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Fakten zur APK - VPOD-Aargau/Solothurn

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1984 unverändert und wurden teilweise durchdas Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge(BVG) vom 25. Juni 1982 mit Rechtskraft ab1. Januar 1985 modifiziert.Die BPK passte ihre Statuten per 1985 andas neue BVG an. So wurden die Aufhebungder Sparversicherung und Verbesserungen beiden IV-Leistungen beschlossen. Gleichzeitigwurde mit der Neubestimmung der Versicherungskoordinationeine Überversicherung verhindert.1990 vollzog die BPK die Gleichstellungvon Mann und Frau in ihren Statuten und Reglementenund führte das flexible Rentenalterein. Verbessert wurden zudem die Aufsicht undKontrolle der Kasse. Ebenfalls 1990 wurde eineBeitragserhöhung <strong>zur</strong> Sicherung der notwendigenFinanzierung beschlossen.Die Anpassung an das Freizügigkeitsgesetzsowie an die Bundesgesetzgebung über dieWohnbauförderung mit der Möglichkeit, angespartesVorsorgegeld <strong>zur</strong> Finanzierung vonWohneigentum einzusetzen, erfolgte im Jahre1995. Fünf Jahre später wurde erstmals aufstatutarischer Ebene geregelt, unter welchenBedingungen angeschlossene Organisationenaus der Kasse austreten können.Im Jahr 2001 änderte die BPK ihren Namenin <strong>Aargau</strong>ische Pensionskasse (<strong>APK</strong>) und setzteam 27. Juni, einen Tag nach Genehmigungder Statutenrevision durch den Grossen Rat,das Reglement über die Organisation der Geschäftsleitung(inklusive FunktionendiagrammVorstand-Geschäftsleitung) in Kraft. Dieses Reglementwurde letztmals per 25. Juli 2001 geändert.Im gleichen Jahr, am 25. Juli 2001, wurdeauch das Anlagereglement in Kraft gesetzt undletztmals per 1.1.2004 geändert.Im Dezember 2002 bezog die <strong>APK</strong> ihre neuenBüroräumlichkeiten im Geschäftshaus «BahnhofSüd» an der Hinteren Bahnhofstrasse 8 inAarau.Auf den 1. Januar 2004 wurden die Personalvorsorgekassefür Lehrpersonen (LPVK) und die<strong>Aargau</strong>ische Lehrerwitwen- und -waisenkasse(ALWWK) in die <strong>APK</strong> überführt. Seither gehörenauch die Lehrpersonen an der aargauischenVolksschule zum Versichertenkreis der <strong>APK</strong>.Am 1. Januar 2005 trat das revidierte Gesetzüber die berufliche Vorsorge (BVG) in Kraft.Die Delegiertenversammlung der <strong>APK</strong> hat am3. April 2004 eine entsprechende Revisionder Statuten und Versicherungsbedingungenbeschlossen. Leider hat der Grosse Rat am2. November 2004 alle Teile der von der <strong>APK</strong>vorgelegten Änderungen an den Regierungsrat<strong>zur</strong>ückgewiesen. Somit ist immer noch offen,ob der Grosse Rat die für eine Inkraftsetzungder revidierten Bestimmungen erforderlicheGenehmigung noch erteilen wird oder nicht.Weil die <strong>APK</strong> einige Änderungen im Rahmender 1. BVG-Revision zwingend zu übernehmenhat, sind – ungeachtet der Genehmigung beziehungsweiseNichtgenehmigung durch den8

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