzen Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und<br />
Zweckmäßigkeit entsprechen (für <strong>Wilhering</strong> ergibt das einen Förderbetrag ohne Sachzwang in<br />
Höhe von max. € 81.<strong>24</strong>0,00 � 5.416 EW x € 15,00)<br />
Die Prüfung der freiwilligen Förderungen ohne Sachzwang hat ergeben, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wilhering</strong> im Jahr 2005 € 113.542,21 und im Jahr 2006 € 116.725,36 ausgegeben bzw.<br />
gefördert hat – d.h., dass im Jahr 2005 € 20,96 je Einwohner (ermittelt durch die Prüfung des<br />
Rechnungsabschlusses 2005 durch BH Linz-Land vom 18. Oktober 2006) und im Jahr 2006<br />
€ 21,55 je Einwohner gefördert wurden.<br />
Diese beiden Werte liegen deutlich über dem vom Land OÖ. empfohlenen Richtwert von<br />
€ 15,00 je Einwohner. Der Prüfungsausschuss schließt sich der Empfehlung des Landes OÖ.<br />
(Erlass vom 10. November 2005) an, die freiwilligen Ausgaben zu evaluieren, eine kritische<br />
Durchsicht der Förderausgaben vorzunehmen und die Fördermittel gezielt einzusetzen, damit<br />
die <strong>Gemeinde</strong> erst gar nicht in die Gefahr kommt eine Abgangsgemeinde zu werden.<br />
Bei der Evaluierung und Überarbeitung der Förderrichtlinien legt der Prüfungsausschuss<br />
besonderen Wert auf die Einhaltung der besonderen Grundsätze der Sparsamkeit,<br />
Zweckmäßigkeit und Wirkungsorientierung der Förderungen.<br />
Der Verwaltung obliegt die Erfolgs- und Wirkungsorientierungskontrolle, die nicht nur als<br />
Verwendungsprüfung zu verstehen ist, sondern als Erfolgsprüfung durch Nachweis des<br />
erreichten Subventionserfolges und Vergleich mit dem gewünschten Erfolg.<br />
Die Evaluierung sämtlicher Förderungen und die schriftliche Berichterstattung hierüber durch die<br />
<strong>Gemeinde</strong> an den Prüfungsausschuss sollte so zeitig passieren, damit sich der<br />
Prüfungsausschuss noch rechtzeitig vor der Erstellung des Haushaltsvoranschlages für das<br />
Finanzjahr 2008 damit erneut auseinander setzen kann.<br />
Punkt 4<br />
Beschluss von Wirtschaftsförderungslinien<br />
a) Nahversorgungsförderung<br />
b) Förderung für Betriebsneugründungen<br />
c) Förderung für Lehrplätze<br />
Berichterstattung durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck<br />
a.) Nahversorgungsförderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />
Der Bürgermeister bringt folgende Förderungsrichtlinien zur Kenntnis:
1. Zielsetzung und Grundlagen<br />
NAHVERSORGUNGSFÖRDERUNG<br />
der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />
Ziel des Programmes ist es, Investitionen von Nahversorgungsbetrieben zu fördern, die zur<br />
Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation, vor allem mit Waren des<br />
täglichen Bedarfes, beitragen. Das sind: Gemischtwarenhandel mit Lebensmittelvollsortiment,<br />
Fleischer, Bäcker, Gastronomie sowie Nahversorgung mit Postdienstleistungen.<br />
2. Förderungswerber<br />
Physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen Rechtes<br />
und des Handelsrechtes mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung, die nicht mehr als<br />
5 VollzeitarbeitnehmerInnen (excl. Lehrlinge) am Betriebsstandort beschäftigen und nicht mehr<br />
als 3 Betriebsstandorte aufweisen.<br />
3. Förderbare Vorhaben<br />
Förderungsfähig sind die Kosten für nachstehend angeführte Investitionen:<br />
• Totalerneuerungen (zB Verkaufsräume, Kühlanlagen, sanitäre Anlagen,<br />
Gastzimmer, etc.)<br />
• Betriebserweiterungen<br />
• Errichtung eines Betriebes<br />
• Qualitätsverbessernde maschinelle Einrichtungen<br />
• Übernahme eines Betriebes mit Lebensmittelvollsortiment<br />
• Einrichtungen für Postpartnerdienste<br />
• Einrichtungen und Marketingmaßnahmen für die Bereiche „Regionales Regal“<br />
(das sind Produkte aus der Region), „Bio Regal“ (Bioprodukte) und „Fair<br />
Trade Regal“ (Produkte aus fairem Handel<br />
4. Bemessungsgrundlage und Mindestinvestitionsvolumen<br />
Das Investitionsvolumen der förderbaren Kosten muss mindestens € 4.000,00, bei materiellen<br />
Investitionen sowie Beratungs- und Marketingmaßnahmen für ein „Regionales Regal“, ein „Bio<br />
Regal“ oder ein „Fair Trade Regal“ mindestens € 1.500,00 betragen, wobei die<br />
Berechnungsgrundlage 100 % der förderbaren Kosten beträgt.<br />
5. Förderungsart und –höhe<br />
Die Förderungshöhe beträgt bis zu 10 % der Investition = förderbaren Kosten jedoch max.<br />
€ 2.500,00 innerhalb von 2 Jahren ab getätigter Investition in Form von Zuschüssen.<br />
Materielle Investitionen sowie Beratungs- und Marketingmaßnahmen für ein „Regionales Regal“,<br />
ein „Bio Regal“ und ein „Fair Trade Regal“ erhalten eine erhöhte Förderung von 20 %.<br />
6. Förderungsvoraussetzungen<br />
Die Förderungsrichtlinien des Landes OÖ. „Richtlinien Nahversorgungsprogramm des Landes<br />
OÖ.“ sind auch verbindlich für die Nahversorgungsförderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>.
Voraussetzung für die Förderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ist die Zuerkennung der<br />
Förderung durch das Land OÖ.<br />
Die Vorlage der entsprechenden Unterlagen bei der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ist nicht mehr<br />
notwendig.<br />
7. Inkrafttreten<br />
Die Richtlinien treten rückwirkend mit 01.01.2006 in Kraft und enden mit Ablauf des Jahrs 2010.<br />
Förderungsansuchen nach diesen Richtlinien können – vorbehaltlich einer vorzeitigen<br />
Evaluierung – bis einschließlich 31.12.2010 eingebracht werden.<br />
Der Bürgermeister:<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
Herr <strong>Gemeinde</strong>vorstand Mittermair möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob an der<br />
Hitzinger Kreuzung ein Spar Markt errichtet wird.<br />
Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass ja bekannter Weise die entsprechende Flächenwidmung<br />
vorliegt und die Vertreter des Spar Marktes aufmerksam gemacht wurden, ein Verkehrskonzept<br />
für diesen Bereich vorzulegen.<br />
Bis dato sind allerdings keine Einreichpläne bei der <strong>Gemeinde</strong> eingelangt. Vom zuständigen<br />
Regionsvertreter hat der Bürgermeister allerdings erfahren, dass Spar dort im Jahr 2008<br />
tatsächlich einen Markt errichten will.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen.<br />
Der Bürgermeister stellt den<br />
A n t r a g,<br />
die Nahversorgungsförderung wie von ihm vorgetragen zu beschließen und rückwirkend mit<br />
01.01.2006 in Kraft zu setzen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
b.) Förderung für Betriebsneugründungen<br />
Der Bürgermeister bringt den Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates die Richtlinie für die<br />
Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> für Betriebsneugründungen wie folgt zur<br />
Kenntnis:<br />
RICHTLINIEN<br />
für die Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />
für Betriebsneugründungen<br />
§ 1
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> fördert nach diesen Richtlinien Betriebe, die ihren Standort im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wilhering</strong> ansiedeln und Mitglied der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für<br />
Oberösterreich sind, durch die Gewährung von einmaligen Beihilfen.<br />
§ 2<br />
Einmalige Beihilfen werden ausschließlich für Neugründungen bzw. Neuansiedelungen eines<br />
Betriebes im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wilhering</strong> gewährt. Eine mehrmalige Förderung eines<br />
Investitionsprojektes ist ausgeschlossen. Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn durch die<br />
Neugründung bzw. Neuansiedelung eines Betriebes ab Stichtag zumindest 1 vollbeschäftigter<br />
Arbeitsplatz im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wilhering</strong> geschaffen wurde, für den Kommunalsteuer bezahlt<br />
wird.<br />
§ 3<br />
Von der Förderung ausgeschlossen sind Betriebe, gegen die ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />
wurde.<br />
Die Gewährung einer Förderung kann von Auflagen und Bedingungen, die im direkten<br />
Zusammenhang mit den Investitionsvorhaben stehen, abhängig gemacht werden. Ein<br />
Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht.<br />
Nicht gefördert werden Einkaufszentren, Warenhäuser, Diskonter sowie überregional tätige<br />
Filialisten und von Genossenschaften geführte Betriebe (ausgenommen Betriebe der<br />
Nahversorgung).<br />
§ 4<br />
Die Förderung beträgt im 1. Betriebsjahr 75 %, im 2. Betriebsjahr 50 % und im<br />
3. Betriebsjahr 25 % der bezahlten Kommunalsteuer.<br />
§ 5<br />
Die Förderung muss zurückgezahlt werden, wenn:<br />
• der Betrieb innerhalb von drei Jahren stillgelegt wird<br />
• die auferlegten Bedingungen nicht eingehalten werden<br />
• beim Förderungsantrag unrichtige Angaben gemacht wurden bzw. Angaben<br />
verweigert wurden<br />
Zuschüsse sind mit 2 % über der Bankrate zu verzinsen und innerhalb von zwei Monaten<br />
zurückzuzahlen.<br />
§ 6<br />
Förderungen dürfen nur auf Grund eines schriftlichen Ansuchens bearbeitet werden; der Anlass<br />
für die Förderung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Die Auszahlung erfolgt nach<br />
Maßgabe der Budgetmittel in der Reihenfolge des Einlangens vollständiger Anträge über<br />
Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes. Über die Förderung wird nach Vorlage der<br />
Kommunalsteuererklärung entschieden.<br />
§ 7
Diese Richtlinien treten mit 01.01.2007 in Kraft.<br />
Der Bürgermeister:<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
Frau GR Dkfm. Narzt und Frau GR Eisenriegler stellen zur Diskussion, ob nicht unter den<br />
vorliegenden Bedingungen auch größere Märkte um Wirtschaftsförderung ansuchen könnten.<br />
Dies wird allerdings ausgeschlossen, da nach § 3 ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer<br />
Förderung nicht besteht.<br />
Der Bürgermeister stellt dann den<br />
A n t r a g,<br />
die Richtlinien für die Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> für<br />
Betriebsneugründungen zu beschließen und mit 01.01.2007 in Kraft zu setzen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
c.) Richtlinien für die Förderung von Lehrplätzen in <strong>Wilhering</strong>er Betrieben<br />
Der Bürgermeister bringt den Damen und Herren die Richtlinien wie folgt zur Kenntnis<br />
RICHTLINIEN<br />
für die Förderung von<br />
Lehrplätzen in <strong>Wilhering</strong>er Betrieben<br />
§ 1 Gegenstand<br />
1) Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> fördert nach Maßgabe dieser Richtlinien und der hiefür im<br />
jeweiligen Rechnungsjahr zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des freien<br />
Ermessens Gewerbebetriebe mit dem gewerberechtlichen Sitz oder dem Sitz einer<br />
kommunalsteuerpflichtigen Betriebsstätte in <strong>Wilhering</strong>. Gemeinnützige, nicht auf<br />
Gewinnerzielung ausgerichtete Einrich-tungen, deren Betriebszweck die Schaffung von<br />
Lehrlingsausbildungsplätzen für Jugendliche zum Ziel hat, können ebenfalls nach diesen<br />
Richtlinien gefördert werden.<br />
2) Eine Förderung kann erfolgen, wenn damit einem Jugendlichen die Ausübung eines<br />
Lehrberufes ermöglicht wird und die u.a. Bedingungen erfüllt sind.<br />
§ 2 Art der Förderung<br />
Die Förderung erfolgt durch Gewährung von Kommunalsteuernachlässen durch die<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>.<br />
§ 3 Ausmaß und Dauer der Förderung<br />
1) Die Förderung wird über schriftliches Ansuchen (vgl. § 7) in Form durch Vergütung der<br />
Kommunalsteuer im Nachhinein ausbezahlt.
2) Gefördert werden Lehrlinge für das 1. und 2. Lehrjahr. Die Höhe der Förderung beträgt<br />
100 % der Kommunalsteuer, die für diese Lehrlinge bezahlt wurde.<br />
1) Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn<br />
§ 4 Ausschluss der Förderung<br />
a) das Förderungsansuchen unrichtige Angaben enthält;<br />
b) der Förderungswerber geforderte Unterlagen nach einmaliger schriftlicher<br />
Aufforderung nicht beibringt;<br />
c) der Förderungswerber das Ansuchen nicht bis Vollendung des jeweiligen<br />
Lehrjahres einbringt (vgl. § 7);<br />
d) bezüglich des Förderungswerbers Ausschließungsgründe zur Gewerbeausübung<br />
gemäß § 13 Gewerbeordnung bestehen;<br />
e) der Förderungswerber wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften<br />
rechtskräftig verurteilt worden ist.<br />
2) Werden die in Abs. (1) a), d) und e) angeführten Ausschließungsgründe erst im Laufe<br />
der Förderung bekannt, wird die weitere Zahlung von Förderungsmitteln sofort<br />
eingestellt. Bereits geleistete Förderungsmittel sind innerhalb von zwei Monaten mit einer<br />
Verzinsung von 2 % über der Bankrate zurückzuzahlen.<br />
Der Förderungswerber hat sich zu verpflichten<br />
§ 5 Pflichten des Förderungswerbers<br />
2) die in den Richtlinien verlangten Nachweise in der geforderten Form fristgerecht zu<br />
erbringen und alle verlangten Auskünfte wunschgemäß zu erteilen.<br />
§ 6 Einstellung der Förderung<br />
1) Wenn Umstände eintreten, die entweder in der Person des Förderungswerbers bzw. in<br />
seinem Vermögen oder in der Führung des geförderten Unternehmens liegen, die den<br />
beabsichtigten Erfolg der Förderungsmaßnahmen beeinträchtigen oder ausschließen<br />
oder wenn vorgesehene Nachweise nicht beigebracht werden, erfolgt keine bzw. keine<br />
weitere Leistung von Förderungsmitteln.<br />
2) Eine solche Tatsache liegt insbesondere vor, wenn<br />
a) über das Vermögen des Förderungswerbers das Ausgleich- oder<br />
Konkursverfahren eingeleitet oder einem Konkurs- bzw. Ausgleichsantrag<br />
mangels Vermögens nicht Folge gegeben wird oder die Zwangsverwaltung bzw.<br />
die Zwangsversteigerung über das gesamte Betriebsvermögen oder über Teile<br />
desselben bewilligt werden;<br />
b) der Förderungswerber den Betrieb nicht mehr weiterführt;<br />
c) der Förderungswerber die gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit<br />
der Führung seines Betriebes nicht einhält;<br />
d) der Förderungswerber Auskünfte verweigert oder wesentlich unrichtige<br />
Auskünfte gibt;<br />
e) eine rechtskräftige Verurteilung im Sinne des § 4 Abs. 1 lit. e erfolgt ist.<br />
3) Bei Vorliegen der Tatbestände des Abs. (2) lit. d), f) und g) sind die bis dahin bezahlten<br />
Förderungsmittel innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> zurückzuzahlen.
§ 7 Verfahren<br />
Eine Förderung gemäß § 3 erfolgt nur über schriftliches Ansuchen. Ein Lehrvertrag und ein<br />
positives Jahreszeugnis sind dem Ansuchen beizulegen.<br />
§ 8 Schlussbestimmungen<br />
1) Ein Rechtsanspruch des Förderungswerbers auf die Gewährung von Förderungsmitteln<br />
besteht nicht. Durch die Entgegennahme eines Ansuchens erwachsen der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> keine wie immer gearteten Verpflichtungen.<br />
2) Alle mit der Durchführung der Förderung verbundenen Kosten, Gebühren, Abgaben und<br />
Spesen hat der Förderungswerber zu tragen.<br />
3) Der Förderungswerber hat die schriftliche Erklärung abzugeben, dass ihm die<br />
Bestimmungen dieser Richtlinien bekannt sind und er diese vorbehaltlos für ihn als<br />
verbindlich anerkennt.<br />
4) Diese Förderung tritt mit 01.01.2007 in Kraft.<br />
Keine Wortmeldungen<br />
Der Bürgermeister stellt den<br />
A n t r a g,<br />
Der Bürgermeister:<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
die Richtlinien für die Förderung von Lehrplätzen in <strong>Wilhering</strong>er Betrieben zu beschließen und<br />
mit 01.01.2007 in Kraft zu setzen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 5<br />
Vergabe der Arbeiten für Straßenbeleuchtung 2007<br />
Berichterstattung durch den Obmann Stellvertreter des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn<br />
GR LAbg. Wolfgang Stanek.<br />
Das Straßenbeleuchtungsprogramm 2007 wurde im nicht offenen Verfahren ohne vorherige<br />
Bekanntmachung nach dem „Billigstbieterprinzip“ (es erhält jenes Angebot den Zuschlag<br />
welches den billigsten Preis aufweist) ausgeschrieben. Es wurden 6 Firmen ersucht ein Angebot<br />
zu erstellen. Von 5 Firmen wurde zeitgerecht ein Angebot eingereicht und brachten diese<br />
nachfolgendes überprüftes Ergebnis:<br />
1. Fa. Elektro Kastner, 4111 Walding € 25.428,00
2. Fa. Siemens GmbH & Co KG, 4020 Linz € 28.236,60<br />
3. Elektro Kagerer, 4060 Leonding € 29.453,16<br />
4. VKT Verkehrs- und Kommunikationstechnik, 4020 Linz € 30.526,80<br />
5. Licht & Planung, 4631 Krenglbach € 31.059,48<br />
Es wurden die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Edramsberg mit Kosten von EUR<br />
19.312,80 sowie zwei Masten für die Höfer Straße (Gebetsroither) mit Kosten von EUR 3.211,20<br />
sowie Regiearbeiten (EUR 2.904,00) ausgeschrieben.<br />
Der Bauausschuss hat sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung vom 16. Mai 2007<br />
beschäftigt und vorgeschlagen, die Arbeiten entsprechend der Ausschreibung zu vergeben.<br />
Herr GR LAbg. Wolfgang Stanek stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
die Arbeiten an die Firma Kastner entsprechend dem Angebot vom <strong>24</strong>. April 2007 zu vergeben.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 6<br />
Vergabe der Arbeiten für Straßenbau 2007<br />
Berichterstattung durch den Obmann Stellvertreter des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn<br />
GR LAbg. Wolfgang Stanek.<br />
Die Arbeiten wurden im offenen Verfahren im Unterschwellenbereich im Sinne des<br />
Bundesvergabegesetz 2006 ausgeschrieben und wurden von 10 Firmen Angebote abgeholt. 6<br />
Bieter haben zeitgerecht ein Angebot eingereicht. Die Angebotseröffnung fand am 18. April<br />
2007 um 09.15 Uhr statt. Sie brachte folgendes überprüftes Ergebnis:<br />
1. Firma Strabag, Linz EUR 226.448,72 (inkl. MwSt.)<br />
2. Firma. Alpine-Mayreder, Linz EUR 228.670,04 (inkl. MwSt.)<br />
3. Firma Swietelsky, Linz EUR <strong>24</strong>5.985,96 (inkl. MwSt.)<br />
4. Firma Allbau, Linz EUR 276.713,76 (inkl. MwSt.)<br />
5. Firma Zamponi & Stallinger, Linz EUR 282.403,36 (inkl. MwSt.)<br />
6. Firma Held & Francke, Linz EUR 292.411,75 (inkl. MwSt.)<br />
Die Ausschreibung beinhaltet die Kapitel Straßenbau, Kanalbau, Wasserleitungsbau,<br />
Straßenbeleuchtung, Straßensanierung sowie Regiearbeiten.<br />
Die Prüfung der Angebote erfolgte auf Grundlage der Ausschreibungskriterien und wurde die<br />
Firma Strabag AG, Salzburgerstraße 323, 4021 Linz als Billigstbieter ermittelt.<br />
Vom Bauausschuss wurde in der Sitzung vom 16. Mai 2007 festgelegt folgende Straßen im Jahr<br />
2007 herzustellen:
1. Höfer Straße - Sanierung<br />
2. Neudeckerweg – Sanierung und Neuasphaltierung<br />
3. Schlierweg - Asphaltierung<br />
4. Im Weideland<br />
5. Stichstraße Luemerweg<br />
6. Stichstraße Quellenweg<br />
Die Kosten für die o. a. Arbeiten betragen EUR 182.500,00.<br />
Die Arbeiten für die Sanierung der Schöneringer Straße mit Kirchenaufgang sind in der<br />
Ausschreibung nicht enthalten. Dies ist erst nach Vorliegen eines Straßenprojektes möglich.<br />
Im Finanzierungsplan sind für den Straßenbau 2007 bis 2010 im Jahr 2007<br />
EUR 286.000,00 vorgesehen. Für den bereits fertig gestellten, jedoch noch nicht abgerechneten<br />
Fahrbahnteiler auf der Ruflinger-Landesstraße ist mit Kosten von EUR 34.000,00 zu rechnen.<br />
Zusätzlich wurden die Arbeiten für die Außengestaltung der Volksschule Dörnbach<br />
ausgeschrieben. Die Kosten dafür betragen EUR 7.500,00.<br />
Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger sagt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt, dass Herr<br />
LR Ackerl € 75.000,00 zugesagt hat. Von Herrn LH-Stv. Hiesl werden 10 % des Bauvolumens,<br />
also rd. € 22.500,00 bereitgestellt.<br />
Herr Vzbgm. Mag. Paschinger möchte nun von Herrn GR LAbg. Stanek wissen, ob damit die<br />
notwendige Finanzierungszusage von LH-Stv. Hiesl als erteilt gilt.<br />
Herr GR LAbg. Stanek bejaht dies.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen<br />
Herr GR LAbg. Wolfgang Stanek stellt den<br />
A n t r a g ,<br />
die Arbeiten an die Firma Strabag entsprechend dem Angebot vom 18. April 2007 zu vergeben.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 7<br />
Bebauungsplan Nr. 166 „EBS Schönering“, 1. Änderung<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Die EBS Wohnungsgesellschaft mbH., Ziegeleistraße 37, 4020 Linz vertreten durch Herrn<br />
Geschäftsführer Kurt Bach hat die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> mit Schreiben vom 25. April 2007<br />
ersucht den Bebauungsplan für ihre Grundstücke im Zentrum von Schönering direkt<br />
anschließend an den Friedhof bzw. des Wohn- und Ordinationshauses des Herrn Dr. Gahleitner<br />
abzuändern.<br />
Anstelle der ursprünglichen Bebauung mit 8 Doppelhauseinheiten sollen nun 6
Reihenhauseinheiten in 2-geschoßiger Bauweise mit max. 38 Grad Dachneigung errichtet<br />
werden. Zusätzlich soll ein Wohnhaus mit 8 Wohneinheiten vorgesehen werden. Es sollen 2<br />
PKW-Stellplätze pro Wohneinheit errichtet werden, wobei ein Teil dieser in einer Tiefgarage<br />
untergebracht werden sollen. Zusätzlich sollen 2 Besucherparkplätze auf dem Grundstück<br />
situiert werden.<br />
Die Angelegenheit wurde im Raumplanungsausschuss beraten und positiv beurteilt.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 8<br />
Verhängung eines Neuplanungsgebietes über Teile der Grundstücke <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und<br />
<strong>24</strong>9/1, alle KG Schönering (Eschenweg) zum Zwecke der Erstellung eines<br />
Bebauungsplanes und Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 177 - Grundsatzbeschluss<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, über die Grundstücke <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und <strong>24</strong>9/1, alle<br />
KG Schönering einen Bebauungsplan zu erstellen. Die gegenständlichen Grundstücke liegen in<br />
der Ortschaft Reith in Verlängerung des Eschenweges. Durch den Bebauungsplan soll eine<br />
geordnete Erschließung der Grundstücke sichergestellt werden.<br />
Weiters soll eine sich dem Orts- und Landschaftsbild einfügende Bebauung ermöglicht werden.<br />
Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich der Gesamthöhe, Fassadenhöhe,<br />
Stellplätze (2 pro Wohneinheit) sowie maximale Höhen für Stützmauern erhalten.<br />
Um das Planungsziel nicht zu gefährden wurde daher vom Planungsausschuss der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vorgeschlagen über das gegenständliche Planungsgebiet ein<br />
Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass die<br />
Planungsziele des Bebauungsplanes nicht behindert bzw. gar verhindert werden.<br />
Herr GV Manfred Winter als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
nachfolgende Verordnung zu beschließen und den Grundsatzbeschluss zur Erstellung des<br />
Bebauungsplanes zu fassen:<br />
Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>24</strong>.<strong>05.</strong>2007, betreffend die Verhängung<br />
eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke Nr. <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und <strong>24</strong>9/1, alle KG<br />
Schönering.<br />
§ 1
Über die in dem beiliegenden Vermessungsplan dargestellten Grundstücke Nr. <strong>24</strong>7/1, <strong>24</strong>8/1 und<br />
<strong>24</strong>9/1, alle KG Schönering wird im Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994,<br />
Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F., ein Neuplanungsgebiet zur Erstellung eines<br />
Bebauungsplanes mit der Wirkung gemäß § 45 Abs. 2 OÖ. Bauordnung 1994, dass<br />
Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten<br />
Grundstücken und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben<br />
gemäß § <strong>24</strong> Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur ausnahmsweise erteilt werden<br />
dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte<br />
Bewilligung die Durchführung des zukünftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder<br />
verhindert, verhängt.<br />
§ 2<br />
Durch den Bebauungsplan soll eine geordnete Erschließung der Grundstücke<br />
sichergestellt werden. Weiters soll eine sich dem Orts- und Landschaftsbild einfügende<br />
Bebauung ermöglicht werden. Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich der<br />
Gesamthöhe, Fassadenhöhe, Stellplätze (2 pro Wohneinheit) sowie maximale Höhen für<br />
Stützmauern erhalten. Um die Umsetzung des Planungszieles nicht zu behindern bzw. gar zu<br />
verhindern wird daher über die im beiliegenden Plan dargestellten Grundstücke ein<br />
Neuplanungsgebiet verhängt.<br />
§3<br />
Eine Vermessungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />
verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />
während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />
§ 4<br />
Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />
dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />
Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />
rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren<br />
außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />
Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Der Bürgermeister:<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
Punkt 9<br />
Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 193/2, 193/3, 193/4 und<br />
Bauarea 160 und 161, alle KG Dörnbach, zum Zwecke der Erstellung eines<br />
Bebauungsplanes<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, über die Grundstücke 193/2, 193/3, 193/4 und<br />
Bauarea 160 und 161, alle KG Dörnbach ein Neuplanungsgebiet zu verhängen. Die<br />
gegenständlichen Grundstücke liegen in der Ortschaft Dörnbach in der Siedlung „Am<br />
Ledererberg“.
Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />
Einfamilienhausbebauung. Aufgrund der sehr schmalen und daher sehr schlechten<br />
Erschließungsmöglichkeit der gegenständlichen Grundstücke wird aus Sicht des<br />
Planungsausschusses eine Aufdichtung abgelehnt.<br />
Um das Planungsziel nicht zu gefährden wurde daher vom Planungsausschuss der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vorgeschlagen über das gegenständliche Planungsgebiet ein<br />
Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass die<br />
Planungsziele des Bebauungsplanes nicht behindert bzw. gar verhindert werden.<br />
Herr GV Manfred Winter als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />
Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>24</strong>.<strong>05.</strong>2007, betreffend die Verhängung<br />
eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke Nr. 93/2, 193/3, 193/4 und Bauarea 160 und<br />
161, alle KG Dörnbach.<br />
§ 1<br />
Über die in dem beiliegenden Vermessungsplan dargestellten Grundstücke Nr. 93/2, 193/3,<br />
193/4 und Bauarea 160 und 161, alle KG Dörnbach wird im Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ.<br />
Bauordnung 1994, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F., ein Neuplanungsgebiet zur<br />
Erstellung eines Bebauungsplanes mit der Wirkung gemäß § 45 Abs. 2 OÖ. Bauordnung 1994,<br />
dass Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten<br />
Grundstücken und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben<br />
gemäß § <strong>24</strong> Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur ausnahmsweise erteilt werden<br />
dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte<br />
Bewilligung die Durchführung des zukünftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder<br />
verhindert, verhängt.<br />
§ 2<br />
Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />
Einfamilienhausbebauung. Um die Umsetzung des Planungszieles nicht zu behindern bzw. gar<br />
zu verhindern wird daher über die im beiliegenden Plan dargestellten Grundstücke ein<br />
Neuplanungsgebiet verhängt.<br />
§3<br />
Eine Vermessungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />
verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />
während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />
§ 4<br />
Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />
dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.
Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />
rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren<br />
außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />
Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Der Bürgermeister<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
Punkt 10<br />
Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 213/1, 213/2 und 215/1,<br />
alle KG Schönering, zum Zwecke der Erstellung eines Bebauungsplanes<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, über die Grundstücke 213/1, 213/2 und 215/1, alle<br />
KG Schönering ein Neuplanungsgebiet zu verhängen. Die gegenständlichen Grundstücke liegen<br />
in der Ortschaft Reith westlich der Reither Straße.<br />
Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />
Einfamilienhausbebauung. Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich Gebäudehöhe,<br />
bebaubare Fläche, Stellplätze (2 pro Wohneinheit) usw. erhalten.<br />
Um das Planungsziel nicht zu gefährden wurde daher vom Planungsausschuss der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vorgeschlagen über das gegenständliche Planungsgebiet ein<br />
Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass die<br />
Planungsziele des Bebauungsplanes nicht behindert bzw. gar verhindert werden.<br />
Herr GV Manfred Winter als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />
Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>24</strong>.<strong>05.</strong>2007, betreffend die Verhängung<br />
eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke Nr. 213/1, 213/2 und 215/1, alle KG<br />
Schönering.<br />
§ 1<br />
Über die in dem beiliegenden Vermessungsplan dargestellten Grundstücke Nr. 213/1, 213/2 und<br />
215/1, alle KG Schönering, alle KG <strong>Wilhering</strong> wird im Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ. Bauordnung<br />
1994, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F., ein Neuplanungsgebiet zur Erstellung eines<br />
Bebauungsplanes mit der Wirkung gemäß § 45 Abs. 2 OÖ. Bauordnung 1994, dass<br />
Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten<br />
Grundstücken und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben
gemäß § <strong>24</strong> Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur ausnahmsweise erteilt werden<br />
dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte<br />
Bewilligung die Durchführung des zukünftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder<br />
verhindert, verhängt.<br />
§ 2<br />
Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />
Einfamilienhausbebauung. Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich Gebäudehöhe,<br />
bebaubare Fläche, Stellplätze (2 pro Wohneinheit) usw. erhalten. Um die Umsetzung des<br />
Planungszieles nicht zu behindern bzw. gar zu verhindern wird daher über die im beiliegenden<br />
Plan dargestellten Grundstücke ein Neuplanungsgebiet verhängt.<br />
§3<br />
Eine Vermessungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />
verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />
während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />
§ 4<br />
Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />
dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />
Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />
rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren<br />
außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />
Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Der Bürgermeister<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
Herr GR Dr. Hochleitner hält allgemein fest, dass er die Bereitschaft des Ausschussobmannes<br />
befürwortet, wieder mehr in die Planung einzugreifen und durch die Erstellung von<br />
Bebauungsplänen wieder mehr Möglichkeiten gegeben sind, eine geordnete Verbauung<br />
vorzuschreiben.<br />
Diese Bereitschaft hat Herr GR Dr. Hochleitner in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vermisst. Er<br />
hält aber den Weg in diese neue Richtung für einen positiven Schritt.<br />
Punkt 11<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4 – <strong>24</strong>. Änderung „Waldkindergarten“ - Grundsatzbeschluss<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Der Verein zur Förderung der Naturpädagogik vertreten durch den Obmann Herrn Gregor<br />
Bayer, hat die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ersucht einen Teil des Grundstückes Nr. 100, KG<br />
Dörnbach von Grünland „Wald“ in Grünland Sonderausweisung „Waldkindergarten“
umzuwidmen. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers Herrn Ferdinand Weinberger liegt<br />
vor.<br />
Die gegenständliche Fläche liegt in Verlängerung des Atriumweges an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zu<br />
Leonding in der Ortschaft Hitzing. Vollständigkeitshalber wird festgehalten, dass Herr Bayer<br />
auch für das Grundstück in der Stadtgemeinde Leonding, auf welchen der Waldkindergarten<br />
bereits betrieben wird, ebenfalls um Umwidmung angesucht hat.<br />
Die Angelegenheit wurde im letzten Raumplanungsausschuss besprochen und positiv beurteilt.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
den Grundsatzbeschluss für die Flächenwidmungsplanänderung zu fassen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 12<br />
Bebauungsplan Nr. 175, Lagerhausstraße, Hitzing, Grundsatzbeschluss<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 175<br />
„Lagerhausstraße Hitzing“ zu erstellen. Das Planungsgebiet liegt in der Ortschaft Hitzing<br />
nördlich der Ochsen Landesstraße.<br />
Der Bebauungsplan soll eine geordnete Erschließung der gegenständlichen Grundstücksflächen<br />
ermöglichen. Durch den Bebauungsplan soll eine dem Orts- und Landschaftsbild entsprechende<br />
Bebauung sichergestellt werden. Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich<br />
Stellflächen Gebäudehöhen, Bauweise usw. enthalten.<br />
Der Ausschuss für Örtliche Raumplanung der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich in seiner<br />
Sitzung vom 15.<strong>05.</strong>2007 mit der Angelegenheit beschäftigt und vorgeschlagen den<br />
Bebauungsplan zu erstellen.<br />
Ein diesbezüglicher erster Bebauungsplanentwurf liegt der heutigen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
zugrunde. In der Planungsausschusssitzung wurden dazu noch folgende Änderungen<br />
besprochen: Verbreiterung der Stichstraße von der Landesstraße auf 6,0 m, Abrücken der<br />
bebaubaren Fläche Richtung Süden, zusätzliches Baufenster für Grundstück 3/2, Änderung der<br />
Lage der Zufahrtsstraße im Bereich Grundstück 3/3 und 2.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
den Grundsatzbeschluss für die Erstellung des neuen Bebauungsplanes zu fassen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g
Punkt 13<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 15 „Pointinger“ - Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren<br />
Frau GR Renate Richter erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungssaal.<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt das Grundstück Nr. 588/1, KG Dörnbach im Ausmaß<br />
von 3.318 m² in Bauland Dorfgebiet umzuwidmen. Die gegenständliche Fläche liegt in der<br />
Ortschaft Appersberg. Das Grundstück ist im Örtlichen Entwicklungskonzept der Marktgemeinde<br />
<strong>Wilhering</strong> als Erweiterungsfläche vorgesehen.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Das Amt der<br />
OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben vom 17.08.2006 mitgeteilt,<br />
dass die vorgesehene Änderung ohne Einwand zur Kenntnis genommen wird. Es wurde jedoch<br />
vorgeschlagen um die Bildung von weiteren Baulandreserven zu vermeiden für die tatsächliche<br />
Realisierung (Bebauung) privatrechtliche Vereinbarungen abzuschließen.<br />
Mit Frau Pauline Pointinger, Appersberg 6, 4073 <strong>Wilhering</strong> als Grundeigentümerin der<br />
gegenständliche Fläche wurde ein Baulandsicherungsvertrag datiert mit 09.<strong>05.</strong>2007<br />
abgeschlossen. Eine Bankgarantie zur Besicherung des Infrastrukturkosten- und<br />
Baualandsicherungsbeitrages wurde vorgelegt.<br />
Frau GR LT-Präs. Eisenriegler ist der Meinung, dass ein Bebauungsplan eine dichte Verbauung<br />
in diesem Bereich verhindern sollte. Gerade in diesem sensiblen dörflichen Bereich ist eine zu<br />
dichte Verbauung ein nicht wieder gut zu machender Fehler. Von Seiten des Bürgermeisters<br />
wird dazu festgehalten, dass man im Raumplanungsausschuss einvernehmlich vorbesprochen<br />
hat, hier eine dichte Verbauung anzuhalten.<br />
Das heutige Verfahren muss allerdings, um überhaupt einen Bebauungsplan erarbeiten zu<br />
können, abgeschlossen werden.<br />
Man kann also erst, wenn der heutigen Grundsatzbeschluss gefallen ist, die Arbeit bzgl.<br />
Bebauungsplan angehen. Herr Dr. Hochleitner bekräftigt die Aussage von Herrn Bürgermeister<br />
Mario Mühlböck. Im Raumplanungsausschuss ist die klare Tendenz zu erkennen gewesen, dass<br />
man hier ein Neuplanungsgebiet verhängen wird und die Erstellung eines Bebauungsplanes<br />
voran treibt.<br />
Frau GR LT-Präs. Eisenriegler möchte allerdings sicherstellen, dass in der nächsten<br />
Raumplanungssitzung diese Angelegenheit wie besprochen für den <strong>Gemeinde</strong>rat vorbereitet<br />
wird und sie möchte dies auch ausdrücklich im Protokoll festgehalten haben.<br />
Die Verantwortlichen des Raumplanungsausschusses und auch der Bürgermeister sagen zu,<br />
dass diese Angelegenheit in die Tagesordnung der nächsten Raumplanungsausschusssitzung<br />
aufgenommen wird.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
A n t r a g,
die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren sowie den Abschluss des<br />
Baulandsicherungsvertrages zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Frau GR Renate Richter betritt wieder den Sitzungssaal.<br />
Punkt 14<br />
Bebauungsplan Nr. 89 - Änderung Nr. 2 „Wieländer“ - Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren.<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 89 „Einfamilienhäuser<br />
Appersberg“ abzuändern. Die gegenständlichen Grundstücksflächen befinden sich in der<br />
Ortschaft Appersberg, südlich des Mittermayrweges.<br />
Konkret ist beabsichtigt, denn Bebauungsplan dahingehend abzuändern, dass das Grundstück<br />
Nr. 690/44 zum Bauplatz mit der Bezeichnung 690/23 sowie das Grundstück Nr. 690/45 zum<br />
Bauplatz bestehend aus den Grundstücken 690/46 und 47 zugeschlagen wird. Durch die<br />
Bebauungsplanänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auf dem relativ kleinen<br />
Grundstück 690/23 ein Zubau errichtet werden kann. Die Bebaubaren Flächen sollen<br />
diesbezüglich vergrößert werden.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Das Amt der<br />
OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben vom 16.02.2007 mitgeteilt,<br />
dass die vorgesehene Änderung ohne Einwand zur Kenntnis genommen wird.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 15<br />
Antrag der ÖVP Fraktion gem. § 46 Abs. 2 OÖ.GemO<br />
Einführung eines Gratis OÖVV Schnuppertickets in <strong>Wilhering</strong><br />
Berichterstattung durch Frau Vzbgm. Renate Kapl<br />
„Gratis OÖVV Schnupperticket in <strong>Wilhering</strong><br />
Seit der Einführung eines Verkehrskonzeptes, welches die verschiedensten die Marktgemeinde<br />
<strong>Wilhering</strong> durchquerenden Verkehrsmittel im Rahmen des OÖVV miteinander vertaktet wurden,<br />
erfreut sich der öffentliche Verkehr steter Beliebtheit. Insbesondere die Zahlen der beförderten
Fahrgäste des gemeindeeigenen Busunternehmens Wilia steigen ständig an. Als<br />
Klimaschutzgemeinde bekennt sich <strong>Wilhering</strong> aktiv zu Maßnahmen zur Attraktivierung des<br />
öffentlichen Verkehrs. Die Erfahrung zeigt, dass Neueinsteiger in den öffentlichen Verkehr<br />
oftmals Hürden zu überwinden haben. Die Marktgemeinde Ottensheim versucht durch ein<br />
Gratis-Schnupperticket, welches tageweise auf der <strong>Gemeinde</strong> ausgeliehen werden kann,einen<br />
Beitrag zur Überwindung dieser Schwellenangst zu leisten. Angelehnt an das Beispiel in<br />
Ottensheim kann auch in <strong>Wilhering</strong> durch eine derartige Marketingmaßnahme ein zusätzlicher<br />
Beitrag zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs geleistet werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> möge beschließen:<br />
Als Klimaschutzgemeinde führt die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> als Marketingmaßnahme zur<br />
weiteren Belebung des OÖVV in unserer <strong>Gemeinde</strong> dem Beispiel unserer Nachbargemeinde<br />
Ottensheim folgend ein Gratis-Schnupperticket ein.<br />
Renate Richter, Ing. Bernhard Spelitz, Franz Hohenbichler, MMag. Peter Weixelbaumer, LAbg.<br />
Wolfgang Stanek, DI Johann Hauer, Josefine Richter, Vzbgm. Renate Kapl, Dr. Ferdinand<br />
Hochleitner“.<br />
Frau Vzbgm. Renate Kapl führt aus, dass ein derartiges Modell in der <strong>Gemeinde</strong> Ottensheim<br />
großen Anklang gefunden hat. Dort müssen sich die Bürger eine Woche vor Benützung dieses<br />
Schnuppertickets bei der <strong>Gemeinde</strong> anmelden und können dann zu einem bestimmten Tag die<br />
öffentlichen Verkehrsmittel mit diesem Ticket gratis benutzen.<br />
Diese Überlegung findet allgemein Zustimmung. Man überlegt auch, ob man diese Tickets in<br />
Form von Monats oder Jahreskarten bereitstellt. Vom Bürgermeister wird als zusätzliche<br />
Überlegung eingebracht, diese Schnuppertickets nicht nur am <strong>Gemeinde</strong>amt aufzulegen,<br />
sondern auch bei den drei Raiffeisenbanken, damit die Bevölkerung von Dörnbach<br />
beispielsweise nicht den langen Anfahrtsweg zur <strong>Gemeinde</strong> hat.<br />
Frau Vzbgm. Kapl könnte sich die gesamte Aktion auch als eine Marketingmaßnahme der WILIA<br />
vorstellen. Es wäre dann die <strong>Gemeinde</strong> nicht mit Kosten belastet, sondern das Unternehmen<br />
selbst würde diese Schnuppertickets bereitstellen.<br />
Herr Vzbgm. Mag. Paschinger schlägt vor, die genauen Ausführungsbestimmungen im<br />
Verkehrsausschuss festzulegen, allerdings so verbindlich, dass nicht mehr der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
damit befasst werden muss.<br />
Mit dieser Vorgangsweise erklären sich die Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
einverstanden. Der Bürgermeister lässt dann über den Antrag der ÖVP Fraktion und den Antrag<br />
der Zuweisung an den Verkehrsausschuss abstimmen.<br />
Es wird ausdrücklich festgelegt, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat mit dieser Angelegenheit nicht mehr<br />
befasst werden muss und dass der Verkehrsausschuss hier die notwendigen Verfügungen<br />
treffen kann.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 16<br />
Antrag der Fraktion GRÜNE gem. § 46 Abs. 2 OÖ. GemO
„Erstellung eines umfassenden Energiekonzeptes§<br />
Berichterstattung durch Frau GR LT-Präs. Doris Eisenriegler.<br />
„Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:<br />
Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat fordert den <strong>Gemeinde</strong>vorstand auf, ein umfassendes<br />
Energiekonzept für die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> erstellen zu lassen. Ein solches<br />
Energiekonzept soll beinhalten:<br />
Die Erhebung des Energieflusses, die Feststellung der Energiesparpotenziale, die Feststellung<br />
der Ökoenergiepotenziale und die Festlegung einer lokalen Energieeffizienzstrategie mit<br />
Zeitplan.<br />
Dabei soll den Richtlinien für das Energiespargemeinden-Förderprogramm EGEM des Landes<br />
Oberösterreich entsprochen werden. In Folge soll dem <strong>Gemeinde</strong>rat das erstellte Konzept zur<br />
Kenntnis gebracht sowie alle weiteren Schritte im Zuge der erarbeiteten<br />
Energieeffizienzstrategie regelmäßig berichtet werden.<br />
Begründung:<br />
Steigende Energiepreise sowie der drohende Klimawandel legen einen sorgsamen Umgang mit<br />
Energie nahe. Es gibt noch ein gewaltiges und bis jetzt nicht genütztes Potenzial beim<br />
Energiesparen, wofür auch inhaltliche und finanzielle Unterstützung des Landes OÖ. lukriert<br />
werden kann. Die inhaltliche Betreuung und Begleitung könnte durch den Oberösterreichischen<br />
Energiesparverband erfolgen.<br />
3.LT-Präs.in GRinDoris Eisenriegler GRin Mag.a Doris Nöbauer“<br />
Von den einzelnen Rednern der übrigen Fraktionen wird dieser Antrag als sehr positiv<br />
empfunden. Man legt in diesem Fall allerdings fest, ebenfalls einvernehmlich, den<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand mit den näheren Ausführungen zu betrauen. Der Bürgermeister lässt über<br />
den Antrag der Fraktion GRÜNE und die Zuweisung dieser Angelegenheit an den<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 17<br />
Allfälliges<br />
� Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger:<br />
Für 19.06.2007 wird um 18:00 Uhr die Arbeitsgruppe bzgl. Vermietung der<br />
Hofrichterhausräumlichkeiten tagen. Dort sollen die entsprechenden<br />
Vermietungskombinationen bzw. auch die Preise dafür beraten werden. Eine gesonderte<br />
Einladung wird noch ergehen.<br />
� GR Franz Hohenbichler<br />
Herr GR Hohenbichler weist darauf hin, dass sich der Güterweg Appersberg in einem<br />
sehr schlechten Zustand befindet.
Dazu wird vom Amtsleiter festgehalten, dass die <strong>Gemeinde</strong> noch heuer dem<br />
Gütgerwegeerhaltungsverband Phyrn-Eisenwurzen beitritt. In diesem Zuge ist mit einer<br />
Sanierung in absehbarer Zeit zu rechnen.<br />
� GV Konsulent Josef Mittermair<br />
Herr Mittermair lädt zur Veranstaltung Donau in Flammen am 08 Juni 2007 ein. Weiters<br />
weist er darauf hin, dass für die Bregenzer Festspiele noch 4 Plätze frei sind und weiters<br />
weist er darauf hin, dass auch heuer wieder ein Ferienpass erstellt wird.<br />
� GR Dr. Ferdinand Hochleitner<br />
Bezüglich Grillverbot im Bereich des Agentiegebäudes sollte ehestens eine<br />
ortspolizeiliche Verordnung erlassen werden. Bis zur nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
sollte also eine entsprechende Verordnung zur Beschlussfassung vorliegen, da sich die<br />
Anrainer dort sehr belästigt fühlen.<br />
� Vzbgm. Renate Kapl<br />
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung Donau in Flammen sollte man überlegen,<br />
einen Zubringerdienst für gehbehinderte Personen einzurichten.<br />
Dazu wird vom Bürgermeister festgehalten, dass die WILIA Busse zweimal bis zur<br />
Abfahrt Fischlehrpfad (nach dem Restaurant Dionysos) fahren werden. Gehbehinderte<br />
Personen haben dann nur mehr ein ganz kurzes Stück zurückzulegen, um zur<br />
Veranstaltung zu kommen.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen<br />
Punkt 18<br />
15 Minuten Bürgerfragestunde<br />
Keine Wortmeldungen<br />
Ende der Sitzung 20:30 Uhr