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MISSOC Archiv 1998

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Tabelle XIII.2Soziale Sicherung der Selbständigen: 2. Handwerker und GewerbetreibendeLuxemburg Niederlande Osterreich PortugalIV. Mutterschaft -Geldleistungen1. SystemAllgemeines System. Siehe Tabelle V. Allgemeines System. Siehe Tabelle V. Sondersystem für Landwirte und Gewerbetreibende(einschließlich Handwerker).Allgemeines System(siehe Tabelle V) aufgrundder Gesetzesverordnung n°328/93vom 25. September 1993.2. Zuständigkeit Siehe Tabelle V. Siehe Tabelle V. Mitglieder der Kammer der gewerblichenWirtschaft (grundsätzlich alle Betreiber einesGewerbebetriebes) und Personen , die aufgrundeiner betrieblichen Tätigkeit Einkünfteaus freiberuflicher oder anderer selbständigerErwerbstätigkeit erzielen sowie bestimmtePersonen, die bei handelsrechtlichenGesellschaften Einfluß haben.Siehe Tabelle V.3. Gesetzliche Grundlage Siehe Tabelle V. Siehe Tabelle V. Siehe oben "Krankheit - Sachleistungen". Siehe Tabelle V.4. Zuständiger Träger Krankenkasse für Selbständige. Siehe Tabelle I. Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Siehe Tabelle I.Wirtschaft.5. Mitgliedschaft Pflichtmitgliedschaft. Freiwillige Mitgliedschaft. Pflichtmitgliedschaft. Freiwillige Mitgliedschaft.6. Wartezeit Siehe Tabelle V. Siehe Tabelle V. Keine Wartezeit. Siehe Tabelle V.650

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