vereine - Gemeinde Mettauertal
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GEMEINDE<br />
Fahnenaktion<br />
Bisher sind nicht alle Ortsteile gleich mit Fahnen ausgerüstet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist der Meinung, dass die<br />
Beflaggung in der ganzen <strong>Gemeinde</strong> ebenbürtig sein<br />
sollte. Aus diesem Grund werden die Ortsteile Oberhofen<br />
und Hottwil neu auch mit <strong>Mettauertal</strong>er-, Hottwiler-,<br />
Aargauer- und Schweizerfahnen ausgerüstet.<br />
Die Gesamtkosten für die Beflaggung inkl. Vereinheitlichung<br />
der Aufhängevorrichtung für alle Ortsteile,<br />
betragen rund 20000 Franken. Inskünftig soll es möglich<br />
sein, die Flaggen vom Boden aus aufzuhängen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>fahnen, welche an den Kandelabern<br />
aufgehängt werden, sollen mittels eines Sponsorings<br />
fi nanziert werden.<br />
Die neue Beflaggung erfolgt in Zusammenarbeit<br />
mit der Heimgartner Fahnen AG, Hergiswil. So haben<br />
auch private Haushalte bei dieser Gelegenheit<br />
die Möglichkeit, von grosszügigen Rabatten zu profi<br />
tieren. Die Bestellung der Fahnen wie auch das<br />
Sponsoring der Strassenbeflaggung können mittels<br />
Antwortschein erfolgen, welcher demnächst in alle<br />
Haushaltungen verteilt wird. Die Einreichefrist ist für<br />
den 31. Mai 2011<br />
vorgesehen.<br />
4<br />
Mitteilungen des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat will aktiv, offen und umfassend über die Tätigkeit sowie<br />
über die wichtigsten Entscheidungs- und Planungsprozesse des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
und der Verwaltung informieren.<br />
Entsorgungsstellen<br />
Wiederholt wurde festgestellt, dass bei den Entsorgungsstellen<br />
Leergebinde und weitere Abfälle<br />
deponiert werden. Die Bevölkerung wird darauf<br />
aufmerksam gemacht, dass die Entsorgung gemäss<br />
den Vorschriften des Abfallkalenders zu erfolgen<br />
hat und die Entsorgungsstellen ordnungsgemäss zu<br />
hinterlassen sind. Insbesondere müssen bei vollen<br />
Glascontainern die leeren Flaschen vorübergehend<br />
wieder mitgenommen werden.<br />
Einlösen Hundemarken 2011<br />
Die Hundekontrollmarken können ab sofort bei der<br />
Einwohnerkontrolle während den ordentlichen Bürozeiten<br />
bezogen werden (Barbezahlung, Post- oder<br />
Maestrocard). Die Hundetaxe wird per 1. Mai zur<br />
Zahlung fällig. Taxpflichtig sind die über drei Monate<br />
alten Hunde. Die Hundetaxe beträgt 100 Franken<br />
pro Jahr. Für Junghunde, die in der Zeit vom 1. Mai<br />
bis 31. Oktober das taxpflichtige Alter erreichen,<br />
ist die volle Abgabe zu bezahlen. Für die in der Zeit<br />
vom 31. Oktober bis 1. Mai taxpflichtig werdenden<br />
Hunde beträgt die erste Taxe 50 Franken. Polizei-,<br />
Militär-, Sanitäts- und Blindenhunde sowie einsatzfähige<br />
Lawinen- und Katastrophenhunde sind von<br />
der Steuer befreit. Der Hundehalter hat jedoch die<br />
Kontrollgebühr von 20 Franken zu entrichten. Als<br />
Hunde mit Taxbefreiung gelten nur solche, welche<br />
im Vorjahr eine entsprechende Prüfung abgelegt haben.<br />
Der Hundehalter hat die aktuelle Mitgliederkarte<br />
einer kynologischen Organisation sowie das Leistungsheft<br />
des betreffenden Hundes vorzuweisen.