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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2007

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schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktienals bei deren Veräußerung unter Einräumung einesBezugsrechts an die Aktionäre. Die Verwaltung wirddadurch in die Lage versetzt, die sich aufgrund derjeweiligen Börsenverfassung bietenden Möglichkeitenschnell, flexibel und kostengünstig zu nutzen, wennaufgrund des Umfangs der zu veräußernden Aktienbei einer Veräußerung über die Börse mit erheblichenKursrückgängen zu rechnen wäre. Darüber hinauskönnen so gegebenenfalls zusätzliche neue Aktionärsgruppenim In- und Ausland gewonnen werden. DerVorstand erhält hierdurch ein zusätzliches Finanzierungsinstrument,um die Stellung der Gesellschaft aufin- und ausländischen Märkten zu stärken. Die erworbeneneigenen Aktien dürfen nur zu einem Preis veräußertwerden, der den Börsenpreis von Aktien derGesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zumZeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.Ein etwaiger Abschlag vom aktuellen Börsenpreiswird voraussichtlich nicht über 3%, jedenfallsaber maximal bei 5 %, des Börsenpreises liegen.Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreisesfür die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor ihrerVeräußerung. Eine Herabsetzung des Aktienwertesdurch negative Beeinflussung des Börsenkurses wirddadurch vermieden.Die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressender Aktionäre werden bei der Veräußerung der eigenenAktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionärevom Bezugsrecht auf der Grundlage des § 71 Abs. 1Nr. 8 AktG angemessen gewahrt. Diese Ermächtigung<strong>zur</strong> Ve räußerung gilt nur mit der Maßgabe, dass dieunter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insges<strong>am</strong>tzehn Prozent des Grundkapitals nicht überschreitendürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirks<strong>am</strong>werdensnoch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Er-16

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