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Ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit ... - Hamburg

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Kosten und FinanzierungPflegebedürftige <strong>Menschen</strong> müssen die Kosten für Pflege undBetreuung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht komplettaus eigener Tasche bezahlen. Die Finanzierung setzt sich in derRegel folgendermaßen zusammen:· Ansprüche aus der Pflegeversicherung(Häusliche Pflege nach SGB XI);· Ansprüche aus der Krankenversicherung(Häusliche Krankenpflege nach SGB V);· eigenes Einkommen oder Vermögen:· ergänzende Ansprüche aus der Sozialhilfe(Hilfe zur Pflege nach SGB XII) bei Bedürftigkeit.5Die PflegeversicherungJeder Versicherte, der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassenals pflegebedürftig eingestuft wurde, erhält Leistungen ausder Pflegeversicherung, und zwar unabhängig von seinem Einkommen.Wird die <strong>Wohngemeinschaft</strong> ambulant betreut, könnenaus der Pflegeversicherung allerdings nur Leistungen der häuslichenPflege eingesetzt werden. Diese Leistungen der häuslichenPflege werden entweder in Form von Geldleistungen, dem sogenanntenPflegegeld (§37 SGB XI) ausgezahlt oder als sogenannteSachleistungen (§36 SGB XI) gewährt. Die Vergabe von Pflegegeldsetzt voraus, dass ein Angehöriger die Pflege übernimmt, währenddie Gewährung von Sachleistungen daran gebunden ist, dassein professioneller Dienst die Pflege leistet. Für die Finanzierungder Pflege und Betreuung in <strong>Wohngemeinschaft</strong>en werden deshalbin der Regel Sachleistungen beantragt.SachleistungenoderPflegegeldGeldleistungenSachleistungenPflegestufe IEUR 205,00 EUR 384,00Pflegestufe IIPflegestufe IIIHärtefallEUR 410,00EUR 665,00EUR 665,00EUR 921,00EUR 1.432,00EUR 1.918,00Abb.: Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung im Bereich der häuslichen Pflege.Stand Januar 200751

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