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Organisation des Arbeitsschutzes - GUV-I 8631

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8631</strong><br />

3.3.3 Instandhaltung (Inspektion, Prüfung, Wartung, und Instandsetzung)<br />

Zweck und Ziel<br />

Sicherstellen, dass Arbeitsstätten und Betriebsmittel regelmäßig inspiziert, geprüft<br />

und gewartet, erforderliche Prüfungen durchgeführt, dokumentiert und Schäden beseitigt<br />

werden.<br />

Betroffener Personenkreis<br />

Führungskräfte, Mitarbeiter<br />

Zuständigkeit, Vorgehensweise<br />

• Erfassen von instandzuhaltenden Arbeitsstätten und Betriebsmitteln (u.a. Überblick<br />

über vorgeschriebene Prüfungen und Wartungsarbeiten),<br />

• Auswählen <strong>des</strong> Fachpersonals (u.a. interne oder externe Personen),<br />

• Festlegen und Beschaffen von Geräten und Hilfsmitteln,<br />

• Planen und Durchführen der Arbeiten:<br />

- Festlegen der Verantwortung und der Kompetenzen<br />

- Festlegen der Arbeitsverfahren<br />

- Festlegen der Termine<br />

- Absprachen mit Dritten (z.B. Energieabschaltung, Zusammenarbeit mit Fremdfirmen),<br />

• Kontrolle und Dokumentation.<br />

Dokumentation<br />

Prüfbücher, Prüfplaketten, Wartungstabellen<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

insbes. BetriebSichV, spezielle UVVen<br />

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