Ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit ... - Hamburg
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Was ist eine <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong> für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz?Angehörige bzw. persönliche InteressenvertreterEine ambulant <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong> ist eine sinnvolleAlternative für Angehörige, die Entlastung suchen, aber weiterhinEinfluss nehmen wollen. Sie sollten in räumlicher Nähe zur <strong>Wohngemeinschaft</strong>wohnen und gerne <strong>mit</strong> anderen <strong>Menschen</strong> zusammenarbeiten.Angehörige sollten bedenken, dass sie eine Bevollmächtigungbenötigen oder vom Amtsgericht zum Betreuerbestellt sein müssen, um den Erkrankten wirkungsvoll vertretenzu können (Adressen finden Sie im Anhang).Es gibt viele Gründe, warum Angehörige das Engagement für eine<strong>Wohngemeinschaft</strong> nicht selbst übernehmen können. In so einemFall können Angehörige aber auch andere Personen, wie Verwandte,Freunde oder ehrenamtlich tätige <strong>Menschen</strong>, als Stellvertreterbestimmen.1<strong>Ambulant</strong>er PflegedienstEin Pflegedienst, der eine ambulant <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong>übernehmen möchte, sollte in der Lage sein, eine 24-stündigeBetreuung sicherzustellen und ein festes Team einzusetzen. Jenach Auftrag übernimmt der Pflegedienst die Pflege, Alltagsgestaltungund die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>.Alle Mitarbeiter des Pflegedienstes müssen imUmgang <strong>mit</strong> demenziell erkrankten <strong>Menschen</strong> geschult und erfahrensein. Zudem sollten sie bereit sein, <strong>mit</strong> den Angehörigen partnerschaftlichzusammenzuarbeiten.VermieterEin Vermieter sollte die Wohnform einer ambulant <strong>betreute</strong>n<strong>Wohngemeinschaft</strong> befürworten und <strong>mit</strong> ihren Besonderheitenvertraut sein. Der Vermieter sollte außerdem bereit sein, die Nachbesetzungfrei werdender Zimmer in Zusammenarbeit <strong>mit</strong> denAngehörigen zu regeln. Zur Vertragsunterzeichnung werden ambesten bewährte Formularmietverträge wie der „<strong>Hamburg</strong>erMietvertrag“ verwendet, in die besondere Regelungen zur Zusammenarbeit<strong>mit</strong> den Angehörigen aufgenommen werden (sieheAnhang).11