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seminarprogramm - Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ...

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SEMINARPROGRAMM Studienseminar Gelsenkirchen Seminar <strong>für</strong> das Lehramt <strong>für</strong> Sonderpädagogik<br />

# Dienststelle<br />

Ihre Dienststelle ist das<br />

Studienseminar <strong>für</strong> Lehrämter an Schulen -Gelsenkirchen-<br />

Seminar <strong>für</strong> das Lehramt <strong>für</strong> Sonderpädagogik<br />

Lüttinghofallee 5<br />

45896 Gelsenkirchen<br />

Telefon 0209 17727-30<br />

Telefax 0209 17727-39<br />

E-Mail: poststelle-gelsenkirchen@studienseminare.nrw.de<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Anschriften<br />

- Landesamt <strong>für</strong> Besoldung und Versorgung (LBV)<br />

Völklinger Str. 49<br />

40192 Düsseldorf (Schriftwechsel immer mit Angabe Ihrer Personalnummer)<br />

- Staatliches Prüfungsamt <strong>für</strong> Zweite Staatsprüfungen <strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />

Otto-Hahn-Str. 37<br />

44227 Dortmund (Tel. 0231 / 936977-0)<br />

- Bezirksregierung Münster<br />

Dezernat 46-<br />

Albrecht-Thaer-Str. 9<br />

48147 Münster (Tel. 0251 / 411-0)<br />

Angaben zu Wohnsitz und Personenstand<br />

Sie haben Ihren derzeitigen Wohnsitz und Ihren Personenstand dem Studienseminar Gelsenkirchen und der<br />

Bezirksregierung Münster auf einem Personalbogen mitgeteilt. Änderungen sind im Geschäftszimmer jeweils unverzüglich<br />

mitzuteilen.<br />

Änderungen des Personenstandes (wie Heirat, Geburt eines Kindes, ...) müssen darüber hinaus unter Beifügung<br />

beglaubigter Kopien der entsprechenden Urkunde mitgeteilt werden:<br />

- der Bezirksregierung Münster auf dem Dienstweg (über das Studienseminar) und<br />

- dem Landesamt <strong>für</strong> Besoldung und Versorgung direkt (fordern Sie ggf. die Lohnsteuerkarte zur Aktualisierung<br />

dort an).<br />

Amtliche Veröffentlichungen<br />

Wie alle Lehrer sind Sie verpflichtet, das „AMTSBLATT NRW“ und das „AMTLICHE SCHULBLATT <strong>für</strong> den<br />

Regierungsbezirk Münster“ zu lesen. Beide erscheinen monatlich und liegen im Lehrerzimmer aus. Über die geltende<br />

Rechtslage können Sie sich darüber hinaus in der „BASS“(Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften)<br />

informieren.<br />

Bankverbindung<br />

Bitte melden Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend dem Studienseminar (im Geschäftszimmer) und dem LBV.<br />

Beihilfe<br />

Anträge auf Beihilfeleistungen erhalten Sie im Geschäftszimmer des Studienseminars. Nach den Bestimmungen des<br />

Beihilferechts sollen je Antrag nur Aufwendungen von zusammen mindestens 100 € abgerechnet werden. Sammeln Sie also<br />

bitte Ihre Rechnungen bis zu dieser Mindestsumme. Diese Rechnungen sind innerhalb eines Jahres (gerechnet vom<br />

Rechnungsdatum) einzureichen, sonst verfallen Ihre Ansprüche. Sollte also innerhalb der Einjahresfrist die Mindestsumme<br />

der Rechnungen von 100 € nicht erreicht werden, so können Sie auch einen niedrigeren Gesamtbetrag einreichen.<br />

Senden Sie die ausgefüllten Beihilfeanträge direkt mit dem vorgedruckten Umschlag (mindestens 1,45 € !) an die<br />

Beihilfestelle bei der Bezirksregierung Münster. Legen Sie Ihrem Beihilfeantrag stets eine Bescheinigung Ihrer privaten<br />

Krankenkasse über den prozentualen Anteil Ihrer Krankenversicherung bei. Die bearbeiteten Beihilfebescheide werden von<br />

dort zurück an das Studienseminar gesandt und Ihnen durch das Studienseminar ausgehändigt. Eine Information über das<br />

Beihilferecht erfolgt zu Beginn der Ausbildung (siehe „Zeitliche Orientierung“, S.8).<br />

Stand: Juli 2008 24

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