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MISSOC Archiv 1998

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Mindestsicherung: 1. Allgemeines beitragsunabhängiges MinimumTabelle XII.1Spanien Frankreich Irland ItalienDie Mindestsicherung wird pro unterhaltsberechtigtenFamilienmitglied erhöht. Die Zuschlägevariieren in den autonomen Regionen.Bei seiner Leistung berücksichtigt dasunterhaltsberechtigte Kinder.RMIFamilienbeihilfen (z.B. Child Benefit) werdenseparat gezahlt. Dennoch werden zusätzlicheBeträge je nach Unterhaltsberechtigtengezahlt.Die Familienbeihilfen und das "minimo vitale"werden unabhängig voneinander gewährt.Der Anspruch auf Familienbeihilfen bestehtbei Personen, die Einkommen aus einerErwerbstätigkeit nachweisen können.Mindestsicherung undFamilienbeihilfenDurchschnittliche Leistungsbeträge:• Aüeinstehende(r):ESP 30.000 (ECU 179)• Paar ohne Kinder:ESP 30.000 (ECU 179)• Alleinerziehende(r):ESP 30.000 (ECU 179) .• Paar mit einem Kind:ESP 35.000 (ECU 209)• Paar mit 2 Kindern:ESP 40.000 (ECU 239)• Paar mit 3 Kindern:ESP 45.000 (ECU 269).Beispiele für RMI ohne Wohnbeihilfen:• Alleinstehende Leistungsempfänger:FRF 2.429,42 (ECU 367).• Haushalt ohne Kinder:FRF 3.604,48 (ECU 545).• Alleinerziehende mit einem Kind:FRF 3.604,48 (ECU 545).• Paar mit Kind:FRF 4.333,30 (ECU 655).• Paar mit 2 Kindern:FRF 5.062,12 (ECU 766).• Paar mit 3 Kindern:FRF 6.033,88 (ECU 913).Famiüenbeihilfen werden angerechnet.Die Wohnbeihilfen gelten nur bis zu einembestimmten Pauschalbetrag als Haushaltseinkommen:• Alleinstehende: 12% des Grundbetrags• zwei Personen: 16% des RMI für 2 Personen.• drei Personen: 16,5% des RMI für 3 Personen.Wenn die tatsächlich bezogene Wohnbeihilfeunterhalb dieser Pauschalsätze liegt, wirdnur die tatsächlich bezogene Beihilfe berücksichtigt.RMI, Familienbeihilfen und Wohnbeihilfensind einkommenssteuerfrei.Monatliche Mindestgrundbeträge:• Aüeinstehende(r):IEP 283,40 (ECU 367).• Paar ohne Kinder:IEP 456,73 (ECU 592).• Paar mit einem Kind:IEP 513,93 (ECU 666).• Paar mit 2 Kindern:IEP 571,13 (ECU 740).• Paar mit 3 Kindern:IEP 628,33 (ECU 814).• Aüeinerziehende(r) mit einem Kind:IEP 340,60 (ECU 441).• Alleinerziehende(r) mit 2 Kindern:IEP 397,80 (ECU 515).Alle unterhaltsberechtigten Kinder werdengleich behandelt: IEP 13,20 (ECU 17) wöchentlich,unabhängig vom Alter.Beispiele inkl. Familienbeträge (Tabelle X):• Paar mit einem Kind:IEP 543,93 (ECU 705)• Paar mit 2 Kindern:IEP 631,13 (ECU 818)• Paar mit 3 Kindern:IEP 727,33 (ECU 942)• Aüeinerziehende(r) mit einem Kind:IEP 370,60 (ECU 480)• Aüeinerziehende(r) mit 2 Kindern:IEP 457,80 (ECU 593).Genaue Angaben sind nicht möglich, weil dieBeträge je nach Region unterschiedlich sind.Eine Differenzierung erfolgt nur nach der Anzahlder Personen einer Familie, nicht nachderen Zusammensetzung. Bei den unten angegebenenZahlen handelt es sich um annäherndeAngaben der Mindest- und Höchstsätze,die von den Regionen festgelegt werden(zu den Leistungen der Gemeinden oderlokalen Gesundheitseinheiten sind keine Angabenmöglich).• Alleinstehende(r):min. ITL 450.000 (ECU 232)max. ITL 520.000 (ECU 268)• 2 Personen:min. ITL 655.000 (ECU 337)max. ITL 1.050.000 (ECU 541)• 3 Personen:min. ITL 851.000 (ECU 438)max. ITL 1.350.000 (ECU 695)• 4 Personen:min. ITL 1.050.000 (ECU 541)max. ITL 1.650.000 (ECU 850)• 5 Personen:min. ITL 1.150.000 (ECU 592)max. ITL 1.770.000 (ECU 911).Im Aostatal und In der autonomen ProvinzTrient werden diese Beträge durch Leistungenfür Miet-, Heiz- und andere allgemeineKosten ergänzt.3. Beispiele479

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