Organisation des Arbeitsschutzes - GUV-I 8631
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<strong>GUV</strong>-I <strong>8631</strong><br />
2.2 Beauftragte im Arbeitsschutz<br />
Beauftragte<br />
• Systembeauftragter für die Arbeitsschutz-<strong>Organisation</strong>,<br />
• Fachkraft für Arbeitssicherheit oder externer sicherheitstechnischer Dienst,<br />
• Betriebsarzt oder externer arbeitsmedizinischer Dienst,<br />
• Sicherheitsbeauftragte,<br />
• weitere innerbetriebliche Beauftragte (Ersthelfer, Brandschutz-, Gefahrstoff-,<br />
Umwelt-, Abfallbeauftragte etc.).<br />
Benennungsverfahren und organisatorische Zuordnung<br />
• Die Auswahlpflicht von besonderen Funktionsträgern und Beauftragten liegt bei dem<br />
Unternehmer und den Führungskräften (vgl. Punkt 1.1 und 2.1),<br />
• schriftliche Benennung eines Systembeauftragten für die Arbeitsschutzorganisation,<br />
• schriftliche Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und <strong>des</strong> Betriebsarztes<br />
unter Zustimmung bzw. Anhörung <strong>des</strong> Betriebs-/ Personalrats und Festlegung der<br />
Einsatzzeiten unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Min<strong>des</strong>t-Einsatzzeiten<br />
(organisatorische Zuordnung: Stabsstellen),<br />
• schriftliche Bestellung der Sicherheitsbeauftragten unter Beteiligung <strong>des</strong> Betriebs-/<br />
Personalrats (organisatorische Zuordnung: innerhalb <strong>des</strong> entsprechenden Arbeitsbereichs),<br />
• schriftliche Benennung ggf. weiterer Beauftragter und Festlegung der organisatorischen<br />
Zuordnung,<br />
• die betroffenen Beauftragten sind bei allen Problemstellungen <strong>des</strong> Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzes zu integrieren.<br />
Zuständigkeiten<br />
Der Aufgaben- und Beratungsumfang der Beauftragten sowie deren <strong>Organisation</strong>sund<br />
Überwachungspflichten sind festzulegen.<br />
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