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kaufvertrag - Gemeinde Wilhering

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von der Verkäuferin in Vertrauen auf die Wirkung eines Flächenwidmungsplanes oder eines<br />

Bebauungsplanes, der die Bebaubarkeit dieses Grundstückes ausschließt, veräußert worden<br />

wäre und innerhalb von 10 Jahren ab Vertragsabschluss eine Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes erfolgen würde. Die Verkäuferin verzichtet diesbezüglich schon jetzt<br />

auf die Anfechtung bzw. Aufhebung des Vertrages und Herstellung des vorigen Standes bzw.<br />

Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches.<br />

VII. ERKLÄRUNG<br />

Die Rechtserwerberin erklärt wahrheitsgemäß nicht Ausländer im Sinne des § 2/4 des<br />

OÖ.Grundverkehrsgesetzes 1994 (Landesgesetz vom 7.7.1994 über den Verkehr mit<br />

Grundstücken OÖ.GVG 1994) zu sein.<br />

Bei der Käuferin handelt es sich um die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>, politischer Bezirk Linz-Land.<br />

VIII. AUFSCHIEBENDE BEDINGUNG<br />

Der gegenständliche Kaufvertrag ist aufschiebend durch die erforderlichen behördlichen<br />

Genehmigungen, insbesondere grundverkehrsbehördliche Genehmigung, Teilungsgenehmigung<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong> sowie Bescheid des Vermessungsamtes, bedingt.<br />

Festgehalten wird, dass dieser Kaufvertrag mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss der Marktgemeinde<br />

<strong>Wilhering</strong> vom 4. Juli 2007 bewilligt wurde.<br />

Festgehalten wird, dass für den gegenständlichen Kaufvertrag keine aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung nach § 106 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung einzuholen ist.<br />

IX. KOSTEN<br />

Die mit der Errichtung dieses Vertrages und dessen grundbücherlicher Durchführung<br />

zusammenhängenden Kosten, Abgaben und Gebühren, sowie die Kosten der Vermessung trägt<br />

die Käuferin.<br />

Festgestellt wird, daß lediglich die Käuferin anlässlich dieses Vertragsabschlusses vom<br />

Schriftenverfasser, Mag. Johannes Mühllechner, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Graben Nr. 21/III.<br />

rechtsfreundlich vertreten wurde und dieser Kaufvertrag im Auftrag der Käuferin errichtet wurde.<br />

X. AUFTRAGSERTEILUNG<br />

Die Vertragsparteien beauftragen hiermit unwiderruflich Herrn Mag. Johannes Mühllechner,<br />

Rechtsanwalt in 4020 Linz, Graben Nr. 21/III alle zur grundbücherlichen Durchführung dieses<br />

Vertrages erforderlichen Schritte zu unternehmen und die entsprechenden Urkunden zu<br />

zeichnen. Sie bevollmächtigen ihn des weiteren, alle Grundbuchserledigungen für sie in<br />

Empfang zu nehmen sowie auch allfällige Verbesserungen des Vertrages oder irgendwelcher<br />

Grundbuchsgesuche durchzuführen.<br />

XI. AUFSANDUNGSERKLÄRUNG<br />

Die Vertragsteile erteilen ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Kaufvertrages<br />

und der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. Friedrich Lanzendörfer, Ingenieurkonsulent für<br />

Vermessungswesen, 4030 Linz, Brunnenfeldstraße 164 vom 15.05.2007, GZ. 3665/07

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