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Bestandserhebung zum - Landratsamt Freising

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4. Empfehlung<br />

4.1. Netzwerkarbeit<br />

Amt für Jugend und Familie <strong>Freising</strong>, KoKi – Netzwerk frühe Kindheit<br />

Für die Etablierung eines flächendeckende Frühwarnsystem zur Verbesserung des Kinderschutzes<br />

im Landkreis <strong>Freising</strong> ist die Kooperation zwischen dem Amt für Jugend und Familie,<br />

dem Gesundheitsamt, Angeboten der Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen, hierbei vor<br />

allem mit der gynäkologischen Abteilung im Klinikum <strong>Freising</strong>, den Kinderärzten und den<br />

Gynäkologen sowie den Hebammen entscheidend.<br />

4.1.1. Vernetzung mit dem Gesundheitswesen<br />

Betrachtet man die Angebote im Gesundheitswesen zeigt sich, dass die Versorgung durch<br />

Allgemeinärzte flächendeckend gegeben ist. Kinderärzte und Gynäkologen gibt es allerdings<br />

nur in den größeren Gemeinden Neufahrn, Eching, Moosburg und <strong>Freising</strong>. Dies bedeutet<br />

weite und oft umständliche Wege für die werdenden Eltern bzw. Eltern mit kleinen Kindern.<br />

Geburtsvorbereitung wird nur in <strong>Freising</strong> im Klinikum und von einigen Hebammen durchgeführt.<br />

Die Hebammen sind im Landkreis gut verteilt, außer im Südwesten - Allershausen,<br />

Hohenkammer und Paunzhausen. Hier gibt es aber Hebammen in den benachbarten Gemeinden<br />

des Landkreises Pfaffenhofen.<br />

Die Auswertung des Fragebogens der Koordinierenden Kinderschutzstelle zeigt, dass die<br />

Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens gegeben ist und auch <strong>zum</strong> Bereich Jugendhilfe<br />

Vernetzung besteht. Allerdings bezieht sich diese in der Regel auf konkrete Einzelfälle. Der<br />

Austausch findet fallbezogen statt, ohne dass es Absprachen über strukturelle<br />

Vorgehensweisen gibt. Dies führt dazu, dass auf Grund mangelnder Sachkenntnis über den<br />

Auftrag und die Möglichkeiten des jeweils anderen, Missverständnisse und Unzufriedenheit<br />

entstehen und die Kooperation in Einzelfällen nicht als zufriedenstellend angesehen wird.<br />

Daraus ergeben sich systemische Lücken, die problematischen Kinderschutzverläufen Raum<br />

geben.<br />

Deutlich wird, dass der Auftrag „Kinderschutz“ von den Systemen Jugendhilfe und Gesundheitswesen<br />

unterschiedlich interpretiert wird. Im Moment ist es häufig noch so, dass der Beteiligte<br />

aus dem Gesundheitswesen als „Melder“ bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung<br />

auftritt und dann die Verantwortung für das weitere Vorgehen beim Amt für Jugend und<br />

Familie liegt.<br />

Umgekehrt zeigt sich, dass das Amt für Jugend und Familie wiederum Vertreter des Gesundheitswesens<br />

bei Bedarf zur Berichterstattung auffordert, die Akteure des Gesundheitswesens<br />

dann aber nicht in die weitere Hilfeplanung einbezieht. So entstehen Lücken, welche dazu<br />

führen können, dass Notsituationen von Kindern zu spät oder gar nicht erkannt werden.<br />

Seit dem 01.01.2010 gibt es eine Neuregelung des Schwangerenkonfliktgesetztes. Darin<br />

werden die Gynäkologen im Falle einer Pränataldiagnostik verpflichtet, auf die Möglichkeit<br />

der psychosozialen Beratung hinzuweisen und dies auch zu dokumentieren. Zu erwarten wäre<br />

ein Anstieg im Beratungssektor gewesen, der aber nicht eingetreten ist (Donum Vitae: S. 24).<br />

Dies kann zwei Gründe haben. Zum einen, dass die Gynäkologen in diesen Fällen bereits vor<br />

der Gesetzesänderung an die Beratungsstellen verwiesen haben oder aber, dass sie ihr Weiterverweisungsverhalten<br />

in Bezug auf das vorangegangene Jahr nicht verändert haben.<br />

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