2007. 05. 24 - .PDF - Gemeinde Wilhering
2007. 05. 24 - .PDF - Gemeinde Wilhering
2007. 05. 24 - .PDF - Gemeinde Wilhering
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
gemäß § <strong>24</strong> Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur ausnahmsweise erteilt werden<br />
dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte<br />
Bewilligung die Durchführung des zukünftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder<br />
verhindert, verhängt.<br />
§ 2<br />
Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />
Einfamilienhausbebauung. Der Bebauungsplan soll Bestimmungen hinsichtlich Gebäudehöhe,<br />
bebaubare Fläche, Stellplätze (2 pro Wohneinheit) usw. erhalten. Um die Umsetzung des<br />
Planungszieles nicht zu behindern bzw. gar zu verhindern wird daher über die im beiliegenden<br />
Plan dargestellten Grundstücke ein Neuplanungsgebiet verhängt.<br />
§3<br />
Eine Vermessungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />
verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />
während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />
§ 4<br />
Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />
dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />
Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />
rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren<br />
außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />
Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Der Bürgermeister<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
Herr GR Dr. Hochleitner hält allgemein fest, dass er die Bereitschaft des Ausschussobmannes<br />
befürwortet, wieder mehr in die Planung einzugreifen und durch die Erstellung von<br />
Bebauungsplänen wieder mehr Möglichkeiten gegeben sind, eine geordnete Verbauung<br />
vorzuschreiben.<br />
Diese Bereitschaft hat Herr GR Dr. Hochleitner in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vermisst. Er<br />
hält aber den Weg in diese neue Richtung für einen positiven Schritt.<br />
Punkt 11<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4 – <strong>24</strong>. Änderung „Waldkindergarten“ - Grundsatzbeschluss<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter.<br />
Der Verein zur Förderung der Naturpädagogik vertreten durch den Obmann Herrn Gregor<br />
Bayer, hat die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ersucht einen Teil des Grundstückes Nr. 100, KG<br />
Dörnbach von Grünland „Wald“ in Grünland Sonderausweisung „Waldkindergarten“