kaufvertrag - Gemeinde Wilhering
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von der Verkäuferin in Vertrauen auf die Wirkung eines Flächenwidmungsplanes oder eines<br />
Bebauungsplanes, der die Bebaubarkeit dieses Grundstückes ausschließt, veräußert worden<br />
wäre und innerhalb von 10 Jahren ab Vertragsabschluss eine Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes erfolgen würde. Die Verkäuferin verzichtet diesbezüglich schon jetzt<br />
auf die Anfechtung bzw. Aufhebung des Vertrages und Herstellung des vorigen Standes bzw.<br />
Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches.<br />
VII. ERKLÄRUNG<br />
Die Rechtserwerberin erklärt wahrheitsgemäß nicht Ausländer im Sinne des § 2/4 des<br />
OÖ.Grundverkehrsgesetzes 1994 (Landesgesetz vom 7.7.1994 über den Verkehr mit<br />
Grundstücken OÖ.GVG 1994) zu sein.<br />
Bei der Käuferin handelt es sich um die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>, politischer Bezirk Linz-Land.<br />
VIII. AUFSCHIEBENDE BEDINGUNG<br />
Der gegenständliche Kaufvertrag ist aufschiebend durch die erforderlichen behördlichen<br />
Genehmigungen, insbesondere grundverkehrsbehördliche Genehmigung, Teilungsgenehmigung<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> sowie Bescheid des Vermessungsamtes, bedingt.<br />
Festgehalten wird, dass dieser Kaufvertrag mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss der Marktgemeinde<br />
<strong>Wilhering</strong> vom 4. Juli 2007 bewilligt wurde.<br />
Festgehalten wird, dass für den gegenständlichen Kaufvertrag keine aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung nach § 106 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung einzuholen ist.<br />
IX. KOSTEN<br />
Die mit der Errichtung dieses Vertrages und dessen grundbücherlicher Durchführung<br />
zusammenhängenden Kosten, Abgaben und Gebühren, sowie die Kosten der Vermessung trägt<br />
die Käuferin.<br />
Festgestellt wird, daß lediglich die Käuferin anlässlich dieses Vertragsabschlusses vom<br />
Schriftenverfasser, Mag. Johannes Mühllechner, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Graben Nr. 21/III.<br />
rechtsfreundlich vertreten wurde und dieser Kaufvertrag im Auftrag der Käuferin errichtet wurde.<br />
X. AUFTRAGSERTEILUNG<br />
Die Vertragsparteien beauftragen hiermit unwiderruflich Herrn Mag. Johannes Mühllechner,<br />
Rechtsanwalt in 4020 Linz, Graben Nr. 21/III alle zur grundbücherlichen Durchführung dieses<br />
Vertrages erforderlichen Schritte zu unternehmen und die entsprechenden Urkunden zu<br />
zeichnen. Sie bevollmächtigen ihn des weiteren, alle Grundbuchserledigungen für sie in<br />
Empfang zu nehmen sowie auch allfällige Verbesserungen des Vertrages oder irgendwelcher<br />
Grundbuchsgesuche durchzuführen.<br />
XI. AUFSANDUNGSERKLÄRUNG<br />
Die Vertragsteile erteilen ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Kaufvertrages<br />
und der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. Friedrich Lanzendörfer, Ingenieurkonsulent für<br />
Vermessungswesen, 4030 Linz, Brunnenfeldstraße 164 vom 15.05.2007, GZ. 3665/07