Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2007
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an alle Aktionäre gerichteten öffentlichenKaufangebots erfolgen.b) Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt,darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten)den arithmetischen Mittelwert derKurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattungund Ausstattung in der Schlussauktion imXETRA-Handel (oder einem vergleichbarenNachfolgesystem) an der Wertpapierbörse inFrankfurt <strong>am</strong> Main an den dem Erwerb vorangehendenletzten 10 Börsenhandelstagen, andenen jeweils ein Handel in solchen Aktienstattgefunden hat, um nicht mehr als 10 % überoderunterschreiten.Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichenAngebots an alle Aktionäre, so darf der an dieAktionäre gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten)den arithmetischen Mittelwertder Kurse von Aktien der Gesellschaftgleicher Gattung und Ausstattung in derSchlussauktion im XETRA-Handel (oder einemvergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörsein Frankfurt <strong>am</strong> Main an den derVeröffentlichung des Angebots vorangehendenletzten 10 Börsenhandelstagen, an denen jeweilsein Handel in solchen Aktien stattgefundenhat, um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten.Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot dievon den Aktionären zum Erwerb angebotenenAktien das vorgesehene Rückkaufvolumen ü-berschreiten, erfolgt die Annahme im Verhältnisdes Ges<strong>am</strong>tbetrags des Erwerbsangebots zuden insges<strong>am</strong>t von den Aktionären angebotenenAktien. Es kann aber vorgesehen werden, dass10