kaufvertrag - Gemeinde Wilhering
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Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />
Tag: 4. Juli 2007<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Vorsitz: LAbg. Bgm Mario Mühlböck<br />
Amtsleiter: Rudolf Holzbauer<br />
Schriftführer: Johann Hofer, MBA<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bürgerfragestunde;<br />
2. Berichte des Bürgermeisters;<br />
3. Teilnahme am Programm LEADER im Rahmen der Lokalen Aktionsgruppe Linz-Land;<br />
4. Abschluss eines Kaufvertrages mit Frau Gertraud Ramaseder zum Ankauf eines Grundstückes im<br />
Ausmaß von 1.931 m² in Schönering;<br />
5. Beschluss eines Finanzierungsplanes für den Neubau der Rot-Kreuz-Stelle in Schönering;<br />
6. Festlegung von Gebühren für Kindergärten, Hort und Krabbelstube im Sinne des neuen<br />
Kinderbetreuungsgesetzes;<br />
7. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, 1.Stock, 77,15 m²;<br />
8. a) Grundsatzbeschluss zum Beitritt zum Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen und<br />
Beschlussfassung der Satzungen;<br />
b) Verordnung zur Einreihung von Straßen als Güterwege;<br />
9. Straßenbezeichnung „Nöbauergründe – Schönering“;<br />
10. Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 20.Änderung „Hierzer“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />
Verfahren;<br />
11. Bebauungsplan Nr. 174 „Elmerweg“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem Verfahren;<br />
12. Bebauungsplan Nr. 176 „Streicherweg“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem Verfahren;<br />
13. Verlängerung eines Neuplanungsgebietes über diverse vom Hochwasser 2002 überflutete<br />
Flächen;<br />
14. Verhängung eines Neuplanungsgebietes über das Grundstück 588/1, KG Dörnbach, „Pointinger“;<br />
15. Antrag der Fraktion GRÜNE gem. § 46 Abs. 2 GemO:<br />
„Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Errichtung und Betreuung eines Jugendzentrums in<br />
<strong>Wilhering</strong> beschließen“;<br />
16. Antrag der Fraktion GRÜNE gem. § 46 Abs. 2 GemO:<br />
„Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird ersucht, ein Wassergüte-Gutachten der Donau im<br />
Bereich <strong>Wilhering</strong> einzuholen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorzulegen“<br />
17. Allfälliges;<br />
18. 15 Minuten Bürgerfragestunde.<br />
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass Frau GR Doris Eisenrielger und Herr GR Dkfm. Günter<br />
Narzt von der Fraktion GRÜNE an ihn eine schriftliche Anfrage wie folgt gerichtet hat:<br />
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Mario!<br />
Bei der Erarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzept für <strong>Wilhering</strong> wurde ein Problemziel-<br />
Maßnahmenkatalog als Teil des ÖEK erstellt. Unsere Fragen an Sie, sehr geehrter Herr<br />
Bürgermeister, lauten:<br />
1. Welche der darin aufgeführten Maßnahmen konnten erfolgreich erledigt werden?
2. Welche der Maßnahmen wurden bis jetzt noch nicht erledigt, aber in Angriff<br />
genommen?<br />
3. Welche der Maßnahmen stehen noch aus und werden voraussichtlich bis wann einer<br />
Erledigung zugeführt?<br />
Wir ersuchen insbesondere im Hinblick auf die bereits wieder ins Auge gefasste Überarbeitung<br />
des ÖEK um eine Zwischenbilanz!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
3.LT.Präs.in GRin Doris Eisenriegler eh. GR Dkfm. Günter Narzt eh.“<br />
Dazu wird vom Bürgermeister festgehalten, dass diese Fragen bis zur nächsten<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung beantwortet werden.<br />
Punkt 1<br />
Bürgerfragestunde<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Punkt 2<br />
Berichte des Bürgermeisters<br />
� Termine für Herbst; Sitzungen des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
20.09.2007, 08.11.2007 und 13.12.2007, jeweils 19:00 Uhr. Die Termine werden<br />
schriftlich bekannt gegeben.<br />
� Frau Gerlinde Pachinger wurde in ein unbefristetes Dienstverhältnis und Frau Sarah<br />
Papst als Karenzvertretung in den <strong>Gemeinde</strong>dienst aufgenommen.<br />
� Die Veranstaltung „Donau in Flammen“ war sehr gut besucht und der Bürgermeister<br />
bedankt sich bei den Feuerwehren, Wirten, Vereinen, dem Bauhof und Frau Gerlinde<br />
Pachinger vom <strong>Gemeinde</strong>amt für die gute Organisation.<br />
� Schnuppertickets für den OÖVV werden von 15.07.2007 – 15.10.2007<br />
versuchsweise eingeführt. Es werden 500 Tageskarten angeboten, mit denen auch<br />
andere OÖVV Verkehrsmittel benutzt werden können.<br />
� Ähnlich wie bei der Heizölaktion wird auch eine gemeinsame Bestellung für Pellets<br />
seitens der <strong>Gemeinde</strong> angeboten.<br />
� Herr LR Siegl gewährt einen Landesbeitrag in Höhe von € 18.300,00 für die<br />
Erweiterung des Kindergartens Dörnbach.<br />
� Zurzeit wird die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom Landesrechnungshof geprüft.<br />
� Bezüglich Grünschnittentsorgung sollte man über längere Öffnungszeiten im<br />
Altstoffsammelzentrum nachdenken.
Punkt 3<br />
Teilnahme am Programm LEADER im Rahmen der Lokalen Aktionsgruppe Linz-Land<br />
Der Bürgermeister erinnert, dass bereits ein Grundsatzbeschluss im <strong>Gemeinde</strong>rat gefasst<br />
wurde, sich am Projekt LEADER <strong>Gemeinde</strong>n zu beteiligen.<br />
Mittlerweile haben die Sitzungen der Arbeitsgruppen stattgefunden und es hat sehr interessante<br />
Ergebnisse gegeben. Zum jetzigen Zeitpunkt dürften sich, mit Ausnahme einer <strong>Gemeinde</strong>, alle<br />
<strong>Gemeinde</strong>n des Bezirkes Linz Land an dieser Aktion beteiligen.<br />
Bürgermeister Templ, der zurzeit den Vorsitz inne hat, hat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> einen<br />
gemeinsamen Antrag zukommen lassen.<br />
Der Antrag lautet:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> ist bereit, im Rahmen der Lokalen Aktionsgruppe Linz-Land am<br />
Programm LEADER teilzunehmen und über den Zeitraum 2007-2013 die erforderlichen<br />
finanziellen Mittel dafür aufzubringen. Die Beschlüsse mögen bitte noch vor der Sommerpause<br />
gefasst werden und das Ergebnis der Beschlussfassung schriftlich dem <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
St. Marien mitgeteilt werden.<br />
Unter finanzielle Mittel ist der erforderliche pro Kopf Beitrag in der jeweiligen von der<br />
Generalversammlung der Lokalen Aktionsgruppe beschlossenen Höhe (derzeit € 0,50) zur Co-<br />
Finanzierung des LAG Managements (Personalkosten), Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentation,<br />
Eigenprojekte, usw. zu verstehen. Hier ist einkalkuliert, dass eine größere <strong>Gemeinde</strong> eventuell<br />
ausfällt. Heuer ist seitens der <strong>Gemeinde</strong>n noch kein Beitrag zu leisten.<br />
Herr GR Dkfm. Narzt möchte wissen, was sich im Vergleich zum letzten Beschluss geändert hat.<br />
Der Bürgermeister sagt dazu, dass letztes Mal im <strong>Gemeinde</strong>rat ein Grundsatzbeschluss gefasst<br />
wurde und nun bei diesem Beschluss schon die konkrete Teilnahme Gegenstand ist. Außerdem<br />
bittet Herr GR Dkfm. Narzt um Emailübermittlung des REGIONALEN Entwicklungskonzeptes<br />
gem. Präsentation vom 10.05.2007 und die Vorgaben des Landes OÖ gem. einem Jour Fix am<br />
14.05.2007.<br />
Frau LT-Präs. Eisenriegler möchte wissen, welche konkreten Projekte <strong>Wilhering</strong> einbringen<br />
kann.<br />
Dazu wird von Frau Mag. Peticzka festgehalten, dass Arbeitskreise gebildet wurden, in denen<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n verschiedentliche Ideen beigetragen haben. Für <strong>Wilhering</strong> waren dies Radwege,<br />
Kulturdenkmäler und dergleichen.<br />
Frau Vzbgm. Kapl gibt allerdings doch zu bedenken, dass die „zündende Idee“ noch fehlt.<br />
Außerdem geht ihrer Meinung nach der Fortschritt etwas schleppend. Aus dem<br />
Vernetzungstermin sollte ein Präsentationstermin werden, der allerdings verschoben wurde.<br />
Daher gibt es wenig Fortschritt und auch nicht unbedingt ausreichende Transparenz.<br />
Auch Frau LT-Präs. Eisenriegler schließt sich dieser Meinung an.<br />
Der Bürgermeister gibt allerdings zu bedenken, dass in Ansfelden schon Ergebnisse der<br />
Arbeitskreise präsentiert und zusammengefasst wurden. Es ist also alles, was bisher<br />
angestanden ist, aufgearbeitet. Nun wartet man allerdings noch für weitere Einreichungen zu<br />
damit dann ein Endergebnis festgelegt werden kann.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen.
Der Bürgermeister lässt dann über seinen Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 4<br />
Abschluss eines Kaufvertrages mit Frau Gertraud Ramaseder zum Ankauf eines<br />
Grundstückes im Ausmaß von 1.931 m² in Schönering<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Baufirma bei der Errichtung des Dorfplatzes in Schönering<br />
die Grenzen nicht so eingehalten hat, wie sie auf den Vermessungsplänen aufscheinen. Man<br />
hat seitens der <strong>Gemeinde</strong> festgestellt, dass zu viele Quadratmeter bei der Verbauung berechnet<br />
wurden. Man hat dann nachgesehen und erkannt, dass fremder Grund in Anspruch genommen<br />
wurde (Grund von Frau Gertraud Ramaseder). Dieser Grund liegt unterhalb der WILIA Garage<br />
und wurde auch bereits als Spielplatz genützt. Die Firma selbst hat zugegeben, dass ein<br />
Mitarbeiter hier nicht achtsam genug die ausgestecken Grenzen beachtet hat und es wurde<br />
daher auch ein Rückbau angeboten. Da allerdings diese Fläche bestens für eine Spielanlage<br />
genützt werden kann und Frau Ramaseder auch bereit wäre, diesen Grund der <strong>Gemeinde</strong> zu<br />
verkaufen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag,<br />
folgenden Kaufvertrag zwischen Frau Gertraud Ramaseder und der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />
abzuschließen:<br />
WIESAUER & MÜHLLECHNER<br />
RECHTSANWÄLTE UND VERTEIDIGER IN STRAFSACHEN<br />
KAUFVERTRAG<br />
abgeschlossen am unten angeführten Tage zwischen<br />
DR.PETER WIESAUER<br />
MAG.JOHANNES MÜHLLECHNER<br />
A-4020 LINZ, GRABEN 21/III (LIFT)<br />
Gertraud RAMASEDER, geb. 31.05.1955, Landwirtin, Schöneringerstraße 4, 4073 <strong>Wilhering</strong>,<br />
als Verkäuferin einerseits und<br />
MARKTGEMEINDE WILHERING, 4073 <strong>Wilhering</strong>, Linzer Straße 14, als Käuferin andererseits<br />
wie folgt:<br />
I. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE
Die Verkäuferin, Gertraud Ramaseder, ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft<br />
EZ 4 Grundbuch 45310 Schönering des Bezirksgerichtes Traun, ob welcher Liegenschaft unter<br />
anderem das Grundstück 978/1 LN vorgetragen ist.<br />
II. VERKAUF<br />
Die Verkäuferin, Gertraud Ramaseder, verkauft und übergibt und die Käuferin, Marktgemeinde<br />
<strong>Wilhering</strong>, kauft und übernimmt von der Ersteren das aufgrund der Vermessungsurkunde des<br />
Dipl. Ing. Friedrich Lanzendörfer, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 4030 Linz,<br />
Brunnenfeldstraße 164, vom 15.05.2007, GZ. 3665/07 das von Grundstück 978/1 abgetrennte<br />
und dem der Käuferin eigentümlichen Grundstück 978/2 zugeschriebene Grundstück<br />
…………….. LN im unverbürgten Ausmaß von 1.931 m² samt allem tatsächlichen und<br />
rechtlichen Zubehör, sowie mit allen Rechten und Vorteilen, mit denen die Verkäuferin dieses<br />
Grundstück zu besitzen und zu benützen berechtigt war, in ihr Eigentum.<br />
III. KAUFPREIS<br />
Als Kaufpreis wird ein Betrag von EUR 19.310,-- (in Worten EURO<br />
neunzehntausenddreihundertzehn) vereinbart und ist dieser Betrag binnen 14 Tagen nach<br />
grundbücherlicher Einverleibung des Eigentumsrechtes der Käuferin auf ein von der Verkäuferin<br />
benanntes Konto zur Zahlung fällig.<br />
IV. ÜBERGABE UND ÜBERNAHME<br />
Die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in den tatsächlichen Besitz und Genuß<br />
der Käuferin mit Nutzen, Gefahr und Lasten erfolgt symbolisch mit Unterfertigung dieses<br />
Vertrages.<br />
Von diesem Tag an hat die Käuferin die den Kaufgegenstand treffende Grundsteuer, die<br />
öffentlichen Abgaben und überhaupt alle mit dem Kaufgegenstand verbundenen Lasten zu<br />
tragen, es stehen ihr jedoch von diesem Tage angefangen auch alle Besitzvorteile zu.<br />
V. GEWÄHRLEISTUNG<br />
Die Verkäuferin haftet weder für eine besondere Beschaffenheit, noch für ein spezielles<br />
Erträgnis des Kaufobjektes, ausgenommen Altlasten oder Kontaminierungen sowie dadurch<br />
ausgelöste Schäden, sie haftet jedoch für die Geldlastenfreiheit sowie für die Freiheit von<br />
bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen.<br />
VI. ANFECHTUNGSVERZICHT<br />
Soweit gesetzlich möglich, verzichten die Vertragsparteien auf die Anfechtung des<br />
gegenständlichen Vertrages, insbesondere auch aus dem Titel der Schadloshaltung wegen<br />
Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes.<br />
Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 934 ABGB hätten die Vertragsparteien den<br />
gegenständlichen Kaufvertrag abgeschlossen.<br />
Darüber hinaus verzichten die Vertragsparteien auf eine Anfechtung dieses Vertrages aus<br />
welchem Grund auch immer. Dies auch unter Hinweis auf § 38 Abs. 6 OÖ.<br />
Raumordnungsgesetz, also auch selbst dann, wenn das vertragsgegenständliche Grundstück
von der Verkäuferin in Vertrauen auf die Wirkung eines Flächenwidmungsplanes oder eines<br />
Bebauungsplanes, der die Bebaubarkeit dieses Grundstückes ausschließt, veräußert worden<br />
wäre und innerhalb von 10 Jahren ab Vertragsabschluss eine Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes erfolgen würde. Die Verkäuferin verzichtet diesbezüglich schon jetzt<br />
auf die Anfechtung bzw. Aufhebung des Vertrages und Herstellung des vorigen Standes bzw.<br />
Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches.<br />
VII. ERKLÄRUNG<br />
Die Rechtserwerberin erklärt wahrheitsgemäß nicht Ausländer im Sinne des § 2/4 des<br />
OÖ.Grundverkehrsgesetzes 1994 (Landesgesetz vom 7.7.1994 über den Verkehr mit<br />
Grundstücken OÖ.GVG 1994) zu sein.<br />
Bei der Käuferin handelt es sich um die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>, politischer Bezirk Linz-Land.<br />
VIII. AUFSCHIEBENDE BEDINGUNG<br />
Der gegenständliche Kaufvertrag ist aufschiebend durch die erforderlichen behördlichen<br />
Genehmigungen, insbesondere grundverkehrsbehördliche Genehmigung, Teilungsgenehmigung<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> sowie Bescheid des Vermessungsamtes, bedingt.<br />
Festgehalten wird, dass dieser Kaufvertrag mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss der Marktgemeinde<br />
<strong>Wilhering</strong> vom 4. Juli 2007 bewilligt wurde.<br />
Festgehalten wird, dass für den gegenständlichen Kaufvertrag keine aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung nach § 106 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung einzuholen ist.<br />
IX. KOSTEN<br />
Die mit der Errichtung dieses Vertrages und dessen grundbücherlicher Durchführung<br />
zusammenhängenden Kosten, Abgaben und Gebühren, sowie die Kosten der Vermessung trägt<br />
die Käuferin.<br />
Festgestellt wird, daß lediglich die Käuferin anlässlich dieses Vertragsabschlusses vom<br />
Schriftenverfasser, Mag. Johannes Mühllechner, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Graben Nr. 21/III.<br />
rechtsfreundlich vertreten wurde und dieser Kaufvertrag im Auftrag der Käuferin errichtet wurde.<br />
X. AUFTRAGSERTEILUNG<br />
Die Vertragsparteien beauftragen hiermit unwiderruflich Herrn Mag. Johannes Mühllechner,<br />
Rechtsanwalt in 4020 Linz, Graben Nr. 21/III alle zur grundbücherlichen Durchführung dieses<br />
Vertrages erforderlichen Schritte zu unternehmen und die entsprechenden Urkunden zu<br />
zeichnen. Sie bevollmächtigen ihn des weiteren, alle Grundbuchserledigungen für sie in<br />
Empfang zu nehmen sowie auch allfällige Verbesserungen des Vertrages oder irgendwelcher<br />
Grundbuchsgesuche durchzuführen.<br />
XI. AUFSANDUNGSERKLÄRUNG<br />
Die Vertragsteile erteilen ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Kaufvertrages<br />
und der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. Friedrich Lanzendörfer, Ingenieurkonsulent für<br />
Vermessungswesen, 4030 Linz, Brunnenfeldstraße 164 vom 15.05.2007, GZ. 3665/07
ob der Liegenschaft EZ 4 Grundbuch 45310 Schönering<br />
a) das Grundstück 978/1 LN geteilt wird in das Grundstück 978/1 LN im Ausmaß von 28.135 m²<br />
und<br />
b) das abgetrennte Grundstück im Ausmaß von 1.931 m² vom Gutsbestand der Liegenschaft EZ<br />
4 Grundbuch 45310 Schönering lastenfrei abgeschrieben wird und<br />
c) dem Grundstück 978/2 LN im Grundbuch 45310 Schönering EZ 167 zugeschrieben wird,<br />
sodass das Gesamtausmaß des Grundstückes 978/2 LN 5.511 m 2 beträgt und ob dieser<br />
Einlagezahl 167 das Eigentumsrecht für<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>, 4073 <strong>Wilhering</strong>, Linzer Straße 14<br />
einverleibt werden kann.<br />
XII. VERTRAGSAUSFERTIGUNG<br />
Dieser Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet, welche dem Marktgemeindeamt <strong>Wilhering</strong><br />
verbleibt, die Verkäuferin erhält eine Abschrift dieses Vertrages.<br />
XIII. UNTERFERTIGUNG<br />
Urkund dessen der Parteien Fertigung.<br />
Linz, am<br />
Die Baufirma ist bereit, € 2.500,00 als Wiedergutmachung zu leisten – es ist der Betrag, der für<br />
Rückbauarbeiten anfallen würde. Der dort geschätzte Quadratmeterpreis liegt bei € 10,00 für<br />
landwirtschaftlichen Grund. Zu diesem Preis ist Frau Ramaseder auch bereit, den Grund der<br />
<strong>Gemeinde</strong> zu überlassen.<br />
Herr GR Dr. Hochleitner hält in seiner Wortmeldung fest, dass seiner Meinung nach die<br />
Aufsichtspflicht des Bauherrn seitens der <strong>Gemeinde</strong> nicht entsprechend wahrgenommen wurde.<br />
Es ist zwar sehr lobenswert, dass die Firma, die diesen Fehler begangen hat, zahlender Weise<br />
mit ins Boot genommen wird, aber trotz alledem sind bei der Untersuchung des<br />
Prüfungsausschusses bereits einige Male Situationen aufgetaucht, die den Schluss zulassen,<br />
die <strong>Gemeinde</strong> würde ihrer Aufsichtspflicht in manchen Bereichen nicht entsprechend<br />
nachkommen. Er möchte daher vom Bürgermeister wissen, wer namentlich von der <strong>Gemeinde</strong><br />
beauftragt wurde, hier Kontrollfunktionen im Namen des Bauherren <strong>Gemeinde</strong> durchzuführen.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass für diesen Bereich Herr Dr. Kutzenberger einen Plan<br />
gezeichnet hat, sich aber nicht als Aufsichtsorgan der <strong>Gemeinde</strong> fühlt. Herr Dr. GR Hochleitner<br />
hält fest, dass dies ganz leicht im Vergabeauftrag festzustellen ist. Wenn hier natürlich keine<br />
Bauaufsicht formuliert wurde, dann hat er auch keine Aufsichtspflicht.<br />
Daher wiederholt er die Frage, wer nun konkret seitens der <strong>Gemeinde</strong> namhaft gemacht wurde,<br />
um die Bauaufsicht durchzuführen.
Dazu wird festgehalten, dass mit Herrn Dr. Kutzenberger mündlich vereinbart wurde, er möge<br />
sich um diesen Bereich und die Gestaltung dieses Bereiches kümmern. Er hat dies auch<br />
akzeptiert und man hat ihm bei der Gestaltung weitgehendst freie Hand gelassen. Es hat auch<br />
vor Beginn der Arbeiten eine Vermessung gegeben, sodass die Grenzen genau ersichtlich<br />
waren. Gerade deswegen meint Herr GR Dr. Hochleitner, hätte eine begleitende Bauaufsicht<br />
eine Fehlleistung schon während der Arbeiten ersichtlich gemacht.<br />
Herr GR Hohenbichler hält abschließend fest, dass man sich eher bei Frau Ramaseder<br />
bedanken sollte, dass sie bereit ist, der <strong>Gemeinde</strong> ein Grundstück mitten im Ort zu diesem<br />
günstigen Preis zu überlassen.<br />
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 5<br />
Beschluss eines Finanzierungsplanes für den Neubau der Rot-Kreuz-Stelle in<br />
Schönering;<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass dieser Finanzierungsplan ein Durchläufer ist, weil das Rote<br />
Kreuz selbst nicht um Bedarfszuweisung ansuchen kann.<br />
Er stellt daher den<br />
Antrag,<br />
folgenden Finanzierungsplan zu beschließen:<br />
Die Überprüfung des Antrages der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom 30.September 2004, GZ<br />
940/2004, hat vom Standpunkt der <strong>Gemeinde</strong>aufsichtsbehörde aus nachstehende<br />
Finanzierungsmöglichkeit für den <strong>Gemeinde</strong>beitrag zum Neubau der Rot-Kreuz-Stelle ergeben:
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 6<br />
Festlegung von Gebühren für Kindergärten, Hort und Krabbelstube im Sinne des neuen<br />
Kinderbetreuungsgesetzes;<br />
Berichterstattung durch die Obfrau des Ausschusses für Schule, Kinderbetreuung und Bildung,<br />
Frau GV Mag. Karin Peticzka:<br />
Im Zuge des neuen Kinderbetreuungsgesetzes ist es auch notwendig, die Tarife für die<br />
Kindergärten, die Krabbelstube und den Hort zu überarbeiten.<br />
Hierzu fand am 5. Juni eine Sitzung mit Vertretern der beiden Kindergärten statt und am 26. Juni<br />
eine Sitzung mit den Leiterinnen von Krabbelstube und Hort und Frau Honauer vom Verein für<br />
Familienzentren. Von den Fraktionen waren bei diesen Sitzungen zumindest eine Person pro<br />
Fraktion anwesend.<br />
Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich bei Kindergärten und Hort mit 3 %<br />
und bei der Krabbelstube mit 3,6 % des Familien-Brutto-Einkommens. Vom ermittelten<br />
Familieneinkommen sind je weiterem nicht selbsterhaltungsfähigem Kind im Haushalt 200 Euro<br />
abzuziehen. Der Elternbeitrag umfasse nicht die allenfalls verabreichte Verpflegung und einen<br />
möglichen Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Kindergartentransport.<br />
Der Mindestbeitrag in Kindergärten und Horten beträgt 36 Euro, der Mindestbeitrag in<br />
Krabbelstuben 43 Euro.<br />
Der Höchstbeitrag ist vom Rechtsträger nach Maßgabe festzulegen und darf maximal<br />
kostendeckend sein.<br />
Für die Kindergärten einigte man sich auf folgende Regelung:<br />
Halbtagstarif 7 – 12 maximal 90 Euro<br />
Mit Mittagsbetreuung 7 – 13 hat einen Aufschlag von 15 %, maximal 104 Euro<br />
Ganztag Mo bis Do 7 – 16, Fr 7 – 12.30 hat einen Aufschlag von 33 %, maximal 120 Euro.<br />
Damit ist man für den Kindergarten auf dem mindest empfohlenen Tarif verblieben.<br />
Für den Hort einigte man sich auf folgende Regelung:<br />
Halbtagstarif (bis 25 Wochenstunden, ohne Mittagsbetreuung, ohne ganztägige Betreuung an<br />
schulfreien Tagen und Ferienzeiten) maximal 100 Euro.<br />
Volle Inanspruchnahme (über 25 Wochenstunden + Mittagsbetreuung + ganztägige Betreuung<br />
an schulfreien Tagen und Ferienzeiten) hat einen Aufschlag von 60 %, maximal 160 Euro.<br />
3 Tage 70 % vom 5-Tages-Tarif<br />
2 Tage 50 % vom 5-Tages-Tarif<br />
Bisheriger Höchstbeitrag 174,41 Euro.
Für die Krabbelstube einigte man sich auf folgende Regelung:<br />
Halbtagstarif (7 bis 11 Uhr, ohne Mittagsbetreuung) maximal 150 Euro<br />
Halbtagstarif plus Mittagsbetreuung (7 – 13 Uhr) hat einen Aufschlag von 40 %, maximal<br />
210 Euro.<br />
Ganztagstarif (Mo bis Do 7 bis 16 Uhr, Fr 7 – 15 Uhr) hat einen Aufschlag von 66,5 %, maximal<br />
250 Euro.<br />
3 Tage 80 % vom 5-Tages-Tarif<br />
2 Tage 65 % vom 5-Tages-Tarif<br />
Bisheriger Höchstbeitrag 254,35 Euro.<br />
Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kinderbetreuungseinrichtung, wurde ein Abschlag<br />
von 10 % festgelegt.<br />
Frau GV Mag. Peticzka stellt den<br />
Antrag,<br />
die Tarife, wie von ihr vorgelesen, zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 7<br />
Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, 1. Stock, 77,15m²<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />
Lehner.<br />
Die Wohnung in der Kürnbergstraße befindet sich im 1. Stock und besitzt<br />
77,15 m². In der Wohnungsausschusssitzung am 27.06.2007 wurde vorgeschlagen, die<br />
Wohnung an<br />
Herrn Jürgen Tröls, Linzer Straße 40, 4073 <strong>Wilhering</strong>, zu vergeben.<br />
Als 1. Ersatz für die Wohnung soll Frau Katharina Niedermayer, Talackerweg 1, 4073 <strong>Wilhering</strong>,<br />
vorgesehen werden.<br />
Als 2. Ersatz für die Wohnung soll Frau Ann Clavin Dayle, Belgien, vorgesehen werden.<br />
Herr GV Anton Lehner stellt daher den<br />
Antrag,<br />
die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g
Punkt 8<br />
a) Grundsatzbeschluss zum Beitritt zum Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen und<br />
Beschlussfassung der Satzungen;<br />
b) Verordnung zur Einreihung von Straßen als Güterwege;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />
Lehner:<br />
a) Grundsatzbeschluss zum Beitritt zum Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen und<br />
Beschlussfassung der Satzungen:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt dem Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen<br />
beizutreten. Dazu ist es erforderlich die beiliegende Satzung zu beschließen.<br />
Mitglieder des Wegeerhaltungsverbandes Eisenwurzen sind sämtliche <strong>Gemeinde</strong>n der Bezirke<br />
Kirchdorf, Linz-Land und Steyr-Land mit Ausnahme der <strong>Gemeinde</strong>n Kirchdorf und Traun.<br />
Aufgabe des WEV ist die Instandsetzung und Instandhaltung des Wegenetzes (Güterwege). Für<br />
die Instandhaltung ist ein Beitrag von EUR 581,00 pro angefangenen Kilometer zu leisten. Die<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> besitzt rund 12 km Güterwege und beträgt der Beitrag daher EUR<br />
6.972,00. Alle näheren Einzelheiten sind in der beiliegenden Satzung ersichtlich. (Satzung<br />
siehe Beilage I)<br />
Frau GR Eisenriegler möchte wissen, welche Vorteile ein derartiger Beitritt für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wilhering</strong> hat.<br />
Der Vorteil ist darin zu sehen, so Herr GV Anton Lehner, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> um diese<br />
Güterwegeerhaltung nicht mehr kümmern muss. Es werden Seitengräben geräumt, Sträucher<br />
geschnitten, Asphaltausbesserungsarbeiten durchgeführt usw.<br />
Darüber hinaus ist gewährleistet, dass dieser eingezahlte Betrag von € 6.972,-- auch in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> für Erhaltungskosten aufgebraucht wird. Der Wegeerhaltungsverband kann<br />
deshalb so günstig arbeiten, weil er Bedarfszuweisungsmittel lukrieren kann, die die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
nie erhalten würden.<br />
Herr GR Dkfm. Narzt stellt die Frage, ob die <strong>Gemeinde</strong> auch die Entscheidungshoheit hat, in<br />
welcher Reihenfolge bzw. Dringlichkeit die Wege repariert werden müssen.<br />
Dazu wird festgehalten, dass am Beginn des Jahres eine Reihung erfolgt, die dann letztendlich<br />
eingehalten wird.<br />
Herr GV Anton Lehner stellt den<br />
Antrag,<br />
den Grundsatzbeschluss zum Beitritt zum Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen zu fassen und<br />
beiliegende Satzung zu beschließen.<br />
Beschluss: 30 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung (Frau GR Eisenriegler)
.) Verordnung zur Einreihung von Straßen als Güterwege<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />
Lehner:<br />
Damit die Güterwege in den Wegeerhaltungsverband aufgenommen werden können, ist es<br />
erforderlich diese auch per Verordnung als Güterwege im Sinne des OÖ. Straßengesetz zu<br />
deklarieren.<br />
Herr GV Anton Lehner stellt daher den<br />
Antrag,<br />
nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />
Verordnung<br />
betreffend die Umreihung einer öffentlichen Straße<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat in seiner Sitzung am 04.07.2007 gemäß §<br />
11 Abs. 1 und 5 OÖ. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs.2 Z. 4 und 43<br />
OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Dieser Verordnung liegen Katasterpläne vom 02.07.2007 zugrunde. Die im Plan gelb markierten<br />
Straßen mit den Grundstücksnummern<br />
178 und tw. 260, KG Schönering (GW Reith)<br />
105/3, 144 und 34, KG Schönering (GW Thalham)<br />
706, 707, KG Dörnbach und tw. 390/1, KG Schönering (GW Winkeln)<br />
752, tw. 753, 321/10 und 320/2, KG Dörnbach (GW Katzing)<br />
665/2 und 556/1, KG Schönering (GW Edramsberg)<br />
763, tw. 762/1, tw. 767 und 762/2, KG Dörnbach (GW Groß-Dörnbach)<br />
483/5, 790, 760, 783, tw. 784 und tw. 782, KG Dörnbach (GW Appersberg)<br />
sind derzeit als öffentliche Straßen mit der Straßengattung <strong>Gemeinde</strong>straße/Güterweg<br />
eingereiht.<br />
Nunmehr wird die bisherige Einreihung der Straßen als <strong>Gemeinde</strong>straße/Güterweg aufgehoben<br />
und erfolgt ihre Einreihung (Umreihung) in die Straßengattung Güterweg. Es handelt sich dabei<br />
um bereits fertig ausgebaute Straßen und es werden keine Umlegungen vorgenommen.<br />
§ 2<br />
Dieser Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />
Der Bürgermeister:<br />
LAbg. Mario Mühlböck
Beschluss: 30 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung (Frau GR Eisenriegler)<br />
(Pläne mit eingezeichneten Straßen siehe Beilage II)<br />
Punkt 9<br />
Straßenbezeichnung „Nöbauergründe – Schönering“<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />
Lehner:<br />
Das Grundstück Nr. 113/2, KG Schönering ist als Betriebsbaugebiet gewidmet und wird zur Zeit<br />
durch die Firma Saatbau eine Betriebshalle errichtet. Es ist daher erforderlich für diesen Bereich<br />
eine Straßenbezeichnung einzuführen.<br />
Die Angelegenheit wurde im Bauausschuss vom 27.06.2007 beraten und es wurde<br />
vorgeschlagen, für die Fläche die Straßenbezeichnung „Gewerbepark“ einzuführen.<br />
Herr GV Anton Lehner stellt daher den<br />
Antrag,<br />
die Straßenbezeichnung „Gewerbepark“ einzuführen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 10<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 20.Änderung „Hierzer“ – Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter:<br />
Die Hierzer GmbH & Co KG, Höfer Straße 25, 4073 <strong>Wilhering</strong> hat mit Schreiben vom 27.<br />
November 2006 die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ersucht einen Teil des Grundstückes Nr. 649/1,<br />
KG <strong>Wilhering</strong> von Grünland in Betriebsbaugebiet umzuwidmen. Die Firma Hierzer beabsichtigt<br />
die Halle an der Südseite des Maschinenbaubetriebes neu zu errichten und auch geringfügig zu<br />
vergrößern.<br />
Dazu wäre es erforderlich ein Teilstück des Grundstückes 649/1, KG <strong>Wilhering</strong> in<br />
Betriebsbaugebiet umzuwidmen. Die gegenständliche Fläche liegt südlich des bestehenden<br />
Betriebsareales.<br />
Eine schriftliche Einverständniserklärung für die Umwidmung liegt von Seiten des Stiftes<br />
<strong>Wilhering</strong> als grundbücherlicher Eigentümer vor.<br />
Die Umwidmung wurde von Seiten der Fachdienststellen des Amtes der OÖ. Landesregierung<br />
grundsätzlich positiv beurteilt. Lediglich von Seiten des Regionsbeauftragten für Natur- und<br />
Landschaftsschutz wurde festgehalten, das im Falle einer Bebauung der gegenständlichen<br />
Fläche das Naturdenkmal (Linde) beseitigt werden müsste und der Umwidmungsantrag erst<br />
nach bescheidmäßiger Aufhebung des Naturdenkmales positiv beurteilt werden kann. Der
Bescheid auf Widerruf des Naturdenkmales ist am 13. Juni bei der <strong>Gemeinde</strong> eingelangt und mit<br />
6. Juni 2007 datiert.<br />
Die Umwidmung kann somit nach durchgeführtem Verfahren beschlossen werden. Informativ<br />
wird festgehalten, dass sich die Firma Hierzer bereit erklärt hat eine Ersatzpflanzung in Form<br />
einer Lindenallee zu finanzieren. Ein geeigneter Standort muss noch gefunden werden.<br />
Die Widmungsangelegenheit wurde in der letzten Planungsausschusssitzung besprochen und<br />
ebenfalls positiv beurteilt.<br />
Herr GR Dr. Hochleitner hält fest, dass dieser Widmung nur zugestimmt wurde, weil ein<br />
Naturdenkmal aufgehoben wurde. Dieser Umstand stimmt sehr bedenklich. Durch die bereits<br />
gesetzten Baumaßnahmen in diesem Bereich hat die „alte Linde“ derartigen Schaden<br />
genommen, dass sie bereits zugrunde gegangen ist. Herr GR Dr. Hochleitner weist darauf hin,<br />
dass, auch im Sinne des Entwicklungskonzeptes, darauf zu achten ist, dass es zu keinem<br />
Widerspruch zwischen Baumaßnahmen und der diese Baumaßnahmen umgebenden Natur<br />
kommt. Man sollte also, wie auch vom Ortsplaner empfohlen, bestimmte Abstände zu<br />
Waldgrundstücken einhalten.<br />
Herr GR Dr. Hochleitner hält weiters fest, dass mit Abschluss dieser Baumaßnahme, die<br />
betriebliche Erweiterungsmöglichkeit in diesem Bereich sicher erschöpft ist.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt dann den<br />
Antrag,<br />
die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 11<br />
Bebauungsplan Nr. 174 „Elmerweg“ - Beschlussfassung nach durchgeführtem Verfahren<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 174 „Elmerweg“ zu erstellen.<br />
Das Planungsgebiet umfasst die Siedlungsstraßen „Elmerweg“, „Luemerweg“ und einen<br />
Teilbereich der „Teichgasse“, liegt in der Ortschaft Reith und umfasst ca. 30 Bauparzellen<br />
wovon ein Großteil bereits bebaut ist.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden diverse Stellungnahmen eingebracht und wurden diese in<br />
den Plan eingearbeitet.<br />
Das Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben vom<br />
08.05.2006 mitgeteilt, dass die vorgesehene Erstellung des Bebauungsplanes ohne Einwand<br />
zur Kenntnis genommen wird. Überörtliche Interessen sind nicht betroffen und besteht daher<br />
keine Genehmigungspflicht.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
Antrag,
den Bebauungsplan nach durchgeführtem Verfahren zu beschießen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 12<br />
Bebauungsplan Nr. 176 „Streicherweg“ - Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />
Verfahren<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter:Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 176 „Streicherweg“ zu<br />
erstellen. Das Planungsgebiet liegt in der Ortschaft Katzing südlich der Katzinger Straße und<br />
umfasst 17 Bauparzellen, wobei bereits 12 mit Wohnhäusern bebaut sind.<br />
Der gegenständliche Bebauungsplan stellt die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 52 dar,<br />
welcher aus dem Jahr 1969 stammt und daher eine zeitgemäße Bebauung nicht mehr möglich<br />
ist. Ebenfalls hat sich die Baugesinnung in den letzten 38 Jahren massiv geändert.<br />
Der Bebauungsplan wurde im Rahmen des Verfahrens noch geringfügig hinsichtlich des<br />
südseitigen Straßenabstandes geändert und wurden keine negative Stellungnahmen<br />
abgegeben.<br />
Das Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben vom<br />
23.03.2007 mitgeteilt, dass die vorgesehene Erstellung des Bebauungsplanes ohne Einwand<br />
zur Kenntnis genommen wird. Überörtliche Interessen sind nicht betroffen und besteht daher<br />
keine Genehmigungspflicht.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
Antrag,<br />
den Bebauungsplan nach durchgeführtem Verfahren zu beschießen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 13<br />
Verlängerung eines Neuplanungsgebietes über diverse vom Hochwasser 2002 überflutete<br />
Flächen<br />
Bericht durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred Winter:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 06. Juli 2004 über die<br />
in der Beilage dargestellten Grundstücke ein Neuplanungsgebiet verhängt. Die<br />
gegenständlichen Grundstücke liegen beidseits des Mühlbaches in den Ortschaften Hitzing,<br />
Dörnbach, Katzing, Mühlbach und Edramsberg. Die Flächen wurden durch das Hochwasser im<br />
August 2002 teilweise überflutet.<br />
Das Planungsziel dieses Neuplanungsgebietes wurde damit begründet, dass die Erstellung und<br />
Änderung von Bebauungsplänen sowie die Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht<br />
erschwert oder gar verhindert wird.
Um das Planungsziel nicht zu gefährden bzw. zu erschweren wäre es daher notwendig das<br />
Neuplanungsgebiet um ein weiteres Jahr zu verlängern.<br />
Herr GV Manfred Winter stellt daher den<br />
Antrag,<br />
nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />
Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom 31. Mai 2006, betreffend die<br />
Verlängerung der Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die in der Beilage<br />
dargestellten Grundstücke 38/2, 39, 40, 43, 160, 250/1, 275/1, 275/8, 275/9, 275/10, 276/6,<br />
386/2, 536 alle KG Dörnbach, 733/2, KG Schönering und 163/3, 163/4 163/5, 288/1, 288/2,<br />
288/3, 321/1, 331/3 alle KG <strong>Wilhering</strong> um ein Jahr.<br />
§ 1<br />
Über die in der beiliegenden Flächenwidmungsplankopie dargestellten Grundstücke wird im<br />
Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F., ein<br />
Neuplanungsgebiet zur Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen, bzw. Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes mit der Wirkung gemäß § 45 Abs. 2 OÖ. Bauordnung 1994, dass<br />
Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten<br />
Grundstücken und Baubewilligungen – ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben<br />
gemäß § 24 Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur ausnahmsweise erteilt werden<br />
dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte<br />
Bewilligung die Durchführung des zukünftigen Bebauungsplanes nicht erschwert oder<br />
verhindert.<br />
§ 2<br />
Die gegenständlichen Grundstücke liegen beidseits des Mühlbaches in den Ortschaften Hitzing,<br />
Dörnbach, Katzing, Mühlbach und Edramsberg. Die Flächen wurden durch das Hochwasser im<br />
August 2002 teilweise überflutet. Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt nun die<br />
gegenständlichen Flächen in Hinblick auf zukünftige Hochwässer zu überprüfen und entweder<br />
neue Bebauungspläne zu erstellen, bestehende Bebauungspläne zu ändern oder auch die<br />
Flächenwidmung der Grundstücke zu ändern.<br />
Das Planungsziel dieses Neuplanungsgebietes wird damit begründet, dass die Erstellung und<br />
Änderung von Bebauungsplänen sowie die Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht<br />
erschwert oder gar verhindert wird.<br />
§3<br />
Eine Flächenwidmungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />
verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />
während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />
§ 4
Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, mit dem Tag auf<br />
dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist jedoch frühestens mit 11.08.2008<br />
rechtswirksam.<br />
Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />
rechtswirksam werden der neuen Bebauungspläne oder Flächenwidmungspläne spätestens<br />
jedoch nach einem Jahr außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die<br />
Erklärung zum Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr<br />
verlängern.<br />
Der Bürgermeister<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
Frau Vzbgm. Kapl möchte wissen, ob es sich hier um die letztmögliche Verlängerung handelt.<br />
Dies bejaht Herr GV Winter und hält fest, dass bereits seit längerem versucht wird, die gültigen<br />
Hochwasserlinien für diese Bereiche zu bekommen. Erst wenn feststeht, ob es sich bei diesem<br />
Hochwasser um ein dreißig, fünfzig oder einhundertjähriges Hochwasser gehandelt hat, kann<br />
man geeignete Maßnahmen setzen und Lösungen finden.<br />
Herr GR Dr. Hochleitner erwähnt, dass auf Grund dieses extremen Hochwassers im Jahr 2002<br />
die Landesregierung aufgefordert hat, überall dort, wo stark betroffene Gebiete waren,<br />
geeignete Vorsorgemaßnahmen für eine Bebauung zu treffen.<br />
Dieses Neuplanungsgebiet wurde mit dem Ziel verhängt, entweder Bebauungspläne zu<br />
erlassen, Beschränkungen aufzuerlegen oder gar Rückwidmungen durchzuführen.<br />
Eine entsprechende Anfrage beim Land bzgl. HQ 30 hat eine befriedigende Antwort erbracht.<br />
Herr GR Dr. Hochleitner stellt fest, dass zum wiederholten Male Neuplanungsgebiete bis zum<br />
Ultimo verlängert werden, aber substantiell in der Sache eigentlich nie etwas weitergeht. Er<br />
ersucht daher den Raumplanungsausschussobmann dringlich über den Sommer aktiv zu<br />
werden, da ein Neuplanungsgebiet doch erhebliche Einschränkungen für die Grundbesitzer<br />
bringt. Herr GR Dr. Hochleitner stellt daher einen<br />
Zusatzantrag (Fristsetzungsantrag),<br />
die inhaltliche Aufbereitung dieses Themas bis Ende des Jahres 2007 abgeschlossen zu haben.<br />
Den Grundbesitzern ist es nicht weiter zumutbar, dass sie derartigen Einschränkungen<br />
unterworfen sind.<br />
Frau GR Eisenriegler hält dazu fest, dass sie bei Landesrat Anschober Erkundigungen eingeholt<br />
hat, wann hier mit der Festlegung einer HQ 30 zu rechnen ist. Ihr wurde mitgeteilt, dass dies erst<br />
innerhalb der nächsten 5 Jahre möglich ist, weil auf Grund der vielen Fälle die Erledigungen nur<br />
eingeschränkt möglich waren und auch nicht entsprechende Geldmittel zur Verfügung<br />
gestanden sind.<br />
Die Auskunft beinhaltete aber weiter die Mitteilung, dass im vorliegenden Fall (künftig hin keine<br />
weitere Verlängerung des Neuplanungsgebietes möglich) Experten des Landes angefordert<br />
werden können, die dann vor Ort eine entsprechende Festlegung treffen.
Auf Grund dieser Festlegungen kann dann seitens der <strong>Gemeinde</strong> wieder entschieden und weiter<br />
gearbeitet werden.<br />
Sie ersucht nun, diese Experten ehestens anzufordern.<br />
Der Bürgermeister sagt dazu, dass im Wasserschutz bereits sehr viel geschehen ist. Auch in<br />
dem nun in der Tagesordnung behandelten Bereich wurden bereits mehrfach Begehungen mit<br />
Sachverständigen des Landes durchgeführt.<br />
Die letzte Begehung war sogar vom Oberlauf bis zur Mühlbachkreuzung, es ist aber nie eine<br />
klare Aussage von den Sachverständigen getroffen worden. Herr GV Winter ergänzt, dass<br />
natürlich etwas geschehen ist.<br />
Man hat wiederholt Gespräche und Begehungen mit Sachverständigen durchgeführt, konnte<br />
allerdings keine bindende Information über die Hochwasserlinie erhalten. Auch viele<br />
Präventivmaßnahmen wurden bereits gesetzt. Weiters hat kein Besitzer dieser Grundstücke<br />
bisher um Baubewilligung angesucht.<br />
Herr GR Dr. Hochleitner unterstreicht, dass Präventivmaßnahmen wie Rückbauten oder<br />
Verrohrungen unbedingt notwendig und wichtig sind. Sie haben aber nichts mit der Sache an<br />
sich zu tun. Das Neuplanungsgebiet wurde verhängt, um einen entsprechenden Bebauungsplan<br />
zu schaffen und diese Aufgabe wurde noch nicht erledigt. Es ist daher gar nicht möglich, hier bis<br />
zum letzten Moment zuzuwarten, weil man ansonsten dieser Aufgabe nicht nachkommen kann.<br />
In der Folge wird dann über das Für und Wider des von der ÖVP eingebrachten<br />
Fristsetzungsantrages diskutiert.<br />
Beispielsweise hält Herr Fraktionsobmann Habermann fest, dass man den Sachverständigen<br />
des Landes nicht vorschreiben kann, wann sie die Begutachtungen durchführen.<br />
Auf der anderen Seite meint Frau Vzbgm. Kapl allerdings, dass man mit diesem<br />
Fristsetzungsantrag einen entsprechenden Nachweis über die Dringlichkeit dieser<br />
Angelegenheit vorweisen kann.<br />
Nach Abschluss der Diskussion lässt der Bürgermeister über den Antrag des Herrn GV Manfred<br />
Winter abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
In der Folge lässt dann der Bürgermeister über den Zusatzantrag des GR Dr. Hochleitner<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: ÖVP Fraktion Zustimmung, Fraktion Grüne Enthaltung, Gegenstimmen SPÖ<br />
und FPÖ<br />
Punkt 14<br />
Verhängung eines Neuplanungsgebietes über das Grundstück 588/1, KG Dörnbach,<br />
„Pointinger“;<br />
Frau GR Renate Richter verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV Manfred<br />
Winter:
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt über das Grundstück 588/1, KG Dörnbach ein<br />
Neuplanungsgebiet zu verhängen. Das gegenständliche Grundstück liegt inmitten der Ortschaft<br />
Appersberg und umfasst 3.818 m².<br />
Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />
Einfamilienhausbebauung. Weiters soll eine der dörflichen Struktur von Appersberg angepasste<br />
Bebauung ermöglicht werden.<br />
Um das Planungsziel nicht zu gefährden wurde daher vom Planungsausschuss der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vorgeschlagen über das gegenständliche Planungsgebiet ein<br />
Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass die<br />
Planungsziele des Bebauungsplanes nicht behindert bzw. gar verhindert werden.<br />
Herr GV Manfred Winter, als Planungsausschussobmann stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />
Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom 04.07.2007 betreffend die Verhängung<br />
eines Neuplanungsgebietes über das Grundstück Nr. 588/1, KG Dörnbach.<br />
§ 1<br />
Über das in dem beiliegenden Plan dargestellte Grundstück Nr. 588/1, KG Dörnbach wird im<br />
Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F., ein<br />
Neuplanungsgebiet zur Erstellung eines Bebauungsplanes mit der Wirkung gemäß § 45 Abs. 2<br />
OÖ. Bauordnung 1994, dass Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die Änderung von<br />
Bauplätzen und bebauten Grundstücken und Baubewilligungen – ausgenommen<br />
Baubewilligungen für Bauvorhaben gemäß § 24 Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur<br />
ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage<br />
anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des zukünftigen<br />
Bebauungsplanes nicht erschwert oder verhindert, verhängt.<br />
§ 2<br />
Ziel des Neuplanungsgebietes ist die Erstellung eines Bebauungsplanes mit<br />
Einfamilienhausbebauung. Weiters soll eine der dörflichen Struktur von Appersberg angepasste<br />
Bebauung ermöglicht werden.<br />
Um die Umsetzung des Planungszieles nicht zu behindern bzw. gar zu verhindern wird daher<br />
über die im beiliegenden Plan dargestellten Grundstücke ein Neuplanungsgebiet verhängt.<br />
§ 3
Eine Vermessungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />
verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />
während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />
§ 4<br />
Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />
dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />
Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />
rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren<br />
außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />
Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Der Bürgermeister:<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
Frau GR Renate Richter betritt wieder den Sitzungssaal.<br />
Punkt 15<br />
Antrag der Fraktion GRÜNE gem. § 46 Abs 2 GemO<br />
Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Errichtung über die Betreuung eines<br />
Jugendzentrums in <strong>Wilhering</strong> beschließen.<br />
Berichterstattung durch Herrn GR Dkfm. Günter Narzt:<br />
„ Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Errichtung über die Betreuung eines Jugendzentrums<br />
in <strong>Wilhering</strong> beschließen.<br />
Begründung:<br />
Die von der <strong>Gemeinde</strong> in Auftrag gegebene Umfrage unter <strong>Wilhering</strong>er Jugendlichen und auch<br />
der Jugendkongreß vom 9. März d.J. hat klar und deutlich gezeigt, dass mit einer signifikanten<br />
Mehrheit der Wunsch nach einem Jugendzentrum gegeben ist. Durch die Umfrage und die<br />
Veranstaltung ist auch eine gewisse Erwartungserhaltung unter den Jugendlichen entstanden,<br />
welche nun eine entsprechende Antwort des <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rates erfordert.<br />
Im Zuge der Neuplanungen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet (zB Ortsentwicklung Schönering) sollten daher<br />
nicht nur Einrichtungen für alte Menschen, sondern auch ein Angebot für die Jugend in Form<br />
eines betreuten Jugendzentrums mitgeplant werden.<br />
Die fachliche Beratung hinsichtlich Gestaltung, Einrichtung und Führung eines Jugendzentrums<br />
wurde ja bereits von Herrn Mag. Christian Mülleder vom Land OÖ. eingeholt.<br />
3.LPräs.in GRin Doris Eisenriegler eh. GRin Dkfm. Inge Narzt eh.“
Frau GR LT Präs. Eisenriegler ergänzt, dass es sehr viele Einrichtungen für ältere Menschen in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> gibt. Auch Jugendliche sind in den Vereinen, die vielfach sehr interessante<br />
Jugendangebote haben, gut aufgehoben. Allerdings hat die Umfrage eindeutig ergeben, dass<br />
die Altersgruppe zwischen 12 und 16 jährigen, also jene, die noch nicht in andere <strong>Gemeinde</strong>n<br />
„auspendeln“ können, doch einen unabhängigen Treffpunkt in der <strong>Gemeinde</strong> sucht.<br />
Herr GV Mittermair sagt dazu, dass doch seitens des Kultur- und Jugendausschusses hier<br />
entsprechende Vorarbeit geleistet wurde. Man hat allerdings nach verschiedenen Aufrufen in<br />
<strong>Gemeinde</strong>zeitung bzw. persönlichen Kontakt auf Namen, keine geeigneten Räumlichkeiten<br />
gefunden. Die Errichtung eines Jugendzentrums ist doch mit bestimmten Kosten verbunden, die<br />
auch in Relation zum Aufwand gemessen werden sollen.<br />
Es ist aber durchaus kein Problem, hier weitere Recherchen und Aufrufe zu starten.<br />
Herr GV Mittermair stellt den<br />
Antrag,<br />
diese Angelegenheit dem Ausschuss für Kultur, Jugend, Familie und Tourismus zuzuweisen.<br />
Herr Fraktionsobmann Habermann unterstreicht die Aussage des Herrn GV Mittermair. Es<br />
wurde im Ausschuss bereits mehrfach darüber diskutiert und wirklich verschiedenste<br />
Anstrengungen unternommen, um hier Räumlichkeiten zu finden. Leider konnte kein<br />
befriedigendes Ergebnis erzielt werden.<br />
Es spricht aber auch nach Meinung des Herrn GR Habermann nichts dagegen, diese<br />
Angelegenheit im Ausschuss weiter zu verfolgen, denn jetzt in dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
einen Beschluss über die Errichtung eines Jugendzentrums herbeizuführen wäre seiner<br />
Meinung nach nicht besonders sinnvoll.<br />
Man hat dann keine Gestaltungsmöglichkeit mehr bzw. bindet sich sofort an diesen Beschluss.<br />
Nach verschiedenen Wortmeldungen hält Herr Vzbgm. Mag. Paschinger noch fest, dass bis zur<br />
Budgetklausur im Oktober evtl. anfallende Kosten für ein solches Jugendzentrum ermittelt<br />
werden sollen.<br />
Die Fraktion der Grünen erklärt sich sodann bereit, der Antragszuweisung in den Ausschuss für<br />
Kultur, Jugend, Familie und Tourismus zuzustimmen.<br />
Der Bürgermeister lässt dann über den Antrag des Herrn GV Mittermair abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 16<br />
Antrag der Fraktion GRÜNE gem. § 46 Abs 2<br />
Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird ersucht, ein Wassergütegutachten der Donau im<br />
Bereich <strong>Wilhering</strong> einzuholen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorzulegen.<br />
Berichterstattung durch Herrn GR Dkfm. Günter Narzt:<br />
„ Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird ersucht, ein Wassergütegutachten der Donau im<br />
Bereich <strong>Wilhering</strong> einzuholen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorzulegen.
Begründung:<br />
Zwischen Linz und Ottensheim findet ein zunehmend starker Schiffsverkehr statt, der eine<br />
Bedrohung der Wasserqualität darstellt. Gleichzeitig erfreuen sich die Donaustrände auf der<br />
<strong>Wilhering</strong>er Seite steigender Beliebtheit bei den <strong>Gemeinde</strong>bürgerInnen. Um gesundheitliche<br />
Beeinträchtigungen durch das Baden im Donauwasser auszuschließen, wäre eine Prüfung der<br />
Wassergüte vorzunehmen und entsprechend zu veröffentlichen.<br />
3,LPräs.in GRin Doris Eisenriegler eh. GRin Dkfm. Inge Narzt eh.“<br />
Herr Vzbgm. Mag. Paschinger sagt dazu, dass es seitens des Landes bereits derartige<br />
Messungen gibt, die auch auf der Homepage des Landes OÖ einsichtig sind. Eine Messung gibt<br />
es für den Bereich der Regattastrecke in Ottensheim und eine zweite Messung im Bereich<br />
St. Margarethen.<br />
Herr Vzbgm. Mag. Paschinger legt für die Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
entsprechende Overheadfolien auf. Es wird vereinbart, diese Wassergütemessungen auch in<br />
der <strong>Gemeinde</strong>zeitung zu veröffentlichen und die entsprechenden Links auf die Homepage der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> zu stellen.<br />
Die Fraktion Grüne zieht ihren Antrag zurück.<br />
Punkt 17<br />
Allfälliges<br />
Vzbgm. Renate Kapl:<br />
Sie ersucht, im Bereich der Apotheke und auf der Strecke vom Reha-Zentrum zum Gasthaus<br />
Hollaus je eine Sitzbank aufzustellen.<br />
GV Josef Mittermair:<br />
Herr GV Mittermair berichtet, dass der Ferienpass wieder an die Jugendlichen versandt wurde<br />
und lädt dann zu den Theatertagen in der Stiftsscheune bzw. zum Kabarett „Faltenlos und<br />
Knitterfrei“ ein.<br />
GV Anton Lehner:<br />
Die Sitzungstermine für Herbst werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben.<br />
Herr Dkfm. Günter Narzt:<br />
Herr Dkfm. Narzt lädt zum Sommerkino in der <strong>Wilhering</strong>er Stiftscheune „Wer früher stirbt ist<br />
länger tot“ am 12. August 2007 um 20:00 Uhr herzlich ein.<br />
Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger:<br />
Die Budgetklausur wird am 09. Oktober 2007 durchgeführt.<br />
Herr GR Dr. Hochleitner, Frau LT-Präs. Eisenriegler, Herr GR Aumayr, Herr Fraktionsobmann<br />
Habermann sowie der Bürgermeister wünschen allen Anwesenden und den<br />
<strong>Gemeinde</strong>bediensteten schöne und erholsame Ferien.
Punkt 18<br />
Bürgerfragestunde<br />
Keine Wortmeldungen<br />
Ende der Sitzung 21:15 Uhr