2007. 05. 24 - .PDF - Gemeinde Wilhering
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Punkt 13<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 15 „Pointinger“ - Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren<br />
Frau GR Renate Richter erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungssaal.<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt das Grundstück Nr. 588/1, KG Dörnbach im Ausmaß<br />
von 3.318 m² in Bauland Dorfgebiet umzuwidmen. Die gegenständliche Fläche liegt in der<br />
Ortschaft Appersberg. Das Grundstück ist im Örtlichen Entwicklungskonzept der Marktgemeinde<br />
<strong>Wilhering</strong> als Erweiterungsfläche vorgesehen.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Das Amt der<br />
OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben vom 17.08.2006 mitgeteilt,<br />
dass die vorgesehene Änderung ohne Einwand zur Kenntnis genommen wird. Es wurde jedoch<br />
vorgeschlagen um die Bildung von weiteren Baulandreserven zu vermeiden für die tatsächliche<br />
Realisierung (Bebauung) privatrechtliche Vereinbarungen abzuschließen.<br />
Mit Frau Pauline Pointinger, Appersberg 6, 4073 <strong>Wilhering</strong> als Grundeigentümerin der<br />
gegenständliche Fläche wurde ein Baulandsicherungsvertrag datiert mit 09.<strong>05.</strong>2007<br />
abgeschlossen. Eine Bankgarantie zur Besicherung des Infrastrukturkosten- und<br />
Baualandsicherungsbeitrages wurde vorgelegt.<br />
Frau GR LT-Präs. Eisenriegler ist der Meinung, dass ein Bebauungsplan eine dichte Verbauung<br />
in diesem Bereich verhindern sollte. Gerade in diesem sensiblen dörflichen Bereich ist eine zu<br />
dichte Verbauung ein nicht wieder gut zu machender Fehler. Von Seiten des Bürgermeisters<br />
wird dazu festgehalten, dass man im Raumplanungsausschuss einvernehmlich vorbesprochen<br />
hat, hier eine dichte Verbauung anzuhalten.<br />
Das heutige Verfahren muss allerdings, um überhaupt einen Bebauungsplan erarbeiten zu<br />
können, abgeschlossen werden.<br />
Man kann also erst, wenn der heutigen Grundsatzbeschluss gefallen ist, die Arbeit bzgl.<br />
Bebauungsplan angehen. Herr Dr. Hochleitner bekräftigt die Aussage von Herrn Bürgermeister<br />
Mario Mühlböck. Im Raumplanungsausschuss ist die klare Tendenz zu erkennen gewesen, dass<br />
man hier ein Neuplanungsgebiet verhängen wird und die Erstellung eines Bebauungsplanes<br />
voran treibt.<br />
Frau GR LT-Präs. Eisenriegler möchte allerdings sicherstellen, dass in der nächsten<br />
Raumplanungssitzung diese Angelegenheit wie besprochen für den <strong>Gemeinde</strong>rat vorbereitet<br />
wird und sie möchte dies auch ausdrücklich im Protokoll festgehalten haben.<br />
Die Verantwortlichen des Raumplanungsausschusses und auch der Bürgermeister sagen zu,<br />
dass diese Angelegenheit in die Tagesordnung der nächsten Raumplanungsausschusssitzung<br />
aufgenommen wird.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
A n t r a g,