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kaufvertrag - Gemeinde Wilhering

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Bescheid auf Widerruf des Naturdenkmales ist am 13. Juni bei der <strong>Gemeinde</strong> eingelangt und mit<br />

6. Juni 2007 datiert.<br />

Die Umwidmung kann somit nach durchgeführtem Verfahren beschlossen werden. Informativ<br />

wird festgehalten, dass sich die Firma Hierzer bereit erklärt hat eine Ersatzpflanzung in Form<br />

einer Lindenallee zu finanzieren. Ein geeigneter Standort muss noch gefunden werden.<br />

Die Widmungsangelegenheit wurde in der letzten Planungsausschusssitzung besprochen und<br />

ebenfalls positiv beurteilt.<br />

Herr GR Dr. Hochleitner hält fest, dass dieser Widmung nur zugestimmt wurde, weil ein<br />

Naturdenkmal aufgehoben wurde. Dieser Umstand stimmt sehr bedenklich. Durch die bereits<br />

gesetzten Baumaßnahmen in diesem Bereich hat die „alte Linde“ derartigen Schaden<br />

genommen, dass sie bereits zugrunde gegangen ist. Herr GR Dr. Hochleitner weist darauf hin,<br />

dass, auch im Sinne des Entwicklungskonzeptes, darauf zu achten ist, dass es zu keinem<br />

Widerspruch zwischen Baumaßnahmen und der diese Baumaßnahmen umgebenden Natur<br />

kommt. Man sollte also, wie auch vom Ortsplaner empfohlen, bestimmte Abstände zu<br />

Waldgrundstücken einhalten.<br />

Herr GR Dr. Hochleitner hält weiters fest, dass mit Abschluss dieser Baumaßnahme, die<br />

betriebliche Erweiterungsmöglichkeit in diesem Bereich sicher erschöpft ist.<br />

Herr GV Manfred Winter stellt dann den<br />

Antrag,<br />

die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 11<br />

Bebauungsplan Nr. 174 „Elmerweg“ - Beschlussfassung nach durchgeführtem Verfahren<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />

Winter:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 174 „Elmerweg“ zu erstellen.<br />

Das Planungsgebiet umfasst die Siedlungsstraßen „Elmerweg“, „Luemerweg“ und einen<br />

Teilbereich der „Teichgasse“, liegt in der Ortschaft Reith und umfasst ca. 30 Bauparzellen<br />

wovon ein Großteil bereits bebaut ist.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurden diverse Stellungnahmen eingebracht und wurden diese in<br />

den Plan eingearbeitet.<br />

Das Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben vom<br />

08.05.2006 mitgeteilt, dass die vorgesehene Erstellung des Bebauungsplanes ohne Einwand<br />

zur Kenntnis genommen wird. Überörtliche Interessen sind nicht betroffen und besteht daher<br />

keine Genehmigungspflicht.<br />

Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />

Antrag,

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