03.12.2012 Aufrufe

vereine - Gemeinde Mettauertal

vereine - Gemeinde Mettauertal

vereine - Gemeinde Mettauertal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

GEMEINDE<br />

Fahnenaktion<br />

Bisher sind nicht alle Ortsteile gleich mit Fahnen ausgerüstet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist der Meinung, dass die<br />

Beflaggung in der ganzen <strong>Gemeinde</strong> ebenbürtig sein<br />

sollte. Aus diesem Grund werden die Ortsteile Oberhofen<br />

und Hottwil neu auch mit <strong>Mettauertal</strong>er-, Hottwiler-,<br />

Aargauer- und Schweizerfahnen ausgerüstet.<br />

Die Gesamtkosten für die Beflaggung inkl. Vereinheitlichung<br />

der Aufhängevorrichtung für alle Ortsteile,<br />

betragen rund 20000 Franken. Inskünftig soll es möglich<br />

sein, die Flaggen vom Boden aus aufzuhängen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>fahnen, welche an den Kandelabern<br />

aufgehängt werden, sollen mittels eines Sponsorings<br />

fi nanziert werden.<br />

Die neue Beflaggung erfolgt in Zusammenarbeit<br />

mit der Heimgartner Fahnen AG, Hergiswil. So haben<br />

auch private Haushalte bei dieser Gelegenheit<br />

die Möglichkeit, von grosszügigen Rabatten zu profi<br />

tieren. Die Bestellung der Fahnen wie auch das<br />

Sponsoring der Strassenbeflaggung können mittels<br />

Antwortschein erfolgen, welcher demnächst in alle<br />

Haushaltungen verteilt wird. Die Einreichefrist ist für<br />

den 31. Mai 2011<br />

vorgesehen.<br />

4<br />

Mitteilungen des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat will aktiv, offen und umfassend über die Tätigkeit sowie<br />

über die wichtigsten Entscheidungs- und Planungsprozesse des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

und der Verwaltung informieren.<br />

Entsorgungsstellen<br />

Wiederholt wurde festgestellt, dass bei den Entsorgungsstellen<br />

Leergebinde und weitere Abfälle<br />

deponiert werden. Die Bevölkerung wird darauf<br />

aufmerksam gemacht, dass die Entsorgung gemäss<br />

den Vorschriften des Abfallkalenders zu erfolgen<br />

hat und die Entsorgungsstellen ordnungsgemäss zu<br />

hinterlassen sind. Insbesondere müssen bei vollen<br />

Glascontainern die leeren Flaschen vorübergehend<br />

wieder mitgenommen werden.<br />

Einlösen Hundemarken 2011<br />

Die Hundekontrollmarken können ab sofort bei der<br />

Einwohnerkontrolle während den ordentlichen Bürozeiten<br />

bezogen werden (Barbezahlung, Post- oder<br />

Maestrocard). Die Hundetaxe wird per 1. Mai zur<br />

Zahlung fällig. Taxpflichtig sind die über drei Monate<br />

alten Hunde. Die Hundetaxe beträgt 100 Franken<br />

pro Jahr. Für Junghunde, die in der Zeit vom 1. Mai<br />

bis 31. Oktober das taxpflichtige Alter erreichen,<br />

ist die volle Abgabe zu bezahlen. Für die in der Zeit<br />

vom 31. Oktober bis 1. Mai taxpflichtig werdenden<br />

Hunde beträgt die erste Taxe 50 Franken. Polizei-,<br />

Militär-, Sanitäts- und Blindenhunde sowie einsatzfähige<br />

Lawinen- und Katastrophenhunde sind von<br />

der Steuer befreit. Der Hundehalter hat jedoch die<br />

Kontrollgebühr von 20 Franken zu entrichten. Als<br />

Hunde mit Taxbefreiung gelten nur solche, welche<br />

im Vorjahr eine entsprechende Prüfung abgelegt haben.<br />

Der Hundehalter hat die aktuelle Mitgliederkarte<br />

einer kynologischen Organisation sowie das Leistungsheft<br />

des betreffenden Hundes vorzuweisen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!