kaufvertrag - Gemeinde Wilhering
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.) Verordnung zur Einreihung von Straßen als Güterwege<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />
Lehner:<br />
Damit die Güterwege in den Wegeerhaltungsverband aufgenommen werden können, ist es<br />
erforderlich diese auch per Verordnung als Güterwege im Sinne des OÖ. Straßengesetz zu<br />
deklarieren.<br />
Herr GV Anton Lehner stellt daher den<br />
Antrag,<br />
nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />
Verordnung<br />
betreffend die Umreihung einer öffentlichen Straße<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat in seiner Sitzung am 04.07.2007 gemäß §<br />
11 Abs. 1 und 5 OÖ. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs.2 Z. 4 und 43<br />
OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Dieser Verordnung liegen Katasterpläne vom 02.07.2007 zugrunde. Die im Plan gelb markierten<br />
Straßen mit den Grundstücksnummern<br />
178 und tw. 260, KG Schönering (GW Reith)<br />
105/3, 144 und 34, KG Schönering (GW Thalham)<br />
706, 707, KG Dörnbach und tw. 390/1, KG Schönering (GW Winkeln)<br />
752, tw. 753, 321/10 und 320/2, KG Dörnbach (GW Katzing)<br />
665/2 und 556/1, KG Schönering (GW Edramsberg)<br />
763, tw. 762/1, tw. 767 und 762/2, KG Dörnbach (GW Groß-Dörnbach)<br />
483/5, 790, 760, 783, tw. 784 und tw. 782, KG Dörnbach (GW Appersberg)<br />
sind derzeit als öffentliche Straßen mit der Straßengattung <strong>Gemeinde</strong>straße/Güterweg<br />
eingereiht.<br />
Nunmehr wird die bisherige Einreihung der Straßen als <strong>Gemeinde</strong>straße/Güterweg aufgehoben<br />
und erfolgt ihre Einreihung (Umreihung) in die Straßengattung Güterweg. Es handelt sich dabei<br />
um bereits fertig ausgebaute Straßen und es werden keine Umlegungen vorgenommen.<br />
§ 2<br />
Dieser Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />
Der Bürgermeister:<br />
LAbg. Mario Mühlböck