kaufvertrag - Gemeinde Wilhering
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Dazu wird festgehalten, dass mit Herrn Dr. Kutzenberger mündlich vereinbart wurde, er möge<br />
sich um diesen Bereich und die Gestaltung dieses Bereiches kümmern. Er hat dies auch<br />
akzeptiert und man hat ihm bei der Gestaltung weitgehendst freie Hand gelassen. Es hat auch<br />
vor Beginn der Arbeiten eine Vermessung gegeben, sodass die Grenzen genau ersichtlich<br />
waren. Gerade deswegen meint Herr GR Dr. Hochleitner, hätte eine begleitende Bauaufsicht<br />
eine Fehlleistung schon während der Arbeiten ersichtlich gemacht.<br />
Herr GR Hohenbichler hält abschließend fest, dass man sich eher bei Frau Ramaseder<br />
bedanken sollte, dass sie bereit ist, der <strong>Gemeinde</strong> ein Grundstück mitten im Ort zu diesem<br />
günstigen Preis zu überlassen.<br />
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Punkt 5<br />
Beschluss eines Finanzierungsplanes für den Neubau der Rot-Kreuz-Stelle in<br />
Schönering;<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass dieser Finanzierungsplan ein Durchläufer ist, weil das Rote<br />
Kreuz selbst nicht um Bedarfszuweisung ansuchen kann.<br />
Er stellt daher den<br />
Antrag,<br />
folgenden Finanzierungsplan zu beschließen:<br />
Die Überprüfung des Antrages der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom 30.September 2004, GZ<br />
940/2004, hat vom Standpunkt der <strong>Gemeinde</strong>aufsichtsbehörde aus nachstehende<br />
Finanzierungsmöglichkeit für den <strong>Gemeinde</strong>beitrag zum Neubau der Rot-Kreuz-Stelle ergeben: