03.12.2012 Aufrufe

seminarprogramm - Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ...

seminarprogramm - Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ...

seminarprogramm - Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SEMINARPROGRAMM Studienseminar Gelsenkirchen Seminar <strong>für</strong> das Lehramt <strong>für</strong> Sonderpädagogik<br />

erfolgen schriftlich, nachdem Sie die Ausbildung bei einem Kollegen beendet haben, spätestens aber nach einem<br />

Schulhalbjahr, ohne eine Note.<br />

Beurteilungen<br />

- durch Fachleiter , Hauptseminarleiter und Schulleiter<br />

erfolgen schriftlich während des vierten vollen Schulhalbjahres, spätestens 2 Monate vor Beendigung des<br />

Vorbereitungsdienstes. Diese Beurteilungen schließen mit einer Note gemäß § 17 und § 29 OVP ab.<br />

- Gegenäußerungen zu Beurteilungen<br />

Sie haben zu allen genannten Beurteilungen das Recht zur schriftlichen Gegenäußerung, welches Sie innerhalb einer Woche<br />

über den Leiter des Studienseminars geltend machen können.<br />

Kompetenzen und Standards<br />

Im Laufe der Ausbildung sollen Sie berufliche Kompetenzen bezogen auf alle Handlungsfelder eines<br />

Lehrers erwerben. Diese miteinander verbundenen beruflichen Kompetenzen und Standards können<br />

mit den folgenden Begriffen umschrieben werden: Unterrichten, Erziehen, Diagnostizieren, Fördern,<br />

Beraten, Leistung messen und beurteilen, Organisieren und Verwalten, Evaluieren, Innovieren und<br />

Kooperieren.<br />

Hospitationen<br />

Im Rahmen Ihrer Hospitation zu Beginn der Ausbildung nehmen Sie in Absprache mit den Ausbildungskoordinatoren und<br />

Schulleitern am Unterricht in verschiedenen Schulstufen Ihrer Ausbildungsschule teil. Dabei sollten Sie sich auch mit den<br />

Einrichtungen, Medien und Abläufen der Ausbildungsschule vertraut machen.<br />

Im ersten Ausbildungshalbjahr werden Sie jeweils mittwochs Gruppenhospitationen durchführen. Dies<br />

sind Unterrichtsversuche, die Sie gemeinsam in einer Gruppe von ca. 3 LAA planen, durchführen und<br />

reflektieren.<br />

Im Rahmen von Hospitationen lernen Sie im weiteren Verlauf ihrer Ausbildung die unterrichtliche und<br />

erzieherische Arbeit in einer Schule der allgemeinen Schulformen kennen. In der Regel wird dies die<br />

Grundschule sein.<br />

Die Ausbildung berücksichtigt unterschiedliche Orte sonderpädagogischer Förderung (siehe §20 SchulG).<br />

Klassen mit gemeinsamer Beschulung – Gemeinsamer Unterricht (GU)<br />

Ihre Ausbildung kann nach Absprache mit der Studienseminarleitung in einer Klasse der allgemeinen Schule stattfinden, in<br />

der behinderte und nicht behinderte Schüler unter Einbeziehung sonderpädagogischer Fördermaßnahmen gemeinsam<br />

unterrichtet werden. Es muss in der allgemeinen Schule die Ausbildung in Ihrer ersten Fachrichtung möglich sein und kann<br />

erst nach Zustimmung aller Beteiligten (Schulleiter, Ausbildungslehrer beider Schulen, Schulaufsicht) vom Studienseminar<br />

frühestens nach dem ersten Schulhalbjahr genehmigt werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den<br />

Studienseminarleiter, der Sie einer entsprechenden Schule zuweist.<br />

Konferenzen am Seminar<br />

Die Allgemeine Geschäftsordnung <strong>für</strong> Studienseminare sieht als Gremien Studienseminarkonferenzen und<br />

Seminarkonferenzen vor, die weitere Konferenzen einberufen können. Über die Aufgaben der Konferenzen und über Ihre<br />

demokratischen Einflussmöglichkeiten sollten Sie sich frühzeitig sachkundig machen.<br />

Die erste Lehramtsanwärterkonferenz wird bald nach Beginn der Ausbildung (i. d. R. während der ersten Pädagogischen<br />

Woche) durch die Seminarleitung einberufen. Hier sollen der Lehramtsanwärtersprecher und sein Vertreter gewählt<br />

werden, wie auch die Vertreter der Lehramtsanwärter <strong>für</strong> die Studienseminarkonferenz und die Seminarkonferenz.<br />

Nebentätigkeit<br />

Wenn Sie neben Ihrer Ausbildung noch eine Nebentätigkeit wahrnehmen möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag<br />

a.d.D. an die Bezirksregierung Münster stellen. Dieser Antrag muss alle zur Entscheidung erforderlichen Angaben<br />

enthalten, wie Art der Tätigkeit, Beginn und Ende, Umfang, zeitliche Lage der Tätigkeit und Höhe der Vergütung. Bei<br />

Lehr- und Unterrichtstätigkeiten ist außerdem eine Bescheinigung des Trägers der Einrichtung beizufügen, aus der<br />

hervorgeht, dass trotz Beteiligung des Arbeitsamtes <strong>für</strong> die Tätigkeit kein geeigneter arbeitsloser Lehrer gewonnen werden<br />

konnte. Während der Ausbildung kann Ihnen eine Nebentätigkeit mit maximal 6 Stunden pro Woche genehmigt werden.<br />

Der Umfang einer Nebentätigkeit in der eigenen Schule ist auf maximal zwei Stunden pro Woche beschränkt.<br />

Stand: Juli 2008 28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!