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vereine - Gemeinde Mettauertal

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GEMEINDE<br />

Die Abt. Steuern besteht aus dem dreiköpfigen<br />

Team, angeführt vom Leiter Tobias Gross sowie<br />

Bernadette Humbel und Michael Stillhart.<br />

Die Büros befinden sich im Erdgeschoss des<br />

<strong>Gemeinde</strong>hauses im Ortsteil Oberhofen.<br />

Führen des Steuerregisters<br />

Das Steueramt führt das Steuerregister in Zusammenarbeit<br />

mit der Einwohnerkontrolle. Steuerpflichtig<br />

sind natürliche oder juristische Personen<br />

kraft persönlicher (Wohnsitz) oder wirtschaftlicher<br />

(Grundeigentum oder Geschäftsbetrieb) Zugehörigkeit.<br />

Kontrolle über Versand und Eingang der Steuererklärungen<br />

Zu Beginn jeder Veranlagungsperiode werden aufgrund<br />

des Steuerregisters die Steuererklärungen<br />

versandt. Der Eingang wird überwacht, allfällige<br />

Fristerstreckungen gewährt, ausstehende Steuererklärungen<br />

eingefordert und allenfalls säumige<br />

Pflichtige gebüsst.<br />

Prüfen und taxieren (voreinschätzen) der Steuererklärungen<br />

Die eingereichten Steuererklärungen werden auf<br />

ihre Vollständigkeit und insbesondere auf ihre materielle<br />

Richtigkeit hin überprüft. Fehlende Unterlagen<br />

müssen eingefordert, verschiedene Abklärungen<br />

getätigt werden. Anschliessend werden diese durch<br />

die Delegation der Steuerkommission (Kantonaler<br />

Steuerkommissär und Leiter Abt. Steuern) veranlagt.<br />

Die Steuerbehörde unterliegt dabei strengen<br />

8<br />

Die Aufgaben<br />

der Abt. Steuern<br />

Die Tätigkeiten der Abt. Steuern, welche für die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Mettauertal</strong> und<br />

Gansingen zuständig ist, sind vielfältig, wie nachfolgender Überblick zeigt.<br />

Verfahrensgrundsätzen wie dem Legalitätsprinzip,<br />

dem Grundsatz von Treu und Glauben, der Rechtsgleichheit,<br />

der Untersuchungspflicht und Verhältnismässigkeit,<br />

den Beweisregeln und vielen weiteren<br />

Grundsätzen. Aber auch die Steuerpflichtigen unterliegen<br />

der Mitwirkungs- und Auskunftspflicht.<br />

Die Steuererklärung wird mittels EDV erfasst, allfällige<br />

Korrekturen und Abweichungen festgehalten<br />

sowie die Faktoren zur Rechnungsstellung an den<br />

Kanton übermittelt.<br />

Berechnung und Eröffnung der Steuerrechnung<br />

Die Steuerberechnung erfolgt nach Übermittlung<br />

der Faktoren automatisch via Servicelösung des<br />

Kantons. Vom Steueramt werden die erstellten<br />

Rechnungen kontrolliert, verpackt und versandt.<br />

Protokoll der Steuerkommission<br />

Der Leiter der Abt. Steuern führt als Mitglied der<br />

Steuerkommission über jede Sitzung Protokoll.<br />

Sondersteuern/Jahressteuern<br />

Das Einleiten, die Prüfung und das Taxieren von<br />

ausserordentlichen Jahressteuern wie Liquidationsgewinne,<br />

Kapitalleistungen usw. unterliegen den<br />

gleichen Grundsätzen analog der ordentlichen<br />

Steuerveranlagung.<br />

Gebäudeschätzungen<br />

Basierend auf dem Liegenschaftsregister, den Baugesuchen<br />

usw. werden, zusammen mit dem Kant.<br />

Schätzer und der Schätzungskommission, laufend<br />

die für die Steuerveranlagung notwendigen Grund-

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