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MISSOC Archiv 1998

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Soziale Sicherung der Selbständigen: 1. LandwirteTabelle XIII.1Spanien Frankreich Irland ItalienWie allgemeines System (siehe Tabelle IV). Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb. Siehe Tabelle V. Keine. 7. Leistungen• Besondere BedingungenGeldleistung. 100% der monatlichen Beitragsbasis.Hilfe als Ersatz für die Ehefrau im Betrieb,Siehe Tabelle V.Leistung pro Tag: 80% des täglichen Mindestlohnseiner unbefristet eingestelltenlandwirtschaftlichen Arbeitskraft.Art und Höhe derLeistungenAb dem ersten Tag des Mutterschaftsurlaubs Mindestens 7, maximal 56 Tage (98 Tage in Siehe Tabelle V.für 16 Wochen oder 18 Wochen bei Mehr- bestimmten Fällen).lingsgeburten.Ab 2 Monate vor dem errechneten Zeitpunktder Geburt Bis 3 Monate nach der Geburt.Beginn und DauerBeiträge. Siehe „Krankheit - Sachleistungen". Siehe Tabelle I 100% durch Selbständige. 8. Finanzierung• FinanzquellenBeitrag ist im Pauschalbeitrag enthalten.Siehe "Krankheit - Geldleistungen".Siehe „Krankheit - Sachleistungen". Siehe Tabelle II. Pauschalbeitrag ITL 18.000 (ECU 9,30), geändertdurch Dekret des Arbeitsministeriumsin Übereinstimmung mit den Leistungsänderungen.Beiträge589

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