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Jakobs: Land bremst Potsdam - Potsdamer Neueste Nachrichten

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Trophäe auf der Südwestecke der Turmgalerie · Turminneres mit Blick zur kathol. Kirche St. Peter und Paul · Blick vom Turm nach Westen mit Neustädter Tor und Erlöserkirche1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1617 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31Die provisorische Turmtreppe · Oberste Turmetage mit Balkenlöchern · Blick aus dem Turminneren auf die Breite Straße, Richtung Lange Brücke1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 1718 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 311. Turmsprengung im Mai 19681 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 2122 23 24 25 26 27 28 29 30 31(1. Weihnachtsfeiertag) Donnerstag, 25.12.2014, (2. Weihnachtsfeiertag) Freitag, 26.12.2014,SEITE 8 MOBIL / REISEPOTSDAM AM SONNTAG, 29. Dezember 2013Mobiles RechtEin Anwohner hat keinen Anspruchdarauf, dass sämtlicheParkplätze auf öffentlichemGrund in seiner Gegend erhaltenbleiben. Wird ein Parkplatzzu einem Behindertenparkplatz,muss der Anwohner daslaut dem RechtsschutzversichererArag hinnehmen, wenn erkein besonderes entgegenstehendesInteresse hat (VG Koblenz,Az.: 6 K 569/13.KO).Von Pauschalreisenden zu leistendeAnzahlungen dürfen nichtüberhöht sein. So wurden AllgemeineGeschäftsbedingungenfür unzulässig erklärt, die dieVerpflichtungenthielten,unmittelbarnach Erhalt der Rechnungeine Anzahlung von 35 ProzentaufdenReisepreiszuleisten(KGBerlin, Az.: 23 U 14/13).Das Oberlandesgericht Hammhat in zwei Fällen, in denen esbeim Überholen einer Fahrzeugkolonnezu einer Kollision kam,auf eine Mithaftung des Überholerserkannt. Im ersten Fall trafden Unfallverursacher drei Viertelder Gesamtschuld wegenÜberholens bei unklarer Verkehrslage,im zweiten Fall warenes ein Drittel wegen Verletzungdes Rücksichtnahmegebots(OLG Hamm, Az.: 9 U191/12 und Az.: 9 U 12/13).Eine Inlineskaterin, die in einernicht übersehbaren Linkskurvemittig auf der Gegenfahrbahnfährt und deswegen mit einementgegenkommenden Pkw kollidiert,trifft ein erhebliches Mitverschuldenan dem Unfall(OLG Hamm, Az.: 9 U 1/13).pamsDas Smartphone zeichnet sichdadurch aus, dass es die Funktionenanderer technischer Gerätebequem integriert. Auch die NavigationdesAutoslässtsichmittlerweilevon einer App erledigen.Die kostenlosen Kartendienstevon Apple und Googlesind bereits ziemlich ausgefeilt.Wer braucht da noch ein eigenesNavigationsgerät mit Saugnapffür die Windschutzscheibe?„Wenn man es rein technischsieht,istdasSmartphonediebessereLösung. Es hat eine leistungsfähigereHardware undmeist auch ein besseres Display“,sagt Axel Kossel von derComputerfachzeitschrift „c't“.„Ein einfaches Navigationsgeräthat gegen ein Smartphone keineChance.“ Hinzu kommt, dass diemeisten Autofahrer ohnehin einSmartphone haben. Auf Gerätenmit dem Betriebssystem Androidist meist Google Maps vorinstalliert.„Die Routenberechnungund Sprachausgabe sindrecht gut. Google hat auch eindurchausbeachtlichesVerkehrsinfosystem“,sagtKossel.DieStiftungWarentestbenotetedasProgrammmit „gut“.Weniger gut kommt ApplesNavi-App weg. Die „Karten“ genannteAppzeigenurkleineAusschnitte,monieren die Prüfer.Auf Autobahnen seien es nur diefolgenden rund 500 Meter. Solasse sich das nächste Manöverkaum vorhersehen. Das UrteilderStiftungWarentest:„befriedi-Navigation mit AbstrichenWas leisten kostenlose Karten-Apps bei der Suche nach dem richtigen WegKarten-Apps auf Smartphones können eine Alternative zu einfachen Navigationsgeräten sein. Doch einigeAbstriche und Besonderheiten gibt es bei der Nutzung.Foto: dpagend“.GoogleMapsführezuver-lässiger ans Ziel.EinNachteilbeiderAppsliegtdarin,dass die Karten nicht auf denSmartphones gespeichert sind.Beim Berechnen der Route undbeim Navigieren greifen die Programmedie Karten über das Internetab. Das DatenvolumendesMobilfunkvertrags kannsichdadurch schnell erschöpfen. EinVorteil der internetbasiertenNavi-Apps ist indes die Aktualitätdes Kartenmaterials.Neben den zwei Platzhirschender Technologieriesen gibt esnoch eine Reihe weiterer Apps,die rein werbefinanziert sindoder deren Preis vernachlässigbarist. Dazu gehören Skobbler,NavFreeundNavigatorvonMapfactor.Sie arbeiten mit dem kostenlosenKartenmaterial vonOpen Street Map (OSM), beidem die Nutzergemeinde geografischeDaten zusammenträgt- was Vor- und Nachteile hat. DieStiftung Warentest gab allen dreiApps die Note „befriedigend“.Problematisch: Sie lesen keineStraßennamen aus und habenkeinen Spurassistenten. Trotzdemsind die OSM-Karten lautAxel Kossel oft besser, weil aktuellerals teure Karten – schließlichwerden sie von einer Communitygepflegt. „Man kriegtschneller mit, wenn baulich etwasverändert wird“, erläutertder „c't“-Mitarbeiter. Sein Gesamturteil:„ImGroßenundGanzenkommt man mit Open StreetMap gut durch.“Wer auf eine App als Navigationsgerätvertraut, braucht fürdas Smartphone eine Halterungim Fahrzeug.Diese dürfen beimFahren nicht in der Hand gehaltenwerden – auch nicht zum Navigieren,entschied das OberlandesgerichtHamm.dpaZu FußdurchHarz und HeideRund 2000 Kilometer Wanderwegeschlängeln sich durch Niedersachsen.Einen Überblick darübergibt die neue Wanderkarte„Wandern in Niedersachsen“der TourismusMarketingNiedersachsen GmbH (TMN).Als Ideengeber für einen Wanderurlaubim zweitgrößten Bundeslandist sie eine Mischungaus Karte und Broschüre, die Informationenzu 31 ausgewähltenWanderwegen liefert sowieTipps für Sehenswürdigkeitenentlang des Wegesrandes gibt.Vom anspruchsvollen Harzer-Hexen-Stiegbis hin zurWattwanderung – die unterschiedlicheniedersächsische<strong>Land</strong>schaft spiegelt sich in demabwechslungsreichen Wanderwegenetzwider. In Steckbriefformwerden Länge, Höhenmeterund Sehenswürdigkeiten desjeweiligen Wanderweges beschrieben.Außerdem gibt esTipps zu Nordic-Walking, Pilgernund Geo-Caching. KurzeRundwanderwege, die gut an einemTag zu schaffen sind, zählengenauso zum Angebot wiemehrtägige Trips unter fachkundigerFührung.Wer in die Detailplanung gehenmöchte, findet alle weiterführendenInformationen aufc www.wandern-niedersachsen.de.Die Wanderkarte kann untere 0511 270488 40 oder online imServicebereich unter c www.reiseland-niedersachsen.degratis bestelltwerden.pamsVerkehrsrecht Teil 38410 wichtige Urteilefür AutofahrerAnzeigeNr.9: … wenn das Wasser spritzt, haftet der Autofahrer?Nein, so ist es nicht. In einem Fall des <strong>Land</strong>gerichtes Itzehoe befuhr einFahrer mit seinem Pkw eine Straße, die zur selben Zeit auch von einemFußgänger genutzt wurde. Durch das Befahren einer Pfütze sei eine kleine„Wasserfontaine“ auf den Fußgänger niedergegangen, wodurch dieKleidung beschmutzt wurde. Der Autofahrer hätte –so der Fußgänger–den Schaden durch Fahren im Schritttempo abwenden können. Das Gericht sah dies jedoch anders. Den Autofahrer treffe kein Verschuldenan der behaupteten Verunreinigung der Kleidung, da er nicht ver-Tipps vom Fachanwaltpflichtet sei, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets nur im Schritttempozu durchfahren, wenn Fußgänger bespritzt werden könnten. Es bestehevielmehr eine hohe Unfallgefahr, die durch das Abbremsen oder Langsamfahrenfür den nachfolgenden Verkehr begründet würde. Aber auchvon einem Fahrzeug ohne Gefährdung des übrigen Verkehrs könne keinFahren im Schritttempo verlangt werden, um ein Bespritzen von Fußgängernauszuschließen. Bei Regen müssten sonst ganze Ortschaften inSchrittgeschwindigkeit durchfahren werden, um eine Beeinträchtigungdes Fußgängerverkehrs auszuschließen. Dies würde den Straßenverkehr unzumutbar beeinträchtigen.Mein Tipp: Soweit Sie als Fußgänger damit rechnen können, bespritzt zu werden, sollten Sie lieber dieStraßenseite wechseln…Wir unterstützen Sie auch mit einer kostenlosen Kurzinfo unter 0331/81 71 400 oder auf www.eplinius.deMark EpliniusFachanwalt für VerkehrsrechtFachanwalt für StrafrechtMelanie KrasemannFachanwältin für VerkehrsrechtFachanwältin für FamilienrechtGrit FelgenträgerRechtsanwältinArbeitsrecht / VerkehrsrechtVerkehrshof 7, 14478 <strong>Potsdam</strong>David-Gilly-Straße 1, 14469 <strong>Potsdam</strong>Tel. 0331/81 71 400Fax 0331/81 71 401Alle Rechtsschutzversicherungen,auch ADACwww.eplinius.dekanzlei@eplinius.deAutomarkt 7Verk. 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Wir sind <strong>Potsdam</strong>.Anzeigen-Fax:0331/23 76-400„Ein letzter Blick“ – Fotografien von Lutz HannemannKalender 2014 – Garnisonkirche <strong>Potsdam</strong>NEUEin letzter Blick von der Garnisonkirche <strong>Potsdam</strong>Fotografien von Lutz Hannemann2014MÄRZMo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa SoAUGUSTMo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa SoDEZEMBERMo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa SoDieser Kalender zeigt eindrucksvoll bisher unveröffentlichte Aufnahmen<strong>Potsdam</strong>s am 1. Mai 1968, fotografi ert vom Turm der Garnisonkirche.Am 14. Mai 1968 wurde die gut erhaltene Ruine der Garnisonkirche<strong>Potsdam</strong> im Auftrag des sozialistischen Regimes gesprengt. Mit derSprengung der Kirche verlor <strong>Potsdam</strong> nicht nur ein traditionsreichesGebäude, sondern auch an Identität und Charakter.Ein weiterer Teil des historischen Stadtbildes wurde mutwillig zerstört.Es sind die letzten Fotos vom Kirchturm und somit unwiederbringbareZeitdokumente.Lutz Hannemann (Fotograf und Urheber)Format: 330 x 470 mm, Deckblatt und Rückblatt, 12 Kalenderblätter,RingheftungPreis: 19,90 € Bestellnr. 8843 Preis inkl. MwSt., zzgl. 3,90 € Versand.PNNBestellhotline (0331) 23 76 - 789 • www.pnn.de/shopPNN-Shop, Karstadt <strong>Potsdam</strong> Stadtpalais (EG), Brandenburger Str. 49-51, 14467 <strong>Potsdam</strong>Öffnungszeiten: Mo.–Sa. 10.00 bis 20.00 UhrSHOPGleich den Coupon ausfüllen und einsenden:<strong>Potsdam</strong>er <strong>Neueste</strong> <strong>Nachrichten</strong>, Postfach 601261,14412 <strong>Potsdam</strong>, Fax (0331) 23 76 -200Ja, ich bestelle:Bestellnummer: Menge: Preis:Name/VornameStraße/HausnummerPLZ/OrtTelefonE-MailKontonummer (falls Bankeinzug gewünscht)Bankleitzahl/Bank (falls Bankeinzug gewünscht)DatumUnterschriftSolange der Vorrat reicht. Preise inkl. MwSt., zzgl. 3,90 € Versandkosten. Versandkostenfrei sind Bestellungenab einem Warenwert von 100,– € sowie Bücher und Verlagsprodukte. Dieses Angebot gilt innerhalbDeutschlands. Sie können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich(Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt dierechtzeitige Absendung des Widerrufs an: Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 10876 Berlin; shop@tagesspiegel.de.Ich bin damit einverstanden, dass mir schriftlich, per E-Mail oder telefonisch weitere interessante Angeboteder Tagesspiegel-Gruppe unterbreitet werden und dass die von mir angegebenen Daten für Beratung,Werbung und zum Zweck der Marktforschung durch die Verlage gespeichert und genutzt werden.Vertrauensgarantie: Eine Weitergabe meiner Daten zu Marketingzwecken anderer Unternehmen erfolgtnicht. Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

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