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Organisation des Arbeitsschutzes - GUV-I 8631

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8631</strong><br />

3.1.3 Arbeitsschutzausschuss<br />

Zweck und Ziel<br />

Übergreifende Beratung und Planung von Angelegenheiten <strong>des</strong> <strong>Arbeitsschutzes</strong><br />

Betroffener Personenkreis<br />

Unternehmer, Betriebs-/ Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt,<br />

Sicherheitsbeauftragte<br />

Zuständigkeit, Vorgehensweise<br />

• Bestimmen der Mitglieder im Arbeitschustzausschuss (ASA):<br />

- Unternehmer oder <strong>des</strong>sen Vertreter<br />

- zwei Betriebs-/ Personalratsmitglieder<br />

- Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

- Betriebsarzt<br />

- Sicherheitsbeauftragter,<br />

• Festlegen der Geschäftsordnung <strong>des</strong> ASA (z.B. Vorsitz, Geschäftsführung, Regeln zur<br />

Vertretung der Mitglieder, Hinzuziehung anderer Fachleute, Protokollführung),<br />

• Beraten von Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, z.B.:<br />

- Jährliche Aufstellung eines Sicherheitsprogramms<br />

- Auswertung der Sicherheitsarbeit im vergangenen Jahr<br />

- Beurteilen von Lösungsvorschlägen zu weitreichenden Sicherheitsproblemen<br />

- Erörterung der Unfälle und Berufskrankheiten im abgelaufenen Zeitabschnitt<br />

(Ursachen, Folgen, wirksame Gegenmaßnahmen)<br />

- Erarbeitung von innerbetrieblichen Maßnahmen und Anweisungen.<br />

Anmerkung:<br />

Der ASA hat nur die Befugnis, die genannten Fragen zu beraten und Vorschläge an<br />

den Unternehmer und Betriebs-/ Personalrat zu machen. Eine Entscheidungsbefugnis<br />

hat der Ausschuss nicht. Für die Umsetzung der Vorschläge hat der Unternehmer zu<br />

sorgen.<br />

Dokumentation<br />

Terminpläne, Sitzungsprotokolle<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

insbes. § 11 ASiG<br />

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