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PDF-Protokoll - BuFaTa Chemie

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In § 8 soll ein neuer Absatz „0“ ganz oben eingefügt werden:„Das Vernetzungstreffen ist das oberste beschlussfassende Organ des studentischenAkkreditierungspools.“Begründung:Es soll deutlich herausgestellt werden, dass das Vernetzungstreffen das oberste beschlussfassende Gremiumist.Änderungsantrag 9In § 8 (1) a) soll folgender Halbsatz angeschlossen werden:„und beschließt dessen Richtlinien.“Begründung:Es soll deutlich herausgestellt werden, dass das Vernetzungstreffen und nur dieses, und nicht der KASAP, dieRichtlinien beschließen kann.Änderungsantrag 10In § 8 (1) b) soll folgender Halbsatz angeschlossen werden:„und bestätigt dessen Entscheidungen“.Begründung:Der KASAP muss Entscheidungen auch zwischen den Vernetzungstreffen treffen. Diese sollten vomVernetzungstreffen dann anschließend bestätigt werden oder auch nicht, so klar wird, dass die vom KASAPgetroffene Entscheidung auch von der Gesamtheit der pooltragenden Organisationen mitgetragen wird.Änderungsantrag 11In § 8 (1) b) soll folgender Satz angeschlossen werden:„Eine Person kann das Stimmrecht nur einer Organisation wahrnehmen.“Begründung:Es soll ausgeschlossen werden, dass eine Person gleichzeitig für zwei Organisationen stimmen kann.Änderungsantrag 12In § 8 (4) 3. Satz: zwischen dem Wörtern „Liegen“ und „keine Einwände“ soll eingefügt werden:„innerhalb von 4 Wochen nach Verschickung“Begründung:Die Frist bis zu der Einwände gegen das <strong>Protokoll</strong> erhoben werden können soll bekannt sein.Änderungsantrag 13In § 8 (4) soll Satz 4 ersetzt werden durch:„Andernfalls koordiniert der KASAP unter Beteiligung aller TeilnehmerInnen des Vernetzungstreffens eineHerbeiführung einer einvernehmliche Lösung der strittigen Punkte.“Begründung:Die Bundesregierung genehmigt nicht die <strong>Protokoll</strong>e des Bundestages. Eine kleine Gruppe kann nicht beiwichtigen strittigen Fragen (z.B. Abstimmungsverhältnissen, Wahlergebnissen) die Entscheidung fällen, wie esgewesen ist. Diese Entscheidung muss in einem transparenten und demokratischen Verfahren von den beiSitzung Anwesenden getroffen werden. Der KASAP kann dies lediglich koordinieren, zumal nicht sichergestelltist, dass die Mitglieder des KASAPs bei dem Vernetzungstreffen auch anwesend sind. Somit wäre die absurdeSituation gegeben, dass Menschen entscheiden sollen, wie ein Sachverhalt war, die bei der Sitzung aber garnicht persönlich zugegen waren.Änderungsantrag 14

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