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GESUNDHEIT - BKK ZF & Partner

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ettungaller Darmkrebsfälle könnten so vermiedenwerden.Die Früherkennung ist die zweite Säuleder Darmkrebsvermeidung, die mit demStuhlbluttest oder einer Darmspiegelungdurchgeführt wird. Geringe, mitdem Auge nicht sichtbare Spuren vonBlut können Hämorrhoiden oder Darmpolypenals Ursache haben, jedochauch ein Zeichen für Darmkrebs imAnfangsstadium sein. Ist das Ergebniseines solchen Tests positiv, heißt dasjedoch nicht, dass die getestete Personbereits an Darmkrebs erkrankt ist. Esbesteht lediglich Verdacht darauf oderauf eine Vorstufe davon. Der Darm mussbei einem positiven Stuhltest genaueruntersucht werden. Krebsvorstufenwie Darmpolypen können im Rahmeneiner Darmspiegelung entfernt werden.Hat sich bereits Darmkrebs entwickelt,haben Patienten im Frühstadium derErkrankung sehr gute Chancen aufHeilung. Gehen Sie deshalb zur Früherkennungsuntersuchung– je eher, destobesser.Früherkennungsberatung kannspätere ZuzahlungsbelastungenmindernDer Gesetzgeber hat seit Längerem festgelegt,dass Versicherte Zuzahlungenim Kalenderjahr höchstens bis zu ihrerindividuellen Belastungsgrenze leistenmüssen. Diese beträgt 2 % der jährlichenBruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.Für chronisch Kranke, die wegenderselben schwerwiegenden Krankheitin Dauerbehandlung sind, beträgt sie1 % der jährlichen Bruttoeinnahmenzum Lebensunterhalt. Männer, die abdem 2.4.1962 geboren sind und späteran Darmkrebs erkranken, müssennun zusätzlich nachweisen, dass sieeine ärztliche Beratung über die Früherkennungvon Darmkrebs in Anspruchgenommen haben. Diese Beratungkönnen Männer ab dem 50. Lebensjahrnutzen. Das heißt, dass von dieser Neuregelungin diesem Jahr erstmals jeneMänner betroffen sind, die zwischendem 2.4. und 31.12.1962 geboren sind.Für die Inanspruchnahme der Beratungbleiben ihnen 2 Jahre Zeit. Nur wenn indieser Zeit eine Beratung durchgeführtwird, kann später die Belastungsgrenzevon 2 auf 1 % gesenkt werden, solltensie dennoch an Darmkrebs erkranken!Das Gleiche gilt auch für Frauen, jedochin Bezug auf Gebärmutterhalskrebs.Hier sind Frauen betroffen, die ab dem2.4.1987 geboren sind. Sie müssenauch eine ärztliche Beratung nachweisen,und zwar ebenfalls in den zweiJahren, nachdem sie ihr 20. Lebensjahrvollendet haben, wenn sie später trotzdeman Gebärmutterhalskrebs erkrankenund die 1%ige Belastungsgrenze inAnspruch nehmen möchten.Am besten lassen Sie sich die Beratunggleich nach dem Arztbesuch in einemPräventionspass bestätigen. Bis derPass in allen Arztpraxen vorliegt, kanndie Beratung auch formlos bestätigtwerden. Wenn Sie Fragen dazu haben,helfen wir Ihnen gerne weiter.Foto: AGIS Archiv7

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