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70 heraeus 2008 konzernlaGeberIchT KONZeRNaBsCHLuss<br />
auszüge aus dem Konzernanhang<br />
der Heraeus Holding GmbH, Hanau, für das Geschäftsjahr 2008<br />
aLLgeMeINe eRLäuteRuNgeN<br />
Der von der Heraeus Holding GmbH als Obergesellschaft<br />
aufgestellte Konzernabschluss für die Heraeus<br />
Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden gemäß<br />
§ 315 a HGB die am Abschlussstichtag gültigen<br />
und von der Europäischen Union anerkannten International<br />
Financial Reporting Standards (IFRS) des<br />
International Accounting Standards Board (IASB) und<br />
des International Financial Reporting Interpretations<br />
Committee (IFRIC) Anwendung und die ergänzend<br />
nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen<br />
Vorschriften.<br />
Das Geschäftsjahr umfasst das Kalenderjahr. Der<br />
Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit<br />
nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Millionen<br />
Euro (Mio. €) angegeben.<br />
Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit<br />
des Konzernabschlusses werden in der Bilanz und<br />
Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst<br />
und im Anhang gesondert ausgewiesen.<br />
Die Bilanz ist gemäß IAS 1 nach der Fristigkeit gegliedert.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach<br />
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung ist um das<br />
Finanzergebnis ergänzt, um die Aussagefähigkeit zu<br />
erhöhen. Das Finanzergebnis umfasst neben dem<br />
Zinsergebnis auch sonstige Aufwendungen und Erträge,<br />
die im Zusammenhang mit dem Abgang und<br />
der Bewertung der Finanzinstrumente stehen.<br />
Der zum 31. Dezember 2008 aufgestellte Konzernabschluss<br />
sowie der Konzernlagebericht wurden am<br />
27. Februar 2009 durch die Geschäftsführung zur<br />
Billigung durch den Aufsichtsrat freigegeben.<br />
KONsOLIdIeRuNgsgRuNdsätZe<br />
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen<br />
Unternehmen sind nach einheitlichen,<br />
den IFRS entsprechenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen<br />
auf den Stichtag des Konzernabschlusses<br />
aufgestellt worden.<br />
Für Gesellschaften, die vor dem 1. Januar 2004 erstkonsolidiert<br />
wurden, erfolgte die Kapitalkonsolidierung<br />
auf Basis der Buchwertmethode nach § 301<br />
Abs. 1 Nr. 1 HGB. Dabei wurden die Anschaffungskosten<br />
der Anteile an Tochterunternehmen mit dem<br />
auf diese Anteile entfallenden buchmäßigen Eigenkapitalanteil<br />
zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der<br />
erstmaligen Konsolidierung verrechnet.<br />
Für Gesellschaften, die nach dem Übergang auf IFRS<br />
(1. Januar 2004) erstkonsolidiert wurden, erfolgt die<br />
Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode gemäß<br />
IFRS 3. Diese Methode schreibt vor, dass bei<br />
Unternehmenszusammenschlüssen im Rahmen einer<br />
Neubewertung sämtliche stillen Reserven und stillen<br />
Lasten des übernommenen Unternehmens aufgedeckt<br />
sowie alle identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte<br />
separat ausgewiesen werden. Ein nach<br />
der Kaufpreisallokation verbleibender aktiver Unter