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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2007

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Genussrechtskapitals <strong>am</strong> Verlust sowie Teilhabean der Verteilung des Gewinns festzulegen.Bericht des Vorstands gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt7Der Vorstand hat gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG inVerbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einenschriftlichen Bericht über die gemäß Punkt 7 der Tagesordnungvorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschlussdes Bezugsrechts erstattet. Der Bericht liegtvom Tage der Einberufung der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> inden Geschäftsräumen der Gesellschaft <strong>zur</strong> Einsichtder Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Berichtjedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:„Die dem Vorstand unter TOP 7 eingeräumte Ermächtigung<strong>zur</strong> Ausgabe von Genussrechten im Ges<strong>am</strong>tnennbetragvon bis zu € 10.000.000,-- soll die Gesellschaftin die Lage versetzen, die Kapitalausstattungder Gesellschaft flexibel und zu attraktiven Konditionenzu stärken und der Gesellschaft zusätzliche Möglichkeiteneinräumen, eine Finanzierung von Akquis i-tionen darzustellen.Bei der Ausgabe von Genussrechten ist den Aktionärengrundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. DerVorstand soll jedoch ermächtigt sein, mit Zustimmungdes Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht derAktionäre auszuschließen. Der Ausschuss des Bezugsrechtsfür Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzungder Ermächtigung durch runde Beträge (Darstellungeines praktikablen Bezugsverhältnisses) und erleichtertd<strong>am</strong>it die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre.Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Ak-6

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