Organisation des Arbeitsschutzes - GUV-I 8631
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<strong>GUV</strong>-I <strong>8631</strong><br />
3.3.3 Instandhaltung (Inspektion, Prüfung, Wartung, und Instandsetzung)<br />
Zweck und Ziel<br />
Sicherstellen, dass Arbeitsstätten und Betriebsmittel regelmäßig inspiziert, geprüft<br />
und gewartet, erforderliche Prüfungen durchgeführt, dokumentiert und Schäden beseitigt<br />
werden.<br />
Betroffener Personenkreis<br />
Führungskräfte, Mitarbeiter<br />
Zuständigkeit, Vorgehensweise<br />
• Erfassen von instandzuhaltenden Arbeitsstätten und Betriebsmitteln (u.a. Überblick<br />
über vorgeschriebene Prüfungen und Wartungsarbeiten),<br />
• Auswählen <strong>des</strong> Fachpersonals (u.a. interne oder externe Personen),<br />
• Festlegen und Beschaffen von Geräten und Hilfsmitteln,<br />
• Planen und Durchführen der Arbeiten:<br />
- Festlegen der Verantwortung und der Kompetenzen<br />
- Festlegen der Arbeitsverfahren<br />
- Festlegen der Termine<br />
- Absprachen mit Dritten (z.B. Energieabschaltung, Zusammenarbeit mit Fremdfirmen),<br />
• Kontrolle und Dokumentation.<br />
Dokumentation<br />
Prüfbücher, Prüfplaketten, Wartungstabellen<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
insbes. BetriebSichV, spezielle UVVen<br />
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