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MISSOC Archiv 1998

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Tabelle VIInvaliditätLuxemburg Niederlande Osterreich PortugalBesteuerung1. Besteuerung vonGeldleistungenLeistungen sind steuerpflichtig. Leistungen sind in der Regel voll Steuer- Siehe Tabelle VII "Alter",pflichtig.Invaliditätsrenten sind grundsätzlich steuerpflichtig.2. Einkommensgrenzefür Besteuerung oderSteuerermäßigungBei der Besteuerung sind die Einkommensersatzleistungender Sozialversicherung demArbeitseinkommen gleichgestellt. Für Erwerbstätigeund Rentenbezieher gibt es jeweilsgesonderte Steuerermäßigungen.Siehe Tabellegen".IV "Krankheit - Geldleistun- Siehe Tabelle VII "Alter". Renten bis zu PTE 1.820.000 (ECU 9.004)sind steuerfrei. Für höhere Renten gilt einentsprechender Freibetrag.244

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