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MISSOC Archiv 1998

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Mindestsicherung: 1. Allgemeines beitragsunabhängiges MinimumSpanien Frankreich Irland ItalienTabelle XII.1Familieneinheit: Zusammenleben von zwei Der Leistungsempfänger und Personen, die HaushalLAntragsteller und seine Angehöri- Familie im Sinne des Zivilstandes. Das 4. Haushaltseinheit für dieoder mehreren Personen, die durch Heirat mit ihm gemeinsam die Wohnung bewohnen gen. Recht wird auf Mitglieder erweitert, die in EinkommensberechnunqModer eine ähnliche Beziehung, Adaption, (sein Ehe- oder Lebenspartner und Unter- derselben Unterkunft wohnen und die dasBlutsverwandschaft (zwischen dem 2. und 4. haltsberechtigte unter 25 Jahren). Einkommen teilen.Grad) und Verschwägerung (bis zum 2.Grad) verbunden sind.Alle Einkünfte der Familie werden berück- Einkünfte aller Art, Familienbeihilfen einbe- Alle Einkünfte in Geld einschl.. anderer Sozi- Alle Einkünfte, Wohnung ausgenommen. 5. Angerechnetesichtigt. griffen: Arbeltseinkommen, Einkünfte aus be- alleistungen, berücksichtigt wird ferner das Einkommensartenweglichem Vermögen oder Immobilien. Aus- Vermögen (außer dem selbst genutzten Eigenommenbleiben einige Sozialleistungen genheim). Ausgenommen von der Anrechfürspezifische Bedürfnisse.nung sind Familienbeihilfen (Family Bene-Einkommensgrenze (RMI + Einkünfte) im fits).Monat:Alleinstehende/r FRF 2.429,42 (ECU 367).Haushalt: FRF 3.604,48 (ECU 545).471

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