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MISSOC Archiv 1998

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Tabelle IVKrankheit - GeldleistungenBelgien Dänemark Deutschland GriechenlandLeistungen1. Dauer der LeistungenHöchstens 1 Jahr (Dauer der "primären Arbeitsunfähigkeit").52 Wochen während eines Zeitraums von 18Monaten. Bei Rentenempfängern und Personen,die 67 Jahre oder älter sind, begrenztauf 13 Wochen in einem Zeitraum von 12Monaten. Die ersten beiden Wochen einerKrankheit werden nicht berücksichtigt (Periodezu Lasten der Arbeitgeber). Unter bestimmtenBedingungen ist eine Verlängerungder Leistungsgewährung möglich, z.B. fallsein Rehabilitationsverfahren eingeleitet odereine Frührente beantragt wurde oder bei einemArbeitsunfall.Kontrolle durch die Gemeinde. Nach 8 WochenAbwesenheit aus Krankheitsgründen -und danach jeweils nach 8 Wochen - Festlegungder eventuell zu ergreifenden Maßnahmendurch die Gemeinde. Nach sechsmonatigerKrankheitsdauer wird dem Krankenvon der Gemeinde ein Plan über zukünftigeHilfsmaßnahmen vorgeschlagen.Krankengeld für ein und dieselbe Krankheitbegrenzt auf 78 Wochen innerhalb einesZeitraums von 3 Jahren.Dauer der Leistungen abhängig von derDauer der Beitragszahlungen: 182, 360 oder720 Tage (siehe oben "Bedingungen").2. Höhe der Leistungen 60% des Arbeltsentgelts. Ab dem 31. Tagder Arbeitsunfähigkeit: 55% des Arbeitsentgeltsfür einen in einem Haushalt lebendenBerechtigten. Anrechnungsfähige Arbeitsentgelthöchstgrenze:BEF 3.698,06 (ECU 91)pro Tag.Arbeitnehmer.Das Krankengeld pro Tag wird auf der Basisdes tatsächlichen Stundenlohns abzüglichder Beiträge in die Arbeitsmarktfonds bis zurObergrenze von DKK 2.688 (ECU 357) proWoche bzw. DKK 72,65 (ECU 9,70) proStunde (37 Stunden pro Woche) und der Anzahlder Arbeitsstunden berechnet. Die Zahlungerfolgt für 2 Wochen durch den Arbeitgeber.Selbständige:Das Krankengeld pro Tag wird auf der Basisdes tatsächlichen Einkommens aus selbständigerErwerbstätigkeit bis zu der oben genanntenGrenze berechnet. Selbständige,die eine freiwillige Versicherung abgeschlossenhaben (s.o.), haben Anspruch auf mindestens2/3 des Höchstbetrags.Arbeitslose und Personen, die von unterschiedlichenLeistungen zur Bekämpfung derArbeitslosigkeit leben, haben auf den gleichenBetrag Anspruch, den sie erhalten hätten,wenn sie nicht krank geworden wären,höchstens jedoch auf den obengenanntenHöchstbetrag.Krankengeld: 70% des Regelentgelts, jedochnicht mehr als 90% des Nettoarbeitsentgelt.Regelentgelt: Regelmäßig (in den letzten 3Monaten) erzieltes Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen,soweit es der Beitragsberechnungunterliegt. Nach Ablauf eines Jahreserfolgt eine Anpassung nach Maßgabe derRentenanpassungsgesetze.In den ersten 15 Tagen der Leistungsgewährung:Die Höchstgrenze der Leistungeneinschl. Zulagen für Unterhaitsberechtigte(max. 4 Personen) beträgt GRD 3.430 (ECU11) pro Tag (fiktiver Tageslohn in der 3. Versicherungskategorie).Nach 15 Tagen der Leistungsgewährung:Die Höchstgrenze der Leistungen einschl.Zulagen für Unterhaltsberechtigte (bis 4 Personen)beträgt GRD 6.320 (ECU 20) pro Tag(fiktiver Tageslohn in der 8. Versicherungskategorie).190

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