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Organisation des Arbeitsschutzes - GUV-I 8631

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8631</strong><br />

2.2 Beauftragte im Arbeitsschutz<br />

Beauftragte<br />

• Systembeauftragter für die Arbeitsschutz-<strong>Organisation</strong>,<br />

• Fachkraft für Arbeitssicherheit oder externer sicherheitstechnischer Dienst,<br />

• Betriebsarzt oder externer arbeitsmedizinischer Dienst,<br />

• Sicherheitsbeauftragte,<br />

• weitere innerbetriebliche Beauftragte (Ersthelfer, Brandschutz-, Gefahrstoff-,<br />

Umwelt-, Abfallbeauftragte etc.).<br />

Benennungsverfahren und organisatorische Zuordnung<br />

• Die Auswahlpflicht von besonderen Funktionsträgern und Beauftragten liegt bei dem<br />

Unternehmer und den Führungskräften (vgl. Punkt 1.1 und 2.1),<br />

• schriftliche Benennung eines Systembeauftragten für die Arbeitsschutzorganisation,<br />

• schriftliche Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und <strong>des</strong> Betriebsarztes<br />

unter Zustimmung bzw. Anhörung <strong>des</strong> Betriebs-/ Personalrats und Festlegung der<br />

Einsatzzeiten unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Min<strong>des</strong>t-Einsatzzeiten<br />

(organisatorische Zuordnung: Stabsstellen),<br />

• schriftliche Bestellung der Sicherheitsbeauftragten unter Beteiligung <strong>des</strong> Betriebs-/<br />

Personalrats (organisatorische Zuordnung: innerhalb <strong>des</strong> entsprechenden Arbeitsbereichs),<br />

• schriftliche Benennung ggf. weiterer Beauftragter und Festlegung der organisatorischen<br />

Zuordnung,<br />

• die betroffenen Beauftragten sind bei allen Problemstellungen <strong>des</strong> Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzes zu integrieren.<br />

Zuständigkeiten<br />

Der Aufgaben- und Beratungsumfang der Beauftragten sowie deren <strong>Organisation</strong>sund<br />

Überwachungspflichten sind festzulegen.<br />

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