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Organisation des Arbeitsschutzes - GUV-I 8631

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8631</strong><br />

3.1.7 Begehungen<br />

Zweck und Ziel<br />

Durchführen von regelmäßigen und effektiven Arbeitsschutzbegehungen<br />

• zum Erkennen von Schwachstellen im betrieblichen Arbeitsschutz,<br />

• zur Kontrolle der Durchführung von festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen,<br />

• zur Beobachtung der Wirksamkeit von festgelegten Arbeitschutzmaßnahmen.<br />

Betroffener Personenkreis<br />

Unternehmer, Führungskräfte, Systembeauftragter, Betriebs-/ Personalrat, Sicherheitsbeauftragte,<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt<br />

Zuständigkeit, Vorgehensweise<br />

Festlegen von<br />

• zu begehenden Bereichen, Zeitintervallen und Umfang,<br />

• Teilnehmern (z.B. Führungskräfte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt,<br />

Sicherheitsbeauftragte, Betriebs-/ Personalrat, ggf. betroffene Mitarbeiter),<br />

• Anlässen (z.B. Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung, geänderte Gegebenheiten,<br />

Unfälle, Baumaßnahmen),<br />

• durchzuführenden Maßnahmen und deren Wirkungskontrolle,<br />

• Zeitplan sowie der Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen,<br />

• Terminverfolgung und Koordination der Begehungen,<br />

• Art und Umfang der Dokumentation sowie deren Ablage, Verteilung und die Zugriffsmöglichkeiten.<br />

Dokumentation<br />

Terminpläne, Protokolle<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

insbes. ArbSchG, ASiG, UVV <strong>GUV</strong>-V A 1<br />

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