Organisation des Arbeitsschutzes - GUV-I 8631
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<strong>GUV</strong>-I <strong>8631</strong><br />
3.3 Betrieb<br />
3.3.1 Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme<br />
Zweck und Ziel<br />
Vermeiden von Unfällen und Gesundheitsgefährdung bei der Inbetriebnahme und<br />
Außerbetriebnahme von Arbeitsmitteln. (Unter Arbeitsmitteln sind z B. Anlagen,<br />
Einrichtungen, Maschinen, Vorrichtungen, Betriebs- und Hilfsstoffe zu verstehen.)<br />
Betroffener Personenkreis<br />
Führungskräfte<br />
Zuständigkeit, Vorgehensweise<br />
• Überprüfen, ob die erforderlichen, arbeitsschutzrelevanten Dokumente vom Hersteller/<br />
Lieferanten vollständig vorhanden sind; ggf. nachträgliche Einholung der<br />
Dokumente,<br />
• Ermitteln und Einhalten relevanter Vorschriften<br />
(z. B. Anzeige-, Prüf-, Dokumentationspflichten),<br />
• Festlegen der erforderlichen Qualifikation von Beschäftigten,<br />
• Auswahl und Fortbildung der Beschäftigten,<br />
• Erstellen von Betriebsanweisungen für Inbetrieb- und Außerbetriebnahme,<br />
• Einbeziehen der Fachkraft für Arbeitssicherheit für Beratungstätigkeiten,<br />
• Festlegen von Informationswegen.<br />
Dokumentation<br />
z.B. Planungsunterlagen, Arbeitsablaufpläne, Betriebsanweisungen, Verzeichnisse<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
insbes. BetriebSichV, GPSG, GefStoffV, UVVen<br />
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