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Ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit ... - Hamburg

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5FrauKosten und FinanzierungMeiers Vermieter berechnet 38,00 Euro Betreuungszuschlagpro Person im Monat. Als Gegenleistung führt er die Warteliste fürneue Interessenten und bietet Unterstützung bei Anträgen sowieeine unabhängige Moderation im Fall von Konflikten in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>an.Ausstattung der WohnungVerantwortungfür dieAusstattungEine Wohnung, in der <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz gemeinschaftlichwohnen, sollte über eine Grundausstattung verfügen, die auf dieBedürfnisse von pflegebedürftigen <strong>Menschen</strong> ausgerichtet ist.Dazu gehören in <strong>Hamburg</strong> ein barrierefreier Zugang zur Wohnungund zu den Bädern sowie die Einrichtung einer geeignetenGemeinschaftsküche. Diese Grundausstattung stellt in der Regelder Vermieter bereit. Darüber hinaus ist es, wie in jeder Privatwohnungauch, Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter,über welche Ausstattung die Wohnung beim Einzug verfügt undwer für die Kosten aufkommt. Für alle Möbel und sonstigenGebrauchsgegenstände sind die Mieter selbst verantwortlich. Vieleswerden sie aus ihren eigenen Beständen <strong>mit</strong>bringen, aber eswird in jeder <strong>Wohngemeinschaft</strong> vorkommen, dass einzelneGegenstände gemeinsam neu angeschafft werden müssen, wiez.B. ein großer Eßtisch, Vorhänge oder leistungsfähige Waschmaschinen.In <strong>Hamburg</strong> besteht für Vermieter von neu gegründeten <strong>Wohngemeinschaft</strong>endie Möglichkeit, bei der Behörde für Soziales, Familie,Gesundheit und Verbraucherschutz eine sogenannte investiveFörderung am Bau zu beantragen (der Kontakt wird über die Koordinationsstellefür Wohn-Pflege-Gemeinschaften ver<strong>mit</strong>telt.Adresse siehe Anhang). Mit diesen Mitteln kann insbesondere dieEinrichtung wie z.B. die Küche finanziell gefördert werden. DieKosten für die übrigen Ausstattungsgegenstände müssen die Mieterselbst tragen. Reichen das eigene Einkommen und Vermögeneines Mieters nicht aus, ist auch hier eine Übernahme der Kostendurch das Grundsicherungs- und Sozialamt in angemessenemUmfang für diese Person möglich.48

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