seminarprogramm - Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ...
seminarprogramm - Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ...
seminarprogramm - Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
SEMINARPROGRAMM Studienseminar Gelsenkirchen Seminar <strong>für</strong> das Lehramt <strong>für</strong> Sonderpädagogik<br />
# Dienststelle<br />
Ihre Dienststelle ist das<br />
Studienseminar <strong>für</strong> Lehrämter an Schulen -Gelsenkirchen-<br />
Seminar <strong>für</strong> das Lehramt <strong>für</strong> Sonderpädagogik<br />
Lüttinghofallee 5<br />
45896 Gelsenkirchen<br />
Telefon 0209 17727-30<br />
Telefax 0209 17727-39<br />
E-Mail: poststelle-gelsenkirchen@studienseminare.nrw.de<br />
Rechtliche Hinweise:<br />
Anschriften<br />
- Landesamt <strong>für</strong> Besoldung und Versorgung (LBV)<br />
Völklinger Str. 49<br />
40192 Düsseldorf (Schriftwechsel immer mit Angabe Ihrer Personalnummer)<br />
- Staatliches Prüfungsamt <strong>für</strong> Zweite Staatsprüfungen <strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
Otto-Hahn-Str. 37<br />
44227 Dortmund (Tel. 0231 / 936977-0)<br />
- Bezirksregierung Münster<br />
Dezernat 46-<br />
Albrecht-Thaer-Str. 9<br />
48147 Münster (Tel. 0251 / 411-0)<br />
Angaben zu Wohnsitz und Personenstand<br />
Sie haben Ihren derzeitigen Wohnsitz und Ihren Personenstand dem Studienseminar Gelsenkirchen und der<br />
Bezirksregierung Münster auf einem Personalbogen mitgeteilt. Änderungen sind im Geschäftszimmer jeweils unverzüglich<br />
mitzuteilen.<br />
Änderungen des Personenstandes (wie Heirat, Geburt eines Kindes, ...) müssen darüber hinaus unter Beifügung<br />
beglaubigter Kopien der entsprechenden Urkunde mitgeteilt werden:<br />
- der Bezirksregierung Münster auf dem Dienstweg (über das Studienseminar) und<br />
- dem Landesamt <strong>für</strong> Besoldung und Versorgung direkt (fordern Sie ggf. die Lohnsteuerkarte zur Aktualisierung<br />
dort an).<br />
Amtliche Veröffentlichungen<br />
Wie alle Lehrer sind Sie verpflichtet, das „AMTSBLATT NRW“ und das „AMTLICHE SCHULBLATT <strong>für</strong> den<br />
Regierungsbezirk Münster“ zu lesen. Beide erscheinen monatlich und liegen im Lehrerzimmer aus. Über die geltende<br />
Rechtslage können Sie sich darüber hinaus in der „BASS“(Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften)<br />
informieren.<br />
Bankverbindung<br />
Bitte melden Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend dem Studienseminar (im Geschäftszimmer) und dem LBV.<br />
Beihilfe<br />
Anträge auf Beihilfeleistungen erhalten Sie im Geschäftszimmer des Studienseminars. Nach den Bestimmungen des<br />
Beihilferechts sollen je Antrag nur Aufwendungen von zusammen mindestens 100 € abgerechnet werden. Sammeln Sie also<br />
bitte Ihre Rechnungen bis zu dieser Mindestsumme. Diese Rechnungen sind innerhalb eines Jahres (gerechnet vom<br />
Rechnungsdatum) einzureichen, sonst verfallen Ihre Ansprüche. Sollte also innerhalb der Einjahresfrist die Mindestsumme<br />
der Rechnungen von 100 € nicht erreicht werden, so können Sie auch einen niedrigeren Gesamtbetrag einreichen.<br />
Senden Sie die ausgefüllten Beihilfeanträge direkt mit dem vorgedruckten Umschlag (mindestens 1,45 € !) an die<br />
Beihilfestelle bei der Bezirksregierung Münster. Legen Sie Ihrem Beihilfeantrag stets eine Bescheinigung Ihrer privaten<br />
Krankenkasse über den prozentualen Anteil Ihrer Krankenversicherung bei. Die bearbeiteten Beihilfebescheide werden von<br />
dort zurück an das Studienseminar gesandt und Ihnen durch das Studienseminar ausgehändigt. Eine Information über das<br />
Beihilferecht erfolgt zu Beginn der Ausbildung (siehe „Zeitliche Orientierung“, S.8).<br />
Stand: Juli 2008 24