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Fakten zur APK - VPOD-Aargau/Solothurn

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dem Alter 63 und 65. Dies ist unter verschiedenenGesichtspunkten erwünscht.Die Belastung durch die Berufsarbeit ist vonIndividuum zu Individuum und von Beruf zu Berufunterschiedlich. Diese Einschätzung sprichtfür ein flexibles Rücktrittsalter. Mit der heutigenLösung kann mit dem Alter 63, falls dienotwenige Anzahl von 38 Versicherungsjahrenvorliegt, die ungekürzte Pensionskassenrenteund ab Alter 65 zusätzlich die AHV-Rente bezogenwerden. Auf diese Weise ist eine Erwerbsaufgabezwischen dem Alter 63 und 65 für dieArbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen realistisch.Die Vereinbarung im Bauhauptgewerbezum Pensionierungsalter 60 hat gezeigt, dassdiese Einschätzung von der Öffentlichkeit undvon den Sozialpartnern anerkannt ist.Eine Erhöhung des Pensionierungsalters aufdas Alter 65 würde die Flexibilität des Rücktrittsaufheben. Die Folgen einer solchen Massnahmesind heute bekannt: mehr Burnouts, mehrInvalidisierungen. Gespart würde nichts. Deshalbliegt es auch im Interesse des Arbeitgebers,sich von teuren, älteren Arbeitnehmendenzu trennen, deren Konstitution eine volleArbeitsbelastung nicht mehr zulässt und die24

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