Seite 16 ANZEIGEN-SONDERTHEMA: GESUND DURCH Neues Gesetz soll Patientenrechte stärken Nachgeforscht: Mit welchen Verbesserungen dürfen Versicherte rechnen? Der moderne Patient ist kein unterwürfiger Kranker, sondern kritischer Verbraucher – das sieht zumindest das Bundesgesundheitsministerium so. Und damit diese Verbraucher besser geschützt werden, will die Bundesregierung am liebsten noch dieses Jahr ein neues Patientenrechtegesetz verabschieden. Konkrete inhaltliche Vorschläge dafür gibt es bereits. Doch was bedeuten sie für die Praxis? Haben Patienten denn bisher keine gesetzlich festgehaltenen Rechte? Doch, natürlich. Zum Beispiel das Recht auf Aufklärung über die Behandlung und mögliche Risiken oder das Recht auf Einsicht in die Patientenakte (in der Psychiatrie gibt es teils Ausnahmen). Zudem darf kein Arzt einen operativen Eingriff vornehmen, ohne dass der Patient vorher zugestimmt hat. Allerdings sind die bisherigen Rechte verteilt auf mehrere Gesetzbücher und Richtlinien, sodass Otto Normal gar keinen Überblick hat. Das soll sich mit dem Patientenrechtegesetz ändern. Ist das geplante Gesetz also nur eine Bündelung? Es ist vor allem eine Bündelung, einige Vorschläge gehen aber auch über die bisherigen Rechte hinaus. Ein entsprechendes Eckpunktepapier hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), im Frühjahr 2011 vorgestellt. Darin ist vorgesehen, dass der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt, Heilpraktiker, Hebamme, Physio- oder Psychotherapeut mit allen Rechten und Pflichten (Aufklärung, Einwilligung in die Behandlung etc.) gesetzlich ausformuliert wird. Das gab es bislang nicht. Was ändert sich noch für Patienten? Wird alles so umgesetzt wie vorgeschlagen, sind die Krankenkassen künftig verpflichtet, über Anträge zur Bewilli- gung von Kuren, Reha-Maßnahmen oder auf Kostenerstattung für Hilfsmittel innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist zu entscheiden. Angedacht sind vier Wochen. Entscheiden die Kassen unbegründet nicht rechtzeitig, zählt das wie ein „Ja“. Allerdings gilt die Regelung nur für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), nicht für die private. Welche Rechte haben Patienten bei Behandlungsfehlern? Das Gesetz soll die Krankenkassen verpflichten, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen – zum Beispiel durch Leistungen wie medizinische Gutachten. Bisher ist das eine „Kann“-Regelung, von der wenig Gebrauch gemacht wird. Außerdem soll es in zwei Fällen eine Beweislastumkehr geben. Das heißt: Bislang muss in der Regel der Patient beweisen, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler die Ursache für einen erlittenen Schaden ist. Bei groben Behandlungsfehlern oder wenn der Arzt seine Behandlungsdokumente nicht herausgeben will, soll künftig der Behandler bewei- sen müssen, dass er keine Schuld hat. Geplant ist auch, die Schlichtungsverfahren bei Behandlungsfehlern zu vereinheitlichen. Der GKV-Spitzenverband, der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesverei- NACHGEFORSCHT Schon jetzt haben Patienten zum Beispiel das Recht auf Aufklärung über Behandlungsrisiken. Im neuen Gesetz sollen alle Rechte übersichtlich gebündelt werden. Foto S. Bähren/Fotolia nigung halten das Eckpunktepapier für einen sinnvollen Vorstoß. (dbp/spo) „Damit Pflege nicht zur Last wird“ Kursangebot der AOK und der Sozialstation Nordenham für pflegende Angehörige und Interessierte Kursschwerpunkte: • Hautpflege und Unterstützung bei der Körperpflege • Möglichkeiten pflegerischer Versorgung bei Inkontinenz • Vorbeugende Pflege (Prophylaxen) bei Immobilität • Hilfsmittel zur Unterstützung von Pflegebedürftigen bei Bewegungseinschränkungen • Kräftesparendes und rückenschonendes Bewegen Pflegebedürftiger • Ernährung und Medikamente bei älteren Menschen • Umgang mit belastenden Situationen Entlastungsmöglichkeiten Kursort: Sozialstation Nordenham, Bahnhofstr.34 Kursbeginn: Mittwoch, 12. 10. 2011 um 18:30 Uhr Kursdauer: 8 Abende, jeweils Mittwoch von 18:30-20:30 Uhr Der Kursus ist kostenlos Anmeldung: Telefon 0 44 01/1 01-4 3381 Weitere Informationen: www.patientenbeauftragter.de Seite des Patientenbeauftragten mit Infos über das geplante Gesetz Leitung: Marion Zimmermann AOK-Pflegefachkraft
Roonkarker Mart Am 24. September großer Festumzug Am 27. September großes Feuerwerk www.kreiszeitung-wesermarsch.de Das größte und älteste Heimatfest in der <strong>Wesermarsch</strong> vom 24. bis 27. September