seminarprogramm - Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ...
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SEMINARPROGRAMM Studienseminar Gelsenkirchen Seminar <strong>für</strong> das Lehramt <strong>für</strong> Sonderpädagogik<br />
erfolgen schriftlich, nachdem Sie die Ausbildung bei einem Kollegen beendet haben, spätestens aber nach einem<br />
Schulhalbjahr, ohne eine Note.<br />
Beurteilungen<br />
- durch Fachleiter , Hauptseminarleiter und Schulleiter<br />
erfolgen schriftlich während des vierten vollen Schulhalbjahres, spätestens 2 Monate vor Beendigung des<br />
Vorbereitungsdienstes. Diese Beurteilungen schließen mit einer Note gemäß § 17 und § 29 OVP ab.<br />
- Gegenäußerungen zu Beurteilungen<br />
Sie haben zu allen genannten Beurteilungen das Recht zur schriftlichen Gegenäußerung, welches Sie innerhalb einer Woche<br />
über den Leiter des Studienseminars geltend machen können.<br />
Kompetenzen und Standards<br />
Im Laufe der Ausbildung sollen Sie berufliche Kompetenzen bezogen auf alle Handlungsfelder eines<br />
Lehrers erwerben. Diese miteinander verbundenen beruflichen Kompetenzen und Standards können<br />
mit den folgenden Begriffen umschrieben werden: Unterrichten, Erziehen, Diagnostizieren, Fördern,<br />
Beraten, Leistung messen und beurteilen, Organisieren und Verwalten, Evaluieren, Innovieren und<br />
Kooperieren.<br />
Hospitationen<br />
Im Rahmen Ihrer Hospitation zu Beginn der Ausbildung nehmen Sie in Absprache mit den Ausbildungskoordinatoren und<br />
Schulleitern am Unterricht in verschiedenen Schulstufen Ihrer Ausbildungsschule teil. Dabei sollten Sie sich auch mit den<br />
Einrichtungen, Medien und Abläufen der Ausbildungsschule vertraut machen.<br />
Im ersten Ausbildungshalbjahr werden Sie jeweils mittwochs Gruppenhospitationen durchführen. Dies<br />
sind Unterrichtsversuche, die Sie gemeinsam in einer Gruppe von ca. 3 LAA planen, durchführen und<br />
reflektieren.<br />
Im Rahmen von Hospitationen lernen Sie im weiteren Verlauf ihrer Ausbildung die unterrichtliche und<br />
erzieherische Arbeit in einer Schule der allgemeinen Schulformen kennen. In der Regel wird dies die<br />
Grundschule sein.<br />
Die Ausbildung berücksichtigt unterschiedliche Orte sonderpädagogischer Förderung (siehe §20 SchulG).<br />
Klassen mit gemeinsamer Beschulung – Gemeinsamer Unterricht (GU)<br />
Ihre Ausbildung kann nach Absprache mit der Studienseminarleitung in einer Klasse der allgemeinen Schule stattfinden, in<br />
der behinderte und nicht behinderte Schüler unter Einbeziehung sonderpädagogischer Fördermaßnahmen gemeinsam<br />
unterrichtet werden. Es muss in der allgemeinen Schule die Ausbildung in Ihrer ersten Fachrichtung möglich sein und kann<br />
erst nach Zustimmung aller Beteiligten (Schulleiter, Ausbildungslehrer beider Schulen, Schulaufsicht) vom Studienseminar<br />
frühestens nach dem ersten Schulhalbjahr genehmigt werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den<br />
Studienseminarleiter, der Sie einer entsprechenden Schule zuweist.<br />
Konferenzen am Seminar<br />
Die Allgemeine Geschäftsordnung <strong>für</strong> Studienseminare sieht als Gremien Studienseminarkonferenzen und<br />
Seminarkonferenzen vor, die weitere Konferenzen einberufen können. Über die Aufgaben der Konferenzen und über Ihre<br />
demokratischen Einflussmöglichkeiten sollten Sie sich frühzeitig sachkundig machen.<br />
Die erste Lehramtsanwärterkonferenz wird bald nach Beginn der Ausbildung (i. d. R. während der ersten Pädagogischen<br />
Woche) durch die Seminarleitung einberufen. Hier sollen der Lehramtsanwärtersprecher und sein Vertreter gewählt<br />
werden, wie auch die Vertreter der Lehramtsanwärter <strong>für</strong> die Studienseminarkonferenz und die Seminarkonferenz.<br />
Nebentätigkeit<br />
Wenn Sie neben Ihrer Ausbildung noch eine Nebentätigkeit wahrnehmen möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag<br />
a.d.D. an die Bezirksregierung Münster stellen. Dieser Antrag muss alle zur Entscheidung erforderlichen Angaben<br />
enthalten, wie Art der Tätigkeit, Beginn und Ende, Umfang, zeitliche Lage der Tätigkeit und Höhe der Vergütung. Bei<br />
Lehr- und Unterrichtstätigkeiten ist außerdem eine Bescheinigung des Trägers der Einrichtung beizufügen, aus der<br />
hervorgeht, dass trotz Beteiligung des Arbeitsamtes <strong>für</strong> die Tätigkeit kein geeigneter arbeitsloser Lehrer gewonnen werden<br />
konnte. Während der Ausbildung kann Ihnen eine Nebentätigkeit mit maximal 6 Stunden pro Woche genehmigt werden.<br />
Der Umfang einer Nebentätigkeit in der eigenen Schule ist auf maximal zwei Stunden pro Woche beschränkt.<br />
Stand: Juli 2008 28