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2007. 05. 24 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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gemäß § <strong>24</strong> Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur ausnahmsweise erteilt werden<br />

dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte<br />

Bewilligung die Durchführung des zukünftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder<br />

verhindert, verhängt.<br />

§ 2<br />

Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />

Einfamilienhausbebauung. Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich Gebäudehöhe,<br />

bebaubare Fläche, Stellplätze (2 pro Wohneinheit) usw. erhalten. Um die Umsetzung des<br />

Planungszieles nicht zu behindern bzw. gar zu verhindern wird daher über die im beiliegenden<br />

Plan dargestellten Grundstücke ein Neuplanungsgebiet verhängt.<br />

§3<br />

Eine Vermessungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />

verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />

während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />

§ 4<br />

Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />

dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />

Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />

rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren<br />

außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />

Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Der Bürgermeister<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

Herr GR Dr. Hochleitner hält allgemein fest, dass er die Bereitschaft des Ausschussobmannes<br />

befürwortet, wieder mehr in die Planung einzugreifen und durch die Erstellung von<br />

Bebauungsplänen wieder mehr Möglichkeiten gegeben sind, eine geordnete Verbauung<br />

vorzuschreiben.<br />

Diese Bereitschaft hat Herr GR Dr. Hochleitner in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vermisst. Er<br />

hält aber den Weg in diese neue Richtung für einen positiven Schritt.<br />

Punkt 11<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4 – <strong>24</strong>. Änderung „Waldkindergarten“ - Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter.<br />

Der Verein zur Förderung der Naturpädagogik vertreten durch den Obmann Herrn Gregor<br />

Bayer, hat die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ersucht einen Teil des Grundstückes Nr. 100, KG<br />

Dörnbach von Grünland „Wald“ in Grünland Sonderausweisung „Waldkindergarten“

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