kaufvertrag - Gemeinde Wilhering
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Bescheid auf Widerruf des Naturdenkmales ist am 13. Juni bei der <strong>Gemeinde</strong> eingelangt und mit<br />
6. Juni 2007 datiert.<br />
Die Umwidmung kann somit nach durchgeführtem Verfahren beschlossen werden. Informativ<br />
wird festgehalten, dass sich die Firma Hierzer bereit erklärt hat eine Ersatzpflanzung in Form<br />
einer Lindenallee zu finanzieren. Ein geeigneter Standort muss noch gefunden werden.<br />
Die Widmungsangelegenheit wurde in der letzten Planungsausschusssitzung besprochen und<br />
ebenfalls positiv beurteilt.<br />
Herr GR Dr. Hochleitner hält fest, dass dieser Widmung nur zugestimmt wurde, weil ein<br />
Naturdenkmal aufgehoben wurde. Dieser Umstand stimmt sehr bedenklich. Durch die bereits<br />
gesetzten Baumaßnahmen in diesem Bereich hat die „alte Linde“ derartigen Schaden<br />
genommen, dass sie bereits zugrunde gegangen ist. Herr GR Dr. Hochleitner weist darauf hin,<br />
dass, auch im Sinne des Entwicklungskonzeptes, darauf zu achten ist, dass es zu keinem<br />
Widerspruch zwischen Baumaßnahmen und der diese Baumaßnahmen umgebenden Natur<br />
kommt. Man sollte also, wie auch vom Ortsplaner empfohlen, bestimmte Abstände zu<br />
Waldgrundstücken einhalten.<br />
Herr GR Dr. Hochleitner hält weiters fest, dass mit Abschluss dieser Baumaßnahme, die<br />
betriebliche Erweiterungsmöglichkeit in diesem Bereich sicher erschöpft ist.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt dann den<br />
Antrag,<br />
die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 11<br />
Bebauungsplan Nr. 174 „Elmerweg“ - Beschlussfassung nach durchgeführtem Verfahren<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 174 „Elmerweg“ zu erstellen.<br />
Das Planungsgebiet umfasst die Siedlungsstraßen „Elmerweg“, „Luemerweg“ und einen<br />
Teilbereich der „Teichgasse“, liegt in der Ortschaft Reith und umfasst ca. 30 Bauparzellen<br />
wovon ein Großteil bereits bebaut ist.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden diverse Stellungnahmen eingebracht und wurden diese in<br />
den Plan eingearbeitet.<br />
Das Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben vom<br />
08.05.2006 mitgeteilt, dass die vorgesehene Erstellung des Bebauungsplanes ohne Einwand<br />
zur Kenntnis genommen wird. Überörtliche Interessen sind nicht betroffen und besteht daher<br />
keine Genehmigungspflicht.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
Antrag,