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kaufvertrag - Gemeinde Wilhering

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.) Verordnung zur Einreihung von Straßen als Güterwege<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />

Lehner:<br />

Damit die Güterwege in den Wegeerhaltungsverband aufgenommen werden können, ist es<br />

erforderlich diese auch per Verordnung als Güterwege im Sinne des OÖ. Straßengesetz zu<br />

deklarieren.<br />

Herr GV Anton Lehner stellt daher den<br />

Antrag,<br />

nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />

Verordnung<br />

betreffend die Umreihung einer öffentlichen Straße<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat in seiner Sitzung am 04.07.2007 gemäß §<br />

11 Abs. 1 und 5 OÖ. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs.2 Z. 4 und 43<br />

OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Dieser Verordnung liegen Katasterpläne vom 02.07.2007 zugrunde. Die im Plan gelb markierten<br />

Straßen mit den Grundstücksnummern<br />

178 und tw. 260, KG Schönering (GW Reith)<br />

105/3, 144 und 34, KG Schönering (GW Thalham)<br />

706, 707, KG Dörnbach und tw. 390/1, KG Schönering (GW Winkeln)<br />

752, tw. 753, 321/10 und 320/2, KG Dörnbach (GW Katzing)<br />

665/2 und 556/1, KG Schönering (GW Edramsberg)<br />

763, tw. 762/1, tw. 767 und 762/2, KG Dörnbach (GW Groß-Dörnbach)<br />

483/5, 790, 760, 783, tw. 784 und tw. 782, KG Dörnbach (GW Appersberg)<br />

sind derzeit als öffentliche Straßen mit der Straßengattung <strong>Gemeinde</strong>straße/Güterweg<br />

eingereiht.<br />

Nunmehr wird die bisherige Einreihung der Straßen als <strong>Gemeinde</strong>straße/Güterweg aufgehoben<br />

und erfolgt ihre Einreihung (Umreihung) in die Straßengattung Güterweg. Es handelt sich dabei<br />

um bereits fertig ausgebaute Straßen und es werden keine Umlegungen vorgenommen.<br />

§ 2<br />

Dieser Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durch zwei Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />

Der Bürgermeister:<br />

LAbg. Mario Mühlböck

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