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2007. 05. 24 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Punkt 13<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 15 „Pointinger“ - Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren<br />

Frau GR Renate Richter erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungssaal.<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt das Grundstück Nr. 588/1, KG Dörnbach im Ausmaß<br />

von 3.318 m² in Bauland Dorfgebiet umzuwidmen. Die gegenständliche Fläche liegt in der<br />

Ortschaft Appersberg. Das Grundstück ist im Örtlichen Entwicklungskonzept der Marktgemeinde<br />

<strong>Wilhering</strong> als Erweiterungsfläche vorgesehen.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Das Amt der<br />

OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben vom 17.08.2006 mitgeteilt,<br />

dass die vorgesehene Änderung ohne Einwand zur Kenntnis genommen wird. Es wurde jedoch<br />

vorgeschlagen um die Bildung von weiteren Baulandreserven zu vermeiden für die tatsächliche<br />

Realisierung (Bebauung) privatrechtliche Vereinbarungen abzuschließen.<br />

Mit Frau Pauline Pointinger, Appersberg 6, 4073 <strong>Wilhering</strong> als Grundeigentümerin der<br />

gegenständliche Fläche wurde ein Baulandsicherungsvertrag datiert mit 09.<strong>05.</strong>2007<br />

abgeschlossen. Eine Bankgarantie zur Besicherung des Infrastrukturkosten- und<br />

Baualandsicherungsbeitrages wurde vorgelegt.<br />

Frau GR LT-Präs. Eisenriegler ist der Meinung, dass ein Bebauungsplan eine dichte Verbauung<br />

in diesem Bereich verhindern sollte. Gerade in diesem sensiblen dörflichen Bereich ist eine zu<br />

dichte Verbauung ein nicht wieder gut zu machender Fehler. Von Seiten des Bürgermeisters<br />

wird dazu festgehalten, dass man im Raumplanungsausschuss einvernehmlich vorbesprochen<br />

hat, hier eine dichte Verbauung anzuhalten.<br />

Das heutige Verfahren muss allerdings, um überhaupt einen Bebauungsplan erarbeiten zu<br />

können, abgeschlossen werden.<br />

Man kann also erst, wenn der heutigen Grundsatzbeschluss gefallen ist, die Arbeit bzgl.<br />

Bebauungsplan angehen. Herr Dr. Hochleitner bekräftigt die Aussage von Herrn Bürgermeister<br />

Mario Mühlböck. Im Raumplanungsausschuss ist die klare Tendenz zu erkennen gewesen, dass<br />

man hier ein Neuplanungsgebiet verhängen wird und die Erstellung eines Bebauungsplanes<br />

voran treibt.<br />

Frau GR LT-Präs. Eisenriegler möchte allerdings sicherstellen, dass in der nächsten<br />

Raumplanungssitzung diese Angelegenheit wie besprochen für den <strong>Gemeinde</strong>rat vorbereitet<br />

wird und sie möchte dies auch ausdrücklich im Protokoll festgehalten haben.<br />

Die Verantwortlichen des Raumplanungsausschusses und auch der Bürgermeister sagen zu,<br />

dass diese Angelegenheit in die Tagesordnung der nächsten Raumplanungsausschusssitzung<br />

aufgenommen wird.<br />

Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />

A n t r a g,

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